Mediation bei Immobilienkaufstreitigkeiten
Sie streiten nach einem Immobilienkauf über Mängel, die Kaufpreiszahlung oder die Übergabe? Rechtsanwalt Hendrik Jürgens begleitet Käufer und Verkäufer als neutraler Mediator dabei, eine gemeinsame Lösung zu finden.
Vertrauliche Gespräche. Klare Vorbereitung. Lösungen, die beide Parteien mittragen.
Hendrik Jürgens
Rechtsanwalt
Ihr Ansprechpartner für Mediation im Immobilienkaufrecht
Schwerpunkt Immobilienkaufrecht · Neutrale Gesprächsführung · Bundesweite Mediation
Worüber möchten Sie eine Einigung erreichen?
Ein Streit über den Immobilienkauf betrifft oft mehrere Fragen zugleich. In der Mediation können Käufer und Verkäufer die offenen Punkte gemeinsam ordnen und eine wirtschaftlich tragfähige Lösung erarbeiten.
Kaufpreiszahlung und Einbehalt
Offene Kaufpreiszahlungen, zurückbehaltene Beträge und Finanzierungsprobleme besprechen. Zahlungswege, Termine und Sicherheiten gemeinsam vereinbaren.
Übergabe und Räumung
Verzögerte Übergabe, ausstehende Räumung oder Streit über den Zustand der Immobilie klären. Verbindliche Termine und einen Ausgleich für zusätzliche Belastungen finden.
Mängel und Mangelbeseitigung
Feuchtigkeit, Schimmel, Dachschäden oder andere versteckte Mängel nach dem Hauskauf besprechen. Untersuchungen, Sanierung und die Verteilung der Kosten abstimmen.
Angaben und Genehmigungen
Unterschiedliche Auffassungen über Wohnfläche, Baugenehmigungen, Nutzungsmöglichkeiten oder Zusagen aufarbeiten. Auch ein Arglistvorwurf kann Gegenstand der Gespräche sein.
Schadensersatz und Folgekosten
Gutachterkosten, Finanzierungskosten, zusätzliche Miete und andere geltend gemachte Schäden in eine gemeinsame Lösung einbeziehen.
Rücktritt und Rückabwicklung
Über eine Fortsetzung des Kaufvertrags zu geänderten Bedingungen oder eine einvernehmliche Rückabwicklung sprechen. Zahlungen, Besitz und weitere Pflichten zusammen regeln.
Beide Perspektiven bekommen Raum.
Was Käufer klären möchten
Nach dem Kauf brauchen Käufer häufig Sicherheit darüber, wie die Immobilie genutzt werden kann und wer für die offenen Probleme aufkommt.
- Was muss untersucht oder beseitigt werden?
- Welche Kosten und Belastungen sind entstanden?
- Ist eine Ausgleichszahlung oder eine andere Lösung möglich?
Was Verkäufer klären möchten
Verkäufer möchten wissen, wie der Kauf abgeschlossen werden kann und wie sich die erhobenen Vorwürfe und Forderungen abschließend regeln lassen.
- Welche Forderungen stehen konkret im Raum?
- Wie lassen sich Zahlung und Übergabe verlässlich abschließen?
- Welche Vereinbarung beendet den Streit für beide Seiten?
Sie entscheiden über die Lösung.
Hendrik Jürgens leitet die Gespräche unabhängig und unparteiisch. Er ist beiden Parteien gleichermaßen verpflichtet und trifft keine Entscheidung über den Streit. Die Beteiligten bestimmen selbst, ob und zu welchen Bedingungen sie sich einigen. Die Teilnahme ist freiwillig; jede Partei kann die Mediation jederzeit beenden.
Erfahrung im Immobilienkaufrecht. Gemeinsam geklärte Grundlagen.
Hendrik Jürgens begleitet die Gespräche
Als Rechtsanwalt hat Hendrik Jürgens viele hundert Immobilienkaufstreitigkeiten bearbeitet. Zahlreiche Verfahren hat er als Parteivertreter in der Mediation begleitet und dort erfolgreich abgeschlossen. Diese Erfahrung mit den tatsächlichen Streitpunkten und den Interessen der Beteiligten bringt er in die neutrale Gesprächsführung ein.
Sachverständige und Notare einbeziehen
Wenn technische Fragen eine Verständigung erschweren, kann mit Zustimmung beider Parteien ein geeigneter Sachverständiger hinzugezogen werden. Eine gemeinsame Besichtigung der Immobilie kann helfen, die offenen Punkte zu erfassen. Soweit die erzielte Vereinbarung eine notarielle Umsetzung erfordert, wird ein gemeinsam abgestimmter Notar eingebunden. Das ist bundesweit möglich.
So bereiten wir die Verständigung vor
Anliegen und Beteiligte klären
Sie beschreiben den Konflikt zunächst kurz. Wir prüfen eine mögliche Vorbefassung und klären, ob beide Parteien für eine Mediation offen sind. Vor Beginn werden Ablauf, Streitwert und Honorar gemeinsam festgelegt.
Unterlagen und Gespräche vorbereiten
Beide Parteien können ihre Sicht schriftlich darstellen. Kaufvertrag, bisherige Korrespondenz und vorhandene Gutachten bilden die Grundlage. Die Gespräche können vor Ort, in der Kanzlei oder per Videokonferenz stattfinden.
Lösungen entwickeln und festhalten
Jede Partei erhält Gelegenheit, ihre Sicht ohne Unterbrechung zu schildern. Gemeinsam werden Interessen, offene Fragen und mögliche Lösungen erarbeitet. Eine Einigung wird schriftlich dokumentiert und bei Bedarf notariell umgesetzt.
Eine gemeinsame 1,3-Gebühr. Je zur Hälfte.
Für die Mediation vereinbaren beide Parteien zusammen ein Honorar in Höhe einer 1,3-Gebühr nach dem vereinbarten Streitwert. Grundlage ist die Gebührentabelle des RVG, Anlage 2 zu § 13 RVG. Jede Partei trägt die Hälfte dieses Honorars.
Hinzu kommt die gesetzliche Umsatzsteuer. Es fällt eine gemeinsame Mediationsvergütung an, nicht jeweils eine volle Gebühr pro Partei. Auf Fahrtkosten verzichtet Hendrik Jürgens in der Regel. Etwaige Ausnahmen werden vorab ausdrücklich vereinbart.
Den Streitwert, den konkreten Gesamtbetrag einschließlich Umsatzsteuer und den Leistungsumfang halten wir vor Beginn in einer Gebührenvereinbarung fest. Kosten für beauftragte Sachverständige, einen Notar oder eigene anwaltliche Berater sind gesondert zu berücksichtigen. Das Honorar wird für die Tätigkeit vereinbart und ist nicht vom Zustandekommen einer Einigung abhängig.
Möchten Sie eine gemeinsame Lösung finden?
Beschreiben Sie den Konflikt kurz und nennen Sie die Beteiligten. Sie können eine Mediation auch anfragen, wenn die andere Partei noch nicht angesprochen wurde. Wir klären anschließend die Voraussetzungen und das weitere Vorgehen.
0421 / 2238 45 22
Vor der Übernahme prüfen wir, ob Hendrik Jürgens oder unsere Kanzlei in derselben Sache bereits für eine Partei tätig war. Die Mediation beginnt erst mit Zustimmung beider Parteien.
Häufige Fragen zur Immobilienmediation
Müssen beide Parteien schon zur Mediation bereit sein?
Für die erste Anfrage genügt es, wenn eine Partei eine Verständigung anstrebt. Die Durchführung der Mediation setzt die freiwillige Zustimmung beider Parteien voraus. Ablauf, Gesprächsregeln und Kosten werden vor Beginn gemeinsam vereinbart.
Sind Einzelgespräche möglich?
Ja. Getrennte Gespräche sind möglich, wenn alle Parteien damit einverstanden sind. Vorab wird geklärt, welche Inhalte vertraulich bleiben und welche Informationen in die gemeinsame Gesprächsrunde eingebracht werden dürfen.
Kann die Mediation trotz eines Gerichtsverfahrens stattfinden?
Eine Mediation kann auch während eines laufenden Rechtsstreits vereinbart werden. Die Abstimmung mit den beteiligten Anwälten und dem Gericht richtet sich nach der konkreten Situation. Gerichtliche und sonstige Fristen müssen unabhängig von der Mediationsanfrage beachtet werden.
Wie vertraulich ist die Mediation?
Der Mediator ist im gesetzlichen Umfang zur Verschwiegenheit verpflichtet. Zusätzlich vereinbaren die Parteien Regeln für den vertraulichen Umgang mit Unterlagen, Gesprächsinhalten und Einzelgesprächen. Gesetzliche Ausnahmen und die Umsetzung einer Abschlussvereinbarung werden dabei berücksichtigt.
Können eigene Anwälte teilnehmen?
Ja. Die Parteien können sich weiterhin durch eigene Rechtsanwälte beraten lassen und die Abschlussvereinbarung unabhängig prüfen lassen. Die Einbindung weiterer Personen wird gemeinsam abgestimmt. Hendrik Jürgens übernimmt als Mediator keine einseitige Interessenvertretung.
Was passiert, wenn keine Einigung gelingt?
Die Parteien können die Mediation beenden und ihre weiteren Schritte selbst bestimmen. Das vereinbarte Honorar vergütet die Mediatorentätigkeit unabhängig vom Ergebnis. Die Folgen eines vorzeitigen Abbruchs werden im Mediationsvertrag geregelt.
Die Streitpunkte besser verstehen.
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