OLG Düsseldorf: Arglistige Täuschung beim Immobilienkauf wegen Bleirohren – Sachmangel, Gewährleistung & Schadensersatz
Schädlingsbefall nach Hauskauf? Jetzt Ihre Rechte durchsetzen.
Ungezieferbefall in Ihrer neu gekauften Immobilie entdeckt? Rechtsanwalt Hendrik Jürgens vertritt ausschließlich Käufer und macht Ihre Ansprüche geltend.
Wer nach dem Hauskauf einen Schädlingsbefall entdeckt, fühlt sich zu Recht getäuscht. In vielen Fällen hat der Verkäufer den Befall gekannt und ihn Ihnen gegenüber arglistig verschwiegen. Das begründet Ihre Ansprüche, und zwar auch dann, wenn im Kaufvertrag ein Gewährleistungsausschluss vereinbart wurde. Wir setzen Ihre Rechte beim Immobilienkauf konsequent durch.
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Je vollständiger Sie die Fragen beantworten, desto umfassender können wir Ihr Anliegen prüfen. Alle Angaben sind freiwillig und können optional ausgefüllt werden. Wenn Sie Ihren Namen und Ihre Telefonnummer hinterlassen, garantieren wir Ihnen eine Kontaktaufnahme zur Vereinbarung eines Telefontermins.
Ihr Rechtsanwalt für Schädlingsbefall nach Hauskauf
Mein Name ist Hendrik Jürgens. Als Rechtsanwalt vertrete ich ausschließlich Käufer von Immobilien, die nach dem Kauf Mängel entdeckt haben. Ich weiß, wie belastend dieser Moment ist: Sie haben vertraut, Sie haben gekauft, und jetzt stellen Sie fest, dass Sie getäuscht wurden. Ein Schädlingsbefall, den der Verkäufer kannte und Ihnen gegenüber verschwiegen hat, ist keine Pechsträhne. Er ist eine arglistige Pflichtverletzung, die Ihre Ansprüche begründet. Ich stehe ausschließlich auf Ihrer Seite und setze Ihre Rechte konsequent durch.
Rechtsanwalt Hendrik Jürgens
Ich analysiere die vorliegenden Mängel und gebe Ihnen eine erste Einschätzung dazu, ob und welche Ansprüche in Ihrem Fall in Betracht kommen.
Ich erläutere Ihnen die relevanten rechtlichen Grundlagen und mache deutlich, welche Fristen für Ihren Fall entscheidend sind.
Ihr erstes Gespräch mit mir ist kostenlos und unverbindlich. Ich nehme mir die Zeit für Ihren Fall.
Typische Schäden durch Schädlingsbefall, bei denen wir Käufer vertreten
Ein Schädlingsbefall nach Hauskauf tritt in vielen Formen auf. Gemeinsam ist fast allen Fällen: Der Befall war zum Zeitpunkt des Verkaufs bereits vorhanden, der Verkäufer hatte Kenntnis davon, und der Käufer wurde nicht informiert. Wir vertreten Käufer bei allen Schadensbildern von Schädlingsbefall beim Immobilienkauf.
Hausbockkäfer und Holzwürmer
Hausschwamm und Holzfäule
Ratten und Mäuse
Schaben und Kakerlaken
Marder
Ameisen und Holzameisen
Der Verkäufer hat den Schädlingsbefall vermutlich gekannt – aber verschwiegen?
Entscheidend ist: Wenn der Verkäufer den Schädlingsbefall kannte und ihn Ihnen gegenüber arglistig verschwiegen hat, können Sie Ihre Ansprüche auch dann geltend machen, wenn der Kaufvertrag einen Gewährleistungsausschluss enthält. Wir prüfen, ob das in Ihrem Fall zutrifft.
Wann liegt ein arglistig verschwiegener Schädlingsbefall vor?
In unserer täglichen Arbeit sehen wir immer wieder, dass ein Schädlingsbefall nach dem Hauskauf kein Zufall ist. Der Verkäufer hat den Befall in vielen Fällen gekannt und bei der Besichtigung bewusst nicht erwähnt. Gemäß § 444 BGB kann er sich auf einen vertraglich vereinbarten Gewährleistungsausschluss nicht berufen, wenn er den Mangel arglistig verschwiegen hat. Das gilt auch dann, wenn im notariellen Kaufvertrag ausdrücklich auf Gewährleistung verzichtet wurde.
Schädlingsbefall nach dem Immobilienkauf entdeckt: Handeln Sie jetzt
Wenn Sie nach dem Immobilienkauf einen Schädlingsbefall entdecken, zählt jede Woche. Die Verjährungsfrist für versteckte Mängel beim Hauskauf beträgt fünf Jahre ab Übergabe der Immobilie. Hat der Verkäufer den Befall arglistig verschwiegen, gilt eine kenntnisabhängige Frist von drei Jahren. Sichern Sie alle Belege: Fotos, das Exposé, E-Mails mit dem Verkäufer und das Kaufvertragsprotokoll. Je früher wir Ihren Fall prüfen können, desto stärker ist Ihre Ausgangsposition.
Typische Schädlinge beim Hauskauf und ihre rechtliche Bedeutung
Wir vertreten Käufer bei allen Arten von Schädlingsbefall nach dem Immobilienkauf: ob Hausbockkäfer im Dachstuhl, Hausschwamm hinter Wandverkleidungen, Marder in der Dämmung oder Schaben als Zeichen für Feuchtigkeit und Holzfäule. In all diesen Fällen bestehen gute Aussichten, dass der Verkäufer wegen arglistiger Täuschung für die sich ergebenden Mangelrechte wie Minderung, Schadensersatz oder den Rücktritt vom Kaufvertrag einstehen muss.
Schädlingsbefall nach Hauskauf: Welche Ansprüche haben Sie?
Bei einem Schädlingsbefall nach dem Hauskauf stehen Ihnen je nach Schwere des Mangels und dem Verhalten des Verkäufers unterschiedliche Ansprüche zu. Entscheidend ist dabei, ob der Verkäufer den Befall arglistig verschwiegen hat. Wir prüfen, welche Strategie in Ihrem Fall die aussichtsreichste ist.
Rücktritt vom Kaufvertrag
Sie können vom Kaufvertrag zurücktreten und den Kaufpreis zurückverlangen, wenn der Schädlingsbefall für Ihren Kaufentschluss wesentlich war.
Schadensersatz
Bei arglistigem Verschweigen eines Schädlingsbefalls können Sie Schadensersatz für alle entstandenen Schäden verlangen, einschließlich der Kosten für Sanierung und Schädlingsbekämpfung.
Kaufpreisminderung
Wenn ein Rücktritt nicht möglich oder gewünscht ist, können Sie eine Herabsetzung des Kaufpreises entsprechend dem Minderwert durch den Schädlingsbefall verlangen.
Ansprüche trotz Gewährleistungsausschluss
Ein vertraglich vereinbarter Gewährleistungsausschluss greift nicht, wenn der Verkäufer den Schädlingsbefall arglistig verschwiegen hat. Wir setzen Ihre Rechte auch in diesem Fall durch.
So kommen Sie zu Ihrem Recht beim Schädlingsbefall nach Hauskauf
Die Tatsache, dass Sie nicht persönlich bei uns sein können, ist kein Grund, die Angelegenheit aufzuschieben. Wir bieten Ihnen Online-Beratungen zu allen Fragen rund um den Schädlingsbefall nach dem Hauskauf an und helfen Ihnen, sich über die Möglichkeiten einer außergerichtlichen Lösung zu informieren. Dank moderner Technologie können wir problemlos Video-Konsultationen über Zoom und Skype durchführen und gemeinsam Ihr Objekt in Augenschein nehmen. Holen Sie sich noch heute professionelle Hilfe von Rechtsanwalt Hendrik Jürgens.
Schreiben Sie uns per E-Mail, rufen Sie an oder füllen Sie das Formular aus. Der erste Kontakt ist kostenlos.
Wir sichten Ihre Unterlagen und geben Ihnen eine klare erste Einschätzung, ob und welche Ansprüche Sie haben.
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Warum spezialisierte anwaltliche Unterstützung beim Schädlingsbefall nach dem Hauskauf entscheidend ist
„Meine Erfahrung zeigt: Käufer, die nach dem Hauskauf einen Schädlingsbefall entdecken, handeln oft zu spät oder sichern keine Beweise. Ich sorge dafür, dass Ihnen kein Anspruch verloren geht."
Aktuelle Urteile und Fachbeiträge zu Schädlingsbefall nach Hauskauf
In unseren Fachbeiträgen analysieren wir aktuelle Gerichtsurteile und Rechtsfragen zu Schädlingsbefall nach dem Hauskauf und Immobilienkauf. Erfahren Sie anhand konkreter Fälle, wie Käufer ihr Recht auf Schadensersatz, Rücktritt und Kaufpreisminderung erfolgreich durchgesetzt haben.
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