OLG Düsseldorf: Arglistige Täuschung beim Immobilienkauf wegen Bleirohren – Sachmangel, Gewährleistung & Schadensersatz
Baumängel nach Hauskauf? Jetzt Ansprüche bei versteckten Mängeln durchsetzen.
Schimmel entdeckt? Risse in den Wänden? Baumängel nach dem Hauskauf können einen erheblichen Mangel darstellen. Wir holen Ihr Geld zurück.
Sie haben nach dem Immobilienkauf Baumängel entdeckt – etwa Feuchtigkeit, Risse, Undichtigkeiten, Schimmel oder eine fehlerhafte Bauausführung? Gerade bei versteckten Baumängeln stellt sich für Käufer schnell die Frage, ob der Verkäufer haftet und welche Ansprüche jetzt geltend gemacht werden können.
Rechtsanwalt Hendrik Jürgens unterstützt Käufer nach dem Hauskauf dabei, versteckte Baumängel rechtlich einzuordnen, Ansprüche zu prüfen und diese gegenüber dem Verkäufer konsequent durchzusetzen.
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Je vollständiger Sie die Fragen beantworten, desto umfassender können wir Ihr Anliegen prüfen. Alle Angaben sind freiwillig und können optional ausgefüllt werden. Wenn Sie Ihren Namen und Ihre Telefonnummer hinterlassen, garantieren wir Ihnen eine Kontaktaufnahme zur Vereinbarung eines Telefontermins.
Baumängel
Wenn Sie nach dem Immobilienkauf versteckte Baumängel entdeckt haben, helfen wir Ihnen mit unserer Jahrelangen Expertise.
Ihr Rechtsanwalt für Baumängel nach dem Hauskauf
Wenn nach dem Kauf einer Immobilie Baumängel sichtbar werden, brauchen Käufer eine klare rechtliche Einschätzung. Rechtsanwalt Hendrik Jürgens vertritt Käufer bei versteckten Mängeln, arglistigem Verschweigen und fehlerhafter Bauausführung.
Rechtsanwalt Hendrik Jürgens
Ich analysiere die vorliegenden Mängel und gebe Ihnen eine erste Einschätzung dazu, ob und welche Ansprüche in Ihrem Fall in Betracht kommen.
Ich erläutere Ihnen die relevanten rechtlichen Grundlagen und mache deutlich, welche Fristen für Ihren Fall entscheidend sind.
Ihr erstes Gespräch mit mir ist kostenlos und unverbindlich. Ich nehme mir die Zeit für Ihren Fall.
Typische Baumängel, bei denen wir Käufer vertreten
Feuchtigkeit und undichte Keller
Schimmel durch Baumängel
Risse im Mauerwerk
Undichte Dächer und Abdichtungen
Fehlerhafte Bauausführung
Nicht offenbarte Vorschäden
Der Verkäufer hat den Mangel vermutlich gekannt – aber verschwiegen?
Wir prüfen, ob Arglist vorliegt und welche Ansprüche Sie haben.
Versteckte Baumängel nach dem Hauskauf
In unserer täglichen Arbeit haben wir immer wieder mit Baumängeln zu tun, die der Verkäufer beim Hauskauf dem Käufer verschwiegen hat. Zu solchen Mängeln gehören insbesondere Bauleistungen, die der Verkäufer selbst erbracht hat oder die ohne Rechnung von Gelegenheitshandwerkern erledigt wurden. Dabei werden Schutzleiter bei der Elektrik nicht verdrahtet, Dachausbauten ohne Dampfbremse und ordnungsgemäße Isolierung ausgeführt und Brandschutzvorschriften nicht beachtet. Aber auch schon bei der Bauausführung werden Fehler gemacht, die oftmals bei der falschen Abdichtung des Daches oder nicht eingehaltenen EnEv - Standards liegen.
Versteckte Baumängel nach dem Hauskauf sind besonders ärgerlich, weil sie häufig erst Monate nach der Übergabe sichtbar werden. Typische Fälle sind Feuchtigkeitsschäden, Risse, undichte Dächer, mangelhafte Abdichtungen oder eine fehlerhafte Bauausführung. Wurden solche Mängel vom Verkäufer verschwiegen oder trotz Kenntnis nicht offenbart, können Käufer unter bestimmten Voraussetzungen rechtliche Ansprüche geltend machen. Besonders wichtig ist dabei § 444 BGB, da ein vereinbarter Haftungsausschluss bei Arglist regelmäßig nicht greift.
Wenn Sie versteckte Mängel nach dem Immobilienkauf entdeckt haben
Wenn Sie versteckte Mängel nach dem Hauskauf entdeckt haben, können wir Sie qualifiziert und erfahren vertreten, um Ihre Rechte, wie Schadensersatz oder den Rücktritt vom Kaufvertrag geltend zu machen. Auch eine Minderung des Kaufpreises ist in vielen Fällen durchsetzbar.
Welche Ansprüche kommen in Betracht?
Rücktritt vom Kaufvertrag
Sie können vom Kauf zurücktreten und den Kaufpreis zurück-verlangen.
Schadensersatz
Zusätzlich oder alternativ können Sie Schadensersatz verlangen (z. B. Gutachterkosten, Sanierungs-kosten, Mietkosten).
Kaufpreisminderung
Der Kaufpreis kann dauerhaft herabgesetzt werden, wenn ein Rücktritt nicht (mehr) möglich ist.
Ansprüche trotz Gewährleistungsausschluss
Bei arglistiger Täuschung greift der Gewährleistungsausschluss im Kaufvertrag nicht.
So kommen Sie zu Ihrem Recht bei Baumängeln nach dem Hauskauf
Die Tatsache, dass Sie nicht persönlich bei uns sein können, ist kein Grund, die Angelegenheit aufzuschieben. Wir bieten Ihnen Online-Beratungen zu allen Fragen rund um Baumängel nach dem Hauskauf an und helfen Ihnen, sich über die Möglichkeiten einer außergerichtlichen Lösung zu informieren. Dank moderner Technologie können wir problemlos Video-Konsultationen über Zoom und Skype durchführen und gemeinsam Ihr Objekt in Augenschein nehmen. Holen Sie sich noch heute professionelle Hilfe von Rechtsanwalt Hendrik Jürgens.
Schreiben Sie uns per E-Mail, rufen Sie an oder füllen Sie das Formular aus. Der erste Kontakt ist kostenlos.
Wir sichten Ihre Unterlagen und geben Ihnen eine klare erste Einschätzung, ob und welche Ansprüche Sie haben.
Baumängel nach dem Hauskauf? Fall kostenlos prüfen lassen
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Warum anwaltliche Unterstützung bei Baumängeln entscheidend ist
„Unsere Erfahrung zeigt: Käufer handeln oft zu spät oder sichern keine Beweise. Wir sorgen dafür, dass Ihnen kein Anspruch verloren geht.“
Wie wir Ihre Rechte geltend machen
Sie haben eine Frage? Wir helfen Ihnen gerne weiter.
Ihr Anruf bei uns
Für ein kostenloses Erstgespräch werden Sie bevorzugt zu mir durchgestellt. Dort qualifizieren wir Ihren Fall gemeinsam vor:
1. Welche Mängel liegen bei Ihrer Immobilie vor?
2. Wurden Sie arglistig getäuscht?
3. Wann und wie haben Sie von den Mängeln an der Immobilie erfahren?
Sodann entscheiden wir gemeinsam, welche Möglichkeiten Ihnen offen stehen.
Ermittlung des Sachverhalts
In einem Gespräch in unserer Kanzlei oder ganz bequem per E-Mail begründen wir das Mandat. Hierfür benötigen wir folgende Unterlagen:
1. Das Exposé oder das Immobilienangebot bei einem Kauf von Privat.
2. Den notariellen Kaufvertrag.
3. Eine Darstellung der Mängel (Fotos, Bauakte, Angebote von Handwerkern).
4. Soweit vorhanden Schriftverkehr mit dem Verkäufer.
Gerne helfen wir Ihnen dabei, fehlende Unterlagen zu besorgen. Wir können für Sie die Bauakte beantragen, Handwerker empfehlen oder einen Gutachter mit der Ermittlung Ihres Anspruchs beauftragen. Alle eingereichten Unterlagen können wir für uns einscannen und kopieren.
Minderung, Schadensersatz und Rücktritt
Noch während wir den Sachverhalt weiter aufklären beginnen wir bereits damit, Sie gegenüber dem Verkäufer, Behörden und Versicherungen zu vertreten. Unsere Tätigkeit umfasst dabei Folgendes:
1. Anzeige der Vertretung gegenüber dem Verkäufer,
2. Soweit vorhanden Einholung einer Deckungszusage bei der Rechtsschutzversicherung,
3. Einholung gerichtlicher Hilfe für die Feststellung der Minderung des Kaufpreises, des Schadensersatzes oder des Rücktritts vom Kaufvertrag.
Dabei achten wir darauf, die Umstände der arglistigen Täuschung beim Immobilienkauf herauszustellen und genau vorzutragen.
Die Kosten unserer Beauftragung
Grundsätzlich rechnen wir nach dem Gegenstandswert gemäß der Tabelle zum RVG, dem Gesetz über die Vergütung der rechtsberatenden Berufe ab. Das hat folgende Vorteile:
1. Ihre Kosten können bei Obsiegen bei dem Verkäufer geltend gemacht werden,
2. Sie haben stets die Kontrolle über die anfallenden Gebühren über im Internet frei verfügbare Kostenrechner,
3. bereits früh können wir Sie vollständig über das Kostenrisiko aufklären,
4.da jede Gebühr in der Angelegenheit nur einmal anfällt, können Sie uns jederzeit erneut kontaktieren , ohne weitere Kosten auszulösen.
Zu unserer Tätigkeit gehört auch die Korrespondenz mit Ihrer Rechtsschutzversicherung von der Deckungsanfrage bis zur Abrechnung.
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