VOR DER BEURKUNDUNG · FÜR KÄUFER UND VERKÄUFER

Immobilienkaufvertrag prüfen und individuell gestalten

Sie möchten Ihren Immobilienkaufvertrag prüfen lassen, weil besondere Vereinbarungen erforderlich sind? Wir vertreten Käufer und Verkäufer bei der individuellen Vertragsgestaltung, etwa zu bekannten Mängeln, Zusicherungen und Mieterträgen.

Gezielte Bearbeitung konkreter Besonderheiten. Keine pauschale Prüfung von Standardverträgen.

Constantin Wesser

Constantin Wesser

Rechtsanwalt

Ihr Ansprechpartner für die individuelle Kaufvertragsgestaltung

Schwerpunkt Immobilienkaufrecht   ·   Vertretung Ihrer Vertragsseite   ·   Bundesweite Mandatsbearbeitung

BESONDERE IMMOBILIE. INDIVIDUELLE REGELUNGEN.

Was soll Ihr Vertrag konkret regeln?

Eine Immobilie hat ihre eigene Geschichte. Für den Kaufvertrag kommt es darauf an, welche Eigenschaften, Kenntnisse und Risiken rechtlich verbindlich festgehalten werden sollen.

Bekannte Mängel offenlegen

Feuchtigkeit, Schimmel, Dachschäden, Risse, Asbest oder frühere Wasser und Brandschäden konkret beschreiben und Unterlagen zuordnen.

Beschaffenheit und Haftung abstimmen

Wissenserklärungen, Beschaffenheitsvereinbarungen, Garantien und Gewährleistungsausschluss bewusst aufeinander abstimmen.

Mieterträge verbindlich regeln

Mietverträge, tatsächliche Nettokaltmieten, Rückstände, Mietminderungen und die Übergabe von Kautionen berücksichtigen.

Flächen und Nutzung klären

Wohnflächenangaben, ausgebaute Dachräume, fehlende Genehmigungen und zugesagte Nutzungsmöglichkeiten einordnen.

Frühere Streitigkeiten dokumentieren

Nachbarstreitigkeiten, Mieterprozesse, Gutachten, behördliche Verfahren und frühere Mängelrügen berücksichtigen.

Besondere Zusagen verhandeln

Geforderte Garantien prüfen, Haftungsrisiken erklären und passende Alternativen sowie besondere Übergaberegelungen entwickeln.

Wir vertreten Ihre Seite des Kaufvertrags.

Sie kaufen eine Immobilie?

Wir arbeiten die Eigenschaften und Zusagen ein, auf die es Ihnen beim Erwerb ankommt.

  • Wichtige Angaben aus dem Exposé verbindlich regeln
  • Bekannte Mängel und vereinbarte Maßnahmen einordnen
  • Besondere Nutzung und Mietverhältnisse berücksichtigen

Sie verkaufen eine Immobilie?

Wir unterstützen Sie dabei, relevante Umstände offenzulegen und den Umfang Ihrer Erklärungen bewusst festzulegen.

  • Mangelkenntnisse nachvollziehbar dokumentieren
  • Unbeabsichtigte Garantien vermeiden
  • Überzogene Zusicherungen mit der Käuferseite verhandeln

Unser Mandat hat einen klaren Gegenstand.

Wir übernehmen die individuelle Gestaltung vereinbarter Regelungsbereiche. Eine allgemeine Vollprüfung oder Freigabe des gesamten notariellen Standardvertrags bieten wir nicht an. Den konkreten Bearbeitungsumfang und die Vergütung legen wir vor Beginn schriftlich fest. Bautechnische Untersuchungen sowie steuerliche und wirtschaftliche Prüfungen gehören nicht zu diesem Angebot.

Der Notar betreut beide Parteien. Wir vertreten Ihre Interessen.

Die Aufgabe des Notars

Der Notar ist unabhängig und unparteiisch. Er klärt den Willen der Beteiligten, belehrt über die rechtliche Tragweite und sorgt für klare Vertragsformulierungen sowie die Beurkundung.

Unsere Aufgabe als Ihre Anwälte

Wir bewerten die vereinbarten Besonderheiten aus Ihrer Perspektive, erläutern deren rechtliche Folgen und entwickeln interessengerechte Klauseln. Auftragsgemäß stimmen wir Änderungen mit dem Notar und der anderen Vertragsseite ab.

Von der Besonderheit zur Vertragsklausel

01

Anliegen beschreiben

Welche Immobilie betrifft der Vertrag? Welche Besonderheit soll geregelt werden? Wann ist die Beurkundung geplant?

02

Auftrag und Kosten festlegen

Wir klären die Mandatsübernahme, die betroffenen Regelungsbereiche, die benötigten Unterlagen und die Vergütung.

03

Klauseln ausarbeiten und abstimmen

Wir bearbeiten den Entwurf im vereinbarten Umfang und begleiten die Abstimmung der individuellen Regelungen.

Vergütung für die Vertragsgestaltung

Unser Angebot richtet sich auf eine anwaltliche Mitwirkung an der Vertragsgestaltung, für die eine Geschäftsgebühr nach dem RVG anfällt. Die voraussichtlichen Kosten erläutern wir vor der Beauftragung. Eine isolierte Standardvertragsprüfung oder ein pauschales Prüfangebot gehört nicht zu unserem Leistungsangebot.

IHR NÄCHSTER SCHRITT

Welche Besonderheit sollen wir für Sie regeln?

Beschreiben Sie Ihr Anliegen und den geplanten Notartermin. Wir klären anschließend, ob wir Ihre Vertragsgestaltung übernehmen können.

0421 / 2238 45 22

Wir vertreten bei einem Kaufvertrag eine Vertragsseite. Angaben zur anderen Partei benötigen wir vor der Mandatsannahme für die Kollisionsprüfung.

    Zur Immobilie und Ihrem Anliegen

    Ihre Kontaktdaten

    Mit * gekennzeichnete Felder sind Pflichtfelder.

    Die Anfrage begründet noch kein Mandat. Eine Übernahme oder Bearbeitung vor Ihrem Notartermin bedarf unserer ausdrücklichen Bestätigung.

    Häufige Fragen zur Vertragsgestaltung

    Prüfen Sie jeden notariellen Kaufvertragsentwurf?

    Unser Angebot setzt einen konkreten Bedarf an individueller Vertragsgestaltung voraus. Wir übernehmen keine pauschale Prüfung eines Standardvertrags. Die Prüfung der betroffenen Klauseln und ihrer Zusammenhänge erfolgt im vereinbarten Mandatsumfang.

    Vertreten Sie Käufer und Verkäufer gleichzeitig?

    Bei demselben Kaufvertrag vertreten wir eine Vertragsseite. Vor der Mandatsannahme prüfen wir, ob eine Interessenkollision besteht.

    Kann eine Offenlegung jede Haftung ausschließen?

    Eine Vertragsklausel bietet keine pauschale Absicherung. Entscheidend sind die tatsächlichen Umstände, die vollständige Information und die konkrete Vereinbarung. Wir helfen Ihnen, die relevanten Angaben und Regelungen sorgfältig auszuarbeiten.

    VERTIEFENDES WISSEN

    Die richtige Regelung beginnt mit der richtigen Frage.

    Beschaffenheitsgarantie

    Welche Bedeutung eine verbindliche Garantie für die Haftung haben kann.

    Beschaffenheitsvereinbarung

    Wie zugesagte Eigenschaften im Immobilienkaufvertrag eingeordnet werden.

    Gewährleistung beim Hausverkauf

    Wann Verkäufer haften und welche Bedeutung der Gewährleistungsausschluss hat.