Für Immobilienkäufer

Schädlingsbefall nach Hauskauf? Jetzt Ihre Rechte durchsetzen.

Ungezieferbefall in Ihrer neu gekauften Immobilie entdeckt? Rechtsanwalt Hendrik Jürgens vertritt ausschließlich Käufer und macht Ihre Ansprüche geltend.

Wer nach dem Hauskauf einen Schädlingsbefall entdeckt, fühlt sich zu Recht getäuscht. In vielen Fällen hat der Verkäufer den Befall gekannt und ihn Ihnen gegenüber arglistig verschwiegen. Das begründet Ihre Ansprüche, und zwar auch dann, wenn im Kaufvertrag ein Gewährleistungsausschluss vereinbart wurde. Wir setzen Ihre Rechte beim Immobilienkauf konsequent durch.

Spezialisiert auf versteckte Mängel beim Hauskauf
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Je vollständiger Sie die Fragen beantworten, desto umfassender können wir Ihr Anliegen prüfen. Alle Angaben sind freiwillig und können optional ausgefüllt werden. Wenn Sie Ihren Namen und Ihre Telefonnummer hinterlassen, garantieren wir Ihnen eine Kontaktaufnahme zur Vereinbarung eines Telefontermins.

Ihr Rechtsanwalt für Schädlingsbefall nach Hauskauf

Mein Name ist Hendrik Jürgens. Als Rechtsanwalt vertrete ich ausschließlich Käufer von Immobilien, die nach dem Kauf Mängel entdeckt haben. Ich weiß, wie belastend dieser Moment ist: Sie haben vertraut, Sie haben gekauft, und jetzt stellen Sie fest, dass Sie getäuscht wurden. Ein Schädlingsbefall, den der Verkäufer kannte und Ihnen gegenüber verschwiegen hat, ist keine Pechsträhne. Er ist eine arglistige Pflichtverletzung, die Ihre Ansprüche begründet. Ich stehe ausschließlich auf Ihrer Seite und setze Ihre Rechte konsequent durch.

Rechtsanwalt Hendrik Jürgens

Rechtsanwalt Hendrik Jürgens, spezialisiert auf Schädlingsbefall nach dem Hauskauf
Rechtliche Ersteinschätzung

Ich analysiere die vorliegenden Mängel und gebe Ihnen eine erste Einschätzung dazu, ob und welche Ansprüche in Ihrem Fall in Betracht kommen.

Klare Orientierung

Ich erläutere Ihnen die relevanten rechtlichen Grundlagen und mache deutlich, welche Fristen für Ihren Fall entscheidend sind.

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Ihr erstes Gespräch mit mir ist kostenlos und unverbindlich. Ich nehme mir die Zeit für Ihren Fall.

Typische Schäden durch Schädlingsbefall, bei denen wir Käufer vertreten

Ein Schädlingsbefall nach Hauskauf tritt in vielen Formen auf. Gemeinsam ist fast allen Fällen: Der Befall war zum Zeitpunkt des Verkaufs bereits vorhanden, der Verkäufer hatte Kenntnis davon, und der Käufer wurde nicht informiert. Wir vertreten Käufer bei allen Schadensbildern von Schädlingsbefall beim Immobilienkauf.

Hausbockkäfer und Holzwürmer

Hausschwamm und Holzfäule

Ratten und Mäuse

Schaben und Kakerlaken

Marder

Ameisen und Holzameisen

Der Verkäufer hat den Schädlingsbefall vermutlich gekannt – aber verschwiegen?

Entscheidend ist: Wenn der Verkäufer den Schädlingsbefall kannte und ihn Ihnen gegenüber arglistig verschwiegen hat, können Sie Ihre Ansprüche auch dann geltend machen, wenn der Kaufvertrag einen Gewährleistungsausschluss enthält. Wir prüfen, ob das in Ihrem Fall zutrifft.

Wann liegt ein arglistig verschwiegener Schädlingsbefall vor?

In unserer täglichen Arbeit sehen wir immer wieder, dass ein Schädlingsbefall nach dem Hauskauf kein Zufall ist. Der Verkäufer hat den Befall in vielen Fällen gekannt und bei der Besichtigung bewusst nicht erwähnt. Gemäß § 444 BGB kann er sich auf einen vertraglich vereinbarten Gewährleistungsausschluss nicht berufen, wenn er den Mangel arglistig verschwiegen hat. Das gilt auch dann, wenn im notariellen Kaufvertrag ausdrücklich auf Gewährleistung verzichtet wurde.

Feuchtigkeitsschaden im Badezimmer überprüfen, Silberfische nach dem Wohnungskauf

Schädlingsbefall nach dem Immobilienkauf entdeckt: Handeln Sie jetzt

Wenn Sie nach dem Immobilienkauf einen Schädlingsbefall entdecken, zählt jede Woche. Die Verjährungsfrist für versteckte Mängel beim Hauskauf beträgt fünf Jahre ab Übergabe der Immobilie. Hat der Verkäufer den Befall arglistig verschwiegen, gilt eine kenntnisabhängige Frist von drei Jahren. Sichern Sie alle Belege: Fotos, das Exposé, E-Mails mit dem Verkäufer und das Kaufvertragsprotokoll. Je früher wir Ihren Fall prüfen können, desto stärker ist Ihre Ausgangsposition.

Inspektion eines Wohnhauses bei Renovierung, Rücktritt vom Hauskauf

Typische Schädlinge beim Hauskauf und ihre rechtliche Bedeutung

Wir vertreten Käufer bei allen Arten von Schädlingsbefall nach dem Immobilienkauf: ob Hausbockkäfer im Dachstuhl, Hausschwamm hinter Wandverkleidungen, Marder in der Dämmung oder Schaben als Zeichen für Feuchtigkeit und Holzfäule. In all diesen Fällen bestehen gute Aussichten, dass der Verkäufer wegen arglistiger Täuschung für die sich ergebenden Mangelrechte wie Minderung, Schadensersatz oder den Rücktritt vom Kaufvertrag einstehen muss.

Anwalt für Immobilienkäufer, FAQ versteckte Mängel beim Immobilienkauf

Schädlingsbefall nach Hauskauf: Welche Ansprüche haben Sie?

Bei einem Schädlingsbefall nach dem Hauskauf stehen Ihnen je nach Schwere des Mangels und dem Verhalten des Verkäufers unterschiedliche Ansprüche zu. Entscheidend ist dabei, ob der Verkäufer den Befall arglistig verschwiegen hat. Wir prüfen, welche Strategie in Ihrem Fall die aussichtsreichste ist.

Rücktritt vom Kaufvertrag

Sie können vom Kaufvertrag zurücktreten und den Kaufpreis zurückverlangen, wenn der Schädlingsbefall für Ihren Kaufentschluss wesentlich war.

Schadensersatz

Bei arglistigem Verschweigen eines Schädlingsbefalls können Sie Schadensersatz für alle entstandenen Schäden verlangen, einschließlich der Kosten für Sanierung und Schädlingsbekämpfung.

Kaufpreisminderung

Wenn ein Rücktritt nicht möglich oder gewünscht ist, können Sie eine Herabsetzung des Kaufpreises entsprechend dem Minderwert durch den Schädlingsbefall verlangen.

Ansprüche trotz Gewährleistungsausschluss

Ein vertraglich vereinbarter Gewährleistungsausschluss greift nicht, wenn der Verkäufer den Schädlingsbefall arglistig verschwiegen hat. Wir setzen Ihre Rechte auch in diesem Fall durch.

So kommen Sie zu Ihrem Recht beim Schädlingsbefall nach Hauskauf

Die Tatsache, dass Sie nicht persönlich bei uns sein können, ist kein Grund, die Angelegenheit aufzuschieben. Wir bieten Ihnen Online-Beratungen zu allen Fragen rund um den Schädlingsbefall nach dem Hauskauf an und helfen Ihnen, sich über die Möglichkeiten einer außergerichtlichen Lösung zu informieren. Dank moderner Technologie können wir problemlos Video-Konsultationen über Zoom und Skype durchführen und gemeinsam Ihr Objekt in Augenschein nehmen. Holen Sie sich noch heute professionelle Hilfe von Rechtsanwalt Hendrik Jürgens.

01
Kontakt aufnehmen

Schreiben Sie uns per E-Mail, rufen Sie an oder füllen Sie das Formular aus. Der erste Kontakt ist kostenlos.

02
Kostenlose Ersteinschätzung

Wir sichten Ihre Unterlagen und geben Ihnen eine klare erste Einschätzung, ob und welche Ansprüche Sie haben.

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Erst wenn Sie sich entschieden haben, erteilen Sie das Mandat. Wir übernehmen dann alles Weitere für Sie.

Schädlingsbefalll nach Hauskauf? Jetzt Fall kostenlos prüfen lassen.

Sie müssen dieses Problem nicht alleine tragen. Ich prüfe Ihren Fall persönlich und gebe Ihnen eine klare Einschätzung, was für Sie möglich ist. Kein Risiko, keine versteckten Kosten für das Erstgespräch.

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    Anwalt für Immobilienkäufer, FAQ versteckte Mängel beim Immobilienkauf

    Warum spezialisierte anwaltliche Unterstützung beim Schädlingsbefall nach dem Hauskauf entscheidend ist

    Wir prüfen, ob der Verkäufer den Schädlingsbefall kannte oder kennen musste.
    Wir bewerten die Beweisbarkeit und sichern Ihre Beweise beim Schädlingsbefall rechtzeitig.
    Wir setzen Ihre Ansprüche nach dem Immobilienkauf konsequent außergerichtlich und gerichtlich durch.
    Wir kennen die aktuelle Rechtsprechung zum Schädlingsbefall beim Hauskauf.

    „Meine Erfahrung zeigt: Käufer, die nach dem Hauskauf einen Schädlingsbefall entdecken, handeln oft zu spät oder sichern keine Beweise. Ich sorge dafür, dass Ihnen kein Anspruch verloren geht."

    Aktuelle Urteile und Fachbeiträge zu Schädlingsbefall nach Hauskauf

    In unseren Fachbeiträgen analysieren wir aktuelle Gerichtsurteile und Rechtsfragen zu Schädlingsbefall nach dem Hauskauf und Immobilienkauf. Erfahren Sie anhand konkreter Fälle, wie Käufer ihr Recht auf Schadensersatz, Rücktritt und Kaufpreisminderung erfolgreich durchgesetzt haben.

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