BGH: Arglistiges Verschweigen von Mängeln beim Grundstückskauf – Überschwemmung, Sachmangel & rechtliches Gehör
Feuchtigkeitsschäden nach dem Hauskauf? Jetzt Ihre Rechte durchsetzen.
Keller nass? Schimmel entdeckt? Feuchtigkeitsschäden nach dem Hauskauf können einen erheblichen Mangel darstellen. Wir holen Ihr Geld zurück.
Feuchtigkeitsschäden gehören zu den häufigsten versteckten Mängeln beim Hauskauf. Ob im Keller, an Außenwänden oder hinter frisch gestrichenen Flächen – solche Schäden bleiben beim Kauf oft unentdeckt und werden erst nach der Übergabe sichtbar. Wir prüfen, ob eine arglistige Täuschung vorliegt und ob Sie Ansprüche auf Rücktritt vom Immobilienkaufvertrag, Kaufpreisminderung oder Schadensersatz geltend machen können.
Schnell und unkompliziert anfragen.
Nutzen Sie unser Formular für eine schnelle und kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falls. Für das Erstgespräch entstehen Ihnen keinerlei Kosten.
Je vollständiger Sie die Fragen beantworten, desto umfassender können wir Ihr Anliegen prüfen. Alle Angaben sind freiwillig und können optional ausgefüllt werden. Wenn Sie Ihren Namen und Ihre Telefonnummer hinterlassen, garantieren wir Ihnen eine Kontaktaufnahme zur Vereinbarung eines Telefontermins.
Feuchtigkeitsschäden
Wenn Sie nach dem Kauf Ihrer Immobilie einen Feuchtigkeitsschaden entdeckt haben, stehen wir mit unserer Expertise an Ihrer Seite.
Ihr Rechtsanwalt für Feuchtigkeitsschäden nach dem Hauskauf
Ich stehe Ihnen mit meiner Erfahrung aus zahlreichen Immobilienkauf Fällen zur Verfügung, wenn nach dem Hauskauf Feuchtigkeitsschäden, Schimmel, Kellerfeuchte oder Wasserschäden sichtbar werden. Häufig stellt sich dann die Frage, ob der Verkäufer den Mangel kannte, ob er ihn offenlegen musste und ob Ansprüche trotz Gewährleistungsausschluss bestehen.
Rechtsanwalt Hendrik Jürgens
Ich analysiere die vorliegenden Mängel und gebe Ihnen eine erste Einschätzung dazu, ob und welche Ansprüche in Ihrem Fall in Betracht kommen.
Ich erläutere Ihnen die relevanten rechtlichen Grundlagen und mache deutlich, welche Fristen für Ihren Fall entscheidend sind.
Ihr erstes Gespräch mit mir ist kostenlos und unverbindlich. Ich nehme mir die Zeit für Ihren Fall.
Typische Feuchtigkeitsschäden beim Hauskauf, bei denen wir Käufer vertreten
Feuchtigkeitsschäden nach Hauskauf können in vielen Formen auftreten. Gemeinsam ist fast allen Fällen: Die Mangelursache war zum Zeitpunkt des Verkaufs bereits vorhanden, der Verkäufer hatte Kenntnis davon, und der Käufer wurde nicht informiert. Wir vertreten Käufer bei allen Schadensbildern von Feuchtigkeitsschäden beim Immobilienkauf.
Feuchtigkeit im Keller
Schimmel
nach Hauskauf
Wasserschäden und Rohrbruch
Undichtes Dach /
Dachschäden
Feuchtigkeit im Sockelbereich
Altbau, Hausschwamm, Abdichtung
Der Verkäufer hat den Feuchtigkeitsschaden vermutlich gekannt – aber verschwiegen?
Entscheidend ist: Wenn der Verkäufer den Feuchtigkeitsschaden kannte und ihn Ihnen gegenüber arglistig verschwiegen hat, können Sie Ihre Ansprüche auch dann geltend machen, wenn der Kaufvertrag einen Gewährleistungsausschluss enthält. Wir prüfen, ob das in Ihrem Fall zutrifft.
Feuchtigkeit nach Hauskauf entdeckt - arglistige Täuschung
Wenn Sie nach dem Hauskauf Feuchtigkeit entdecken, besteht nicht sofort ein Anspruch gegen den Verkäufer. Entscheidend ist, ob es sich um einen erheblichen Mangel handelt, ob der Mangel bereits vor Übergabe vorhanden war und ob der Verkäufer den Feuchtigkeitsschaden kannte oder hätte offenbaren müssen.
Gerade wenn Anzeichen für Feuchtigkeit vor dem Verkauf verdeckt, verharmlost oder nicht erwähnt wurden, kommen Ansprüche wegen arglistiger Täuschung in Betracht.
Typische Fälle sind feuchte Kellerwände, Schimmelbildung, Wassereintritt, Salzausblühungen, muffiger Geruch, beschädigte Abdichtungen oder überstrichene Feuchtigkeitsspuren. Gerade wenn Anzeichen für Feuchtigkeit vor dem Verkauf verdeckt, verharmlost oder nicht erwähnt wurden, kommen Ansprüche wegen arglistiger Täuschung beim Hauskauf in Betracht. Mehr dazu erfahren Sie in unserem Beitrag zu Schimmel und Feuchtigkeit nach dem Hauskauf.
Ein vertraglicher Gewährleistungsausschluss ist beim Immobilienkauf üblich. Bei arglistig verschwiegenen Mängeln kann sich der Verkäufer darauf jedoch nicht ohne Weiteres berufen. Rechtlicher Ausgangspunkt ist dabei § 444 BGB.
Wenn Sie Feuchtigkeit nach dem Immobilienkauf / Hauskauf entdeckt haben
Wenn Sie versteckte Mängel nach dem Hauskauf entdeckt haben, können wir Sie qualifiziert und erfahren vertreten, um Ihre Rechte, wie Schadensersatz oder den Rücktritt vom Kaufvertrag geltend zu machen. Wurde nach Hauskauf Feuchtigkeit festgestellt, kann dies auf einen bereits zuvor vorhandenen und möglicherweise verschwiegenen Mangel hinweisen. Auch eine Minderung des Kaufpreises ist in vielen Fällen durchsetzbar.
Feuchtigkeitsschäden nach Hauskauf: Welche Ansprüche haben Sie?
Rücktritt vom Kaufvertrag
Sie können vom Kaufvertrag zurücktreten und den Kaufpreis zurückverlangen, wenn der Feuchtigkeitsschaden für Ihren Kaufentschluss wesentlich war.
Schadensersatz
Bei arglistigem Verschweigen eines Feuchtigkeitsschaden können Sie Schadensersatz für alle entstandenen Schäden verlangen, einschließlich der Kosten für Sanierung und Schadensbehebung
Kaufpreisminderung
Wenn ein Rücktritt nicht möglich oder gewünscht ist, können Sie eine Herabsetzung des Kaufpreises entsprechend dem Minderwert durch den Feuchtigkeitsschaden verlangen.
Ansprüche trotz Gewährleistungsausschluss
Ein vertraglich vereinbarter Gewährleistungsausschluss greift nicht, wenn der Verkäufer den Feuchtigkeitsschaden arglistig verschwiegen hat. Wir setzen Ihre Rechte auch in diesem Fall durch.
So kommen Sie zu Ihrem Recht beim Feuchtigkeitsschäden nach Hauskauf
Die Tatsache, dass Sie nicht persönlich bei uns sein können, ist kein Grund, die Angelegenheit aufzuschieben. Wir bieten Ihnen Online-Beratungen zu allen Fragen rund um den Schädlingsbefall nach dem Hauskauf an und helfen Ihnen, sich über die Möglichkeiten einer außergerichtlichen Lösung zu informieren. Dank moderner Technologie können wir problemlos Video-Konsultationen über Zoom und Skype durchführen und gemeinsam Ihr Objekt in Augenschein nehmen. Holen Sie sich noch heute professionelle Hilfe von Rechtsanwalt Hendrik Jürgens.
Schreiben Sie uns per E-Mail, rufen Sie an oder füllen Sie das Formular aus. Der erste Kontakt ist kostenlos.
Wir sichten Ihre Unterlagen und geben Ihnen eine klare erste Einschätzung, ob und welche Ansprüche Sie haben.
Feuchtigkeitschäden nach Hauskauf? Jetzt Fall kostenlos prüfen lassen.
Sie müssen dieses Problem nicht alleine tragen. Ich prüfe Ihren Fall persönlich und gebe Ihnen eine klare Einschätzung, was für Sie möglich ist. Kein Risiko, keine versteckten Kosten für das Erstgespräch.
Warum spezialisierte anwaltliche Unterstützung bei Feuchtigkeitsschäden nach dem Hauskauf entscheidend ist
„Unsere Erfahrung mit Feuchtigkeitsschäden nach dem Hauskauf zeigt: Käufer handeln oft zu spät oder sichern keine Beweise. Wir sorgen dafür, dass Ihnen kein Anspruch verloren geht."
Wie wir Ihre Rechte geltend machen
Sie haben eine Frage? Wir helfen Ihnen gerne weiter.
Ihr Anruf bei uns
Für ein kostenloses Erstgespräch werden Sie bevorzugt zu mir durchgestellt. Dort qualifizieren wir Ihren Fall gemeinsam vor:
1. Welche Mängel liegen bei Ihrer Immobilie vor?
2. Wurden Sie arglistig getäuscht?
3. Wann und wie haben Sie von den Mängeln an der Immobilie erfahren?
Sodann entscheiden wir gemeinsam, welche Möglichkeiten Ihnen offen stehen.
Ermittlung des Sachverhalts
In einem Gespräch in unserer Kanzlei oder ganz bequem per E-Mail begründen wir das Mandat. Hierfür benötigen wir folgende Unterlagen:
1. Das Exposé oder das Immobilienangebot bei einem Kauf von Privat.
2. Den notariellen Kaufvertrag.
3. Eine Darstellung der Mängel (Fotos, Bauakte, Angebote von Handwerkern).
4. Soweit vorhanden Schriftverkehr mit dem Verkäufer.
Gerne helfen wir Ihnen dabei, fehlende Unterlagen zu besorgen. Wir können für Sie die Bauakte beantragen, Handwerker empfehlen oder einen Gutachter mit der Ermittlung Ihres Anspruchs beauftragen. Alle eingereichten Unterlagen können wir für uns einscannen und kopieren.
Minderung, Schadensersatz und Rücktritt
Noch während wir den Sachverhalt weiter aufklären beginnen wir bereits damit, Sie gegenüber dem Verkäufer, Behörden und Versicherungen zu vertreten. Unsere Tätigkeit umfasst dabei Folgendes:
1. Anzeige der Vertretung gegenüber dem Verkäufer,
2. Soweit vorhanden Einholung einer Deckungszusage bei der Rechtsschutzversicherung,
3. Einholung gerichtlicher Hilfe für die Feststellung der Minderung des Kaufpreises, des Schadensersatzes oder des Rücktritts vom Kaufvertrag.
Dabei achten wir darauf, die Umstände der arglistigen Täuschung beim Immobilienkauf herauszustellen und genau vorzutragen.
Die Kosten unserer Beauftragung
Grundsätzlich rechnen wir nach dem Gegenstandswert gemäß der Tabelle zum RVG, dem Gesetz über die Vergütung der rechtsberatenden Berufe ab. Das hat folgende Vorteile:
1. Ihre Kosten können bei Obsiegen bei dem Verkäufer geltend gemacht werden,
2. Sie haben stets die Kontrolle über die anfallenden Gebühren über im Internet frei verfügbare Kostenrechner,
3. bereits früh können wir Sie vollständig über das Kostenrisiko aufklären,
4.da jede Gebühr in der Angelegenheit nur einmal anfällt, können Sie uns jederzeit erneut kontaktieren , ohne weitere Kosten auszulösen.
Zu unserer Tätigkeit gehört auch die Korrespondenz mit Ihrer Rechtsschutzversicherung von der Deckungsanfrage bis zur Abrechnung.
Aktuelle Urteile und Fachbeiträge zu Feuchtigkeitsschäden nach dem Hauskauf und Immobilienkauf
In unseren neuesten Fachbeiträgen beleuchten wir aktuelle rechtliche Entwicklungen und praxisrelevante Fragestellungen rund um den Immobilienkauf.
OLG Schleswig: Arglistiges Verschweigen von Leitungswasserschaden beim Hausverkauf – Aufklärungspflicht, § 444 BGB & Käuferrechte
Brandenburgisches OLG: Rücktritt vom Grundstückskauf wegen arglistig verschwiegener Mängel – Urteil 5 U 5/11
Arglistige Täuschung beim Immobilienkauf: OLG Karlsruhe 19.10.2004 – Rückabwicklung bei Feuchtigkeitsschäden & Grunderwerbsteuer