Honorare

Jürgens & Mehrtens LL.M.Eur Rechtsanwälte
Honorare

Die Höhe der anwaltlichen Vergütung ergibt sich entweder aus dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) oder aus einer Vergütungsvereinbarung.

Vergütungsvereinbarungen sind statt der Abrechnung der gesetzlichen Gebühren immer möglich. Es sind jedoch die Regelungen der §§ 49b BRAO und 3a ff. RVG zu beachten.

In gerichtlichen Verfahren können die gesetzlichen Gebühren nicht durch Vereinbarungen unterschritten werden.

Die Kosten eines Rechtsstreits richten sich in zivil- und verwaltungsrechtlichen Angelegenheiten grundsätzlich nach dem sogenannten Geschäfts- oder Streitwert. Im Strafrecht nach dem sogenannten Betragsrahmen.

Zusätzlich zu den Kosten des Rechtsanwalts können noch Kosten des Gerichts und des Sachverständigen anfallen.

Gerne klären wir gemeinsam mit Ihnen das Kostenrisiko Ihres Rechtsstreits vorab und unverbindlich, bevor Sie uns beauftragen.

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