RECHTSANWALT · IMMOBILIENVERKÄUFER
Constantin
Wesser
Anwalt für Immobilienverkäufer
Wir gestalten rechtssichere Kaufverträge, schützen Ihre Ansprüche und setzen Ihre Interessen durch. Mit Constantin Wesser an Ihrer Seite.
Constantin Wesser · Rechtsanwalt seit 1998
Ihr Rechtsanwalt für das Immobilienkaufrecht
Constantin Wesser verfügt über mehr als 25 Jahre Berufserfahrung als Rechtsanwalt und berät Mandanten insbesondere in rechtlichen Fragestellungen rund um den Immobilienkauf und die Durchsetzung von Ansprüchen bei versteckten Mängeln. Durch seine langjährige Tätigkeit an der Schnittstelle von Recht und Wirtschaft verbindet er juristische Expertise mit einem ausgeprägten Verständnis für wirtschaftliche Zusammenhänge.
Nach dem Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Hamburg mit dem Schwerpunkt Finanzrecht wurde Constantin Wesser 1998 zur Rechtsanwaltschaft zugelassen. Von 1999 bis 2006 war er als Geschäftsführer des Handelsverbandes BAG Bremen e.V. tätig. Anschließend konzentrierte er sich als Rechtsanwalt auf die wirtschaftsrechtlichen Bereiche Bank- und Kapitalmarktrecht, Arbeitsrecht sowie Steuerrecht.
Seit 2023 verstärkt Constantin Wesser die Kanzlei Jürgens & Mehrtens LL.M.Eur. als angestellter Rechtsanwalt. Seine heutigen Tätigkeitsschwerpunkte liegen im Immobilienkaufrecht sowie in der Beratung und Vertretung bei versteckten Mängeln im Zusammenhang mit Immobilienkäufen. Mandanten profitieren dabei von seiner langjährigen Erfahrung, seiner strategischen Herangehensweise und seiner lösungsorientierten Beratung.
Im Überblick
Rechtsanwalt seit 1998
Seit 2023 bei Jürgens & Mehrtens
Immobilienkaufrecht
JÜRGENS & MEHRTENS · DIE KANZLEI
2008
Gründungsjahr der Kanzlei
Über 100
Fälle jährlich in unserer Kanzlei
Bundesweit
Digitale Beratung der Kanzlei
Persönlich
Feste Ansprechpartner für Ihr Anliegen
So kommen Sie zu Ihrem Recht
Die Tatsache, dass Sie nicht persönlich in unserer Kanzlei erscheinen können, ist kein Grund, die Angelegenheit aufzuschieben. Wir bieten Ihnen Online-Beratungen zu allen Fragen an, erklären Ihnen die Verfahren und helfen Ihnen, sich über die Möglichkeiten einer außergerichtlichen Lösung Ihrer Probleme zu informieren. Dank moderner Technologie können wir problemlos Video-Konsultationen über verschiedene Online-Plattformen wie Telegram und Zoom durchführen und auch gemeinsam Ihr Objekt in Augenschein nehmen, wie dies üblicherweise geschieht. Holen Sie sich noch heute professionelle Hilfe und lassen Sie uns gemeinsam beginnen!
02
Erstgespräch
Vereinbaren Sie mit uns ein kostenloses Erstgespräch, in welchem wir Ihnen eine fundierte Ersteinschätzung geben.
03
Mandat
Erst wenn Sie sich dazu entschieden haben, dass wir Sie vertreten dürfen, kommt es zu einem Mandat.
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