Für Immobilienkäufer

Fehlende Baugenehmigung rechtssicher prüfen

Illegaler Umbau oder fehlende Genehmigung? Rechte prüfen. Risiken bewerten. Immobilienkauf rückabwickeln.

Fehlt beim Hauskauf eine erforderliche Baugenehmigung oder wurden Umbauten ohne baurechtliche Genehmigung durchgeführt, kann dies einen erheblichen versteckten Mangel darstellen. Solche baurechtlichen Verstöße können weitreichende Folgen haben – von Nutzungsuntersagungen bis hin zu Rückbauverpflichtungen. Wir prüfen, ob Ansprüche auf Rücktritt, Kaufpreisminderung oder Schadensersatz bestehen und welche rechtlichen Möglichkeiten Ihnen zur Rückabwicklung des Immobilienkaufs offenstehen.

Fehlende oder unklare Baugenehmigungen prüfen lassen
Risiken durch baurechtliche Verstöße erkennen
Ansprüche bei versteckten Mängeln durchsetzen
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Je vollständiger Sie die Fragen beantworten, desto umfassender können wir Ihr Anliegen prüfen. Alle Angaben sind freiwillig und können optional ausgefüllt werden. Wenn Sie Ihren Namen und Ihre Telefonnummer hinterlassen, garantieren wir Ihnen eine Kontaktaufnahme zur Vereinbarung eines Telefontermins.

Immobilienkäufer

Fehlende Baugenehmigungen

Ihr erfahrener Partner bei fehlender Baugenehmigung nach dem Haus- oder Immobilienkauf: Rechtliche Expertise, die Ihre Investition schützt. Wenn Sie nach dem Immobilienkauf das Fehlen einer Baugenehmigung entdeckt haben, stehen wir an Ihrer Seite.

Ihr Rechtsanwalt für Fehlende Baugenehmigungen

Ich stehe Ihnen mit meiner Erfahrung aus jährlich über 100 Fällen zum Immobilienkaufrecht gerne zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns jetzt:

Constantin Wesser

Konstantin
Erste Einordnung

Erste Einordnung Ihres Falles durch im Immobilienkaufrecht erfahrene Mitarbeiter direkt bei Ihrem ersten Anruf.

Erörterung

Erörterung, welche Unterlagen wir von Ihnen benötigen.

Kostenloses Erstgespräch

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Typische Mängel, bei denen wir Käufer vertreten

Feuchtigkeit &
feuchter Keller

Schimmel
nach Hauskauf

Wasserschaden /
Rohrbruch

Undichtes Dach /
Dachschäden

Schädlingsbefall
(z. B. Holzschädlinge)

Asbest, Hausschwamm, Altlasten u. v. m.

Der Verkäufer hat den Mangel vermutlich gekannt – aber verschwiegen?

Wir prüfen, ob Arglist vorliegt und welche Ansprüche Sie haben.

Versteckte Mängel Hauskauf - fehlende Baugenehmigung

Oftmals werden Veränderungen an der Immobilie durchgeführt, die hätten genehmigt oder angezeigt werden müssen. Die Einhaltung von Brandschutzregelungen ist dabei ein zentraler Punkt, wenn etwa ein Dachbodenausbau oder der Umbau des Kellers zu Wohnfläche angestrebt wird. Aber auch Anbauten, wie Gauben, Wintergärten, Carports und Garagen können genehmigungspflichtig sein. Wird eine fehlende Baugenehmigung nach Hauskauf entdeckt, kann dies für den Käufer erhebliche rechtliche und finanzielle Folgen haben. Der Verkäufer hätte wissen können, dass er vorher sein Vorhaben mit der Baubehörde hätte abstimmen müssen. Die daraus entstehenden Schäden, die Kosten des Umbaus oder der Nachgenehmigung, die Wertminderung können Sie oftmals ersetzt verlangen.

Carport in Bremen bauen – Baugenehmigung & rechtliche Risiken

Arglist bei fehlender Baugenehmigung nach dem Hauskauf nachweisen

Aufgrund des üblicherweise vereinbarten Gewährleistungsausschlusses im notariellen Kaufvertrag führt der Weg zu Schadensersatzansprüchen in der Regel über den Nachweis der arglistigen Täuschung bei dem Verkauf der Immobilie. Da Wohnflächenangaben in der Regel nicht in den notariellen Kaufvertrag übernommen werden, muss der Mangel der fehlenden Baugenehmigung über den Nachweis der Arglist bei der Wohnungsbesichtigung erfolgen. Hier gibt es eine stark auf den Einzelfall zugeschnittene Anzahl wichtiger Entscheidungen der Obergerichte und des Bundesgerichtshofs, wann der Verkäufer darauf vertrauen durfte, ohne Baugenehmigung zu bauen und wann er hätte erkennen können und müssen, dass es einer Baugenehmigung bedarf. Anhand der Besprechung Ihres individuellen Falles können wir schon im Vorfeld Ihre Chancen einschätzen.

Detailierter-Bebauungsplan-auf-Schreibtisch

Die Rechtsfolgen versteckter Mängel beim Immobilienkauf

Soweit Ihnen versteckte Mängel vom Verkäufer nicht mitgeteilt wurden, können Sie die üblichen Gewährleistungsansprüche aus dem Kaufvertragsrecht gegen den Verkäufer geltend machen. Ihn schützt dann der üblicherweise vereinbarte Gewährleistungsausschluss aus dem notariellen Kaufvertrag nicht mehr. Ein arglistiges Verschweigen liegt immer schon dann vor, wenn der Verkäufer den versteckten Mangel kannte und Ihnen das nicht mitteilte, obwohl er sich zumindest hätte denken können, dass Sie den Kaufvertrag bei Kenntnis des Mangels nicht zu den gleichen Bedingungen geschlossen hätten.

Rechtliche Durchsicht im Büro

Welche Ansprüche kommen in Betracht?

Rücktritt vom Kaufvertrag

Sie können vom Kauf zurücktreten und den Kaufpreis zurück-verlangen.

Schadensersatz

Zusätzlich oder alternativ können Sie Schadensersatz verlangen (z. B. Gutachterkosten, Sanierungs-kosten, Mietkosten).

Kaufpreisminderung

Der Kaufpreis kann dauerhaft herabgesetzt werden, wenn ein Rücktritt nicht (mehr) möglich ist.

Ansprüche trotz Gewährleistungsausschluss

Bei arglistiger Täuschung greift der Gewährleistungsausschluss im Kaufvertrag nicht.

So kommen Sie zu Ihrem Recht

Die Tatsache, dass Sie nicht persönlich anwesend sein können, um Sie rechtlich zu beraten, ist kein Grund, die Angelegenheit aufzuschieben. Wir bieten Ihnen online Beratungen zu allen Fragen an, erklären Ihnen die Verfahren und helfen Ihnen, sich über die Möglichkeiten einer außergerichtlichen Lösung Ihrer Probleme zu informieren. Dank moderner Technologie können wir problemlos Video-Konsultationen über verschiedene Online-Plattformen wie Telegramm, Zoom und Skype durchführen und auch gemeinsam Ihr Objekt in Augenschein nehmen, wie dies üblicherweise geschieht. Holen Sie sich noch heute professionelle Hilfe und lassen Sie uns gemeinsam beginnen!

01
Kontakt

Treten Sie mit uns über das Telefon, per E-Mail oder unser Formular in Kontakt.

02
Erstgespräch

Vereinbaren Sie mit uns ein kostenloses Erstgespräch, in welchem wir Ihnen eine erste fundierte Ersteinschätzung geben.

03
Mandat

Erst, wenn Sie sich dazu Entschieden haben, dass wir Sie vertreten dürfen, kommt es zu einem Mandat.

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    Richterstuhl im Gerichtssaal

    Warum eine spezialisierte anwaltliche Unterstützung entscheidend ist

    Wir prüfen, ob der Verkäufer den Mangel kannte oder kennen musste.
    Wir bewerten die Beweisbarkeit und sichern Beweise rechtzeitig.
    Wir setzen Ihre Ansprüche konsequent außergerichtlich und gerichtlich durch.
    Wir kennen die aktuelle Rechtsprechung zum Immobilienkaufrecht.

    „Unsere Erfahrung zeigt: Käufer handeln oft zu spät oder sichern keine Beweise. Wir sorgen dafür, dass Ihnen kein Anspruch verloren geht.“

    Wie wir Ihre Rechte geltend machen

    Sie haben eine Frage? Wir helfen Ihnen gerne weiter.

    Ihr Anruf bei uns

    Für ein kostenloses Erstgespräch werden Sie bevorzugt zu mir durchgestellt. Dort qualifizieren wir Ihren Fall gemeinsam vor:

    1. Welche Mängel liegen bei Ihrer Immobilie vor?
    2. Wurden Sie arglistig getäuscht?
    3. Wann und wie haben Sie von den Mängeln an der Immobilie erfahren?

    Sodann entscheiden wir gemeinsam, welche Möglichkeiten Ihnen offen stehen.

    In einem Gespräch in unserer Kanzlei oder ganz bequem per E-Mail begründen wir das Mandat. Hierfür benötigen wir folgende Unterlagen:

    1. Das Exposé oder das Immobilienangebot bei einem Kauf von Privat.
    2. Den notariellen Kaufvertrag.
    3. Eine Darstellung der Mängel (Fotos, Bauakte, Angebote von Handwerkern).
    4. Soweit vorhanden Schriftverkehr mit dem Verkäufer.

    Gerne helfen wir Ihnen dabei, fehlende Unterlagen zu besorgen. Wir können für Sie die Bauakte beantragen, Handwerker empfehlen oder einen Gutachter mit der Ermittlung Ihres Anspruchs beauftragen. Alle eingereichten Unterlagen können wir für uns einscannen und kopieren.

    Noch während wir den Sachverhalt weiter aufklären beginnen wir bereits damit, Sie gegenüber dem Verkäufer, Behörden und Versicherungen zu vertreten. Unsere Tätigkeit umfasst dabei Folgendes:

    1. Anzeige der Vertretung gegenüber dem Verkäufer,
    2. Soweit vorhanden Einholung einer Deckungszusage bei der Rechtsschutzversicherung,
    3. Einholung gerichtlicher Hilfe für die Feststellung der Minderung des Kaufpreises, des Schadensersatzes oder des Rücktritts vom Kaufvertrag.

    Dabei achten wir darauf, die Umstände der arglistigen Täuschung beim Immobilienkauf herauszustellen und genau vorzutragen.

    Grundsätzlich rechnen wir nach dem Gegenstandswert gemäß der Tabelle zum RVG, dem Gesetz über die Vergütung der rechtsberatenden Berufe ab. Das hat folgende Vorteile:

    1. Ihre Kosten können bei Obsiegen bei dem Verkäufer geltend gemacht werden,
    2. Sie haben stets die Kontrolle über die anfallenden Gebühren über im Internet frei verfügbare Kostenrechner,
    3. bereits früh können wir Sie vollständig über das Kostenrisiko aufklären,
    4.da jede Gebühr in der Angelegenheit nur einmal anfällt, können Sie uns jederzeit erneut kontaktieren , ohne weitere Kosten auszulösen.

    Zu unserer Tätigkeit gehört auch die Korrespondenz mit Ihrer Rechtsschutzversicherung von der Deckungsanfrage bis zur Abrechnung.

    Unsere aktuellen Artikel als Rechtsanwälte im Immobilienkaufrecht

    In unseren neuesten Fachbeiträgen beleuchten wir aktuelle rechtliche Entwicklungen und praxisrelevante Fragestellungen rund um den Immobilienkauf.

    Jürgens & Mehrtens
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    20. Mai 2025

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    Jürgens & Mehrtens
    11. März 2025

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