Für Immobilienverkäufer

Anwalt für Immobilienverkäufer

Wir gestalten rechtssichere Kaufverträge, schützen Ihre Ansprüche und setzen Ihre Interessen durch. Mit Constantin Wesser an Ihrer Seite.

Rechtsanwalt Constantin Wesser bei Ansprüchen vom Immobilienkäufer
Ihr Verkäuferanwalt:

Constantin Wesser

Kaufvertrag für Verkäufer
Käufer zahlt nicht
Abwehr unberechtigter Ansprüche
Kaufpreis & Durchsetzung
Rechtssichere Kaufverträge
Ansprüche durchsetzen
Interessen wirksam schützen
Sie sind Verkäufer? Wir prüfen Ihren Fall.

Anwalt für Immobilienverkäufer - rechtliche Unterstützung beim Immobilienverkauf

Die Tatsache, dass Sie nicht persönlich in unserer Kanzlei erscheinen können, ist kein Grund, die Angelegenheit aufzuschieben. Als Anwalt für Immobilienverkäufer bieten wir Ihnen Online-Beratungen zu allen Fragen rund um den Immobilienverkauf an, erklären Ihnen die rechtlichen Abläufe und helfen Ihnen dabei, rechtliche Risiken frühzeitig zu erkennen und die Möglichkeiten einer außergerichtlichen Lösung bei Streitigkeiten zu prüfen. Dank moderner Technologie können wir problemlos Video-Konsultationen über verschiedene Online-Plattformen wie Telegram und Zoom durchführen und auch gemeinsam alle relevanten Unterlagen zu Ihrer Immobilie besprechen, wie dies üblicherweise in einem persönlichen Beratungsgespräch geschieht. Holen Sie sich noch heute professionelle Hilfe von einem Anwalt für Immobilienverkäufer und lassen Sie uns gemeinsam beginnen!

01
Kontakt aufnehmen

Schreiben Sie uns per E-Mail, rufen Sie an oder füllen Sie das Formular aus. Der erste Kontakt ist kostenlos.

02
Kostenlose Ersteinschätzung

Wir sichten Ihre Unterlagen und geben Ihnen eine erste Einschätzung zu Ihren Ansprüchen und zur Abwehr von Käuferforderungen.

03
Mandat erteilen

Erst wenn Sie sich entschieden haben, erteilen Sie das Mandat. Wir übernehmen dann alles Weitere für Sie.

Fall kostenlos prüfen lassen

Sie möchten verkaufen, warten auf den Kaufpreis oder erhalten Forderungen vom Käufer? Schildern Sie uns Ihr Anliegen. Rechtsanwalt Constantin Wesser prüft Ihre Situation als Verkäufer.

Das Erstgespräch ist für Sie kostenlos
Je mehr Sie uns mitteilen, desto gezielter prüfen wir Ihren Fall
Die Angaben zum Sachverhalt sind freiwillig.
Wir melden uns persönlich bei Ihnen für einen Telefontermin
Ihre Daten verwenden wir ausschließlich zur Bearbeitung Ihrer Anfrage
Ihre Daten sind nach DSGVO geschützt

    Wie wir Ihre Rechte geltend machen

    Rechtsanwalt Constantin Wesser prüft Ihren Kaufvertrag, die Kaufpreiszahlung und mögliche Forderungen des Käufers. Gemeinsam klären wir, welche Schritte Ihre Interessen als Verkäufer schützen.

    Ihr Anruf bei uns

    Für ein kostenloses Erstgespräch werden Sie bevorzugt zu mir durchgestellt. Dort qualifizieren wir Ihren Fall gemeinsam vor:

    Sodann entscheiden wir gemeinsam, welche Möglichkeiten Ihnen offen stehen.

    1. Geht es um einen geplanten Verkauf, einen offenen Kaufpreis oder Käuferforderungen?
    2. Was wurde vereinbart und welche Unterlagen liegen vor?
    3. Welche Fristen laufen?

    In einem Gespräch in unserer Kanzlei oder ganz bequem per E-Mail begründen wir das Mandat. Hierfür benötigen wir folgende Unterlagen:

    1. Das Exposé oder das Immobilienangebot bei einem Kauf von Privat.
    2. Den notariellen Kaufvertrag.
    3. Eine Darstellung der Mängel (Fotos, Bauakte, Angebote von Handwerkern).
    4. Soweit vorhanden Schriftverkehr mit dem Käufer.

    Wir prüfen, welche Angaben vor dem Vertragsschluss gemacht wurden, ob ein wirksamer Haftungsausschluss vereinbart wurde und ob die Forderungen des Käufers tatsächlich begründet sind.

    Unsere Tätigkeit kann insbesondere umfassen:

    1. Prüfung des notariellen Kaufvertrags
    2. Rechtliche Bewertung der behaupteten Mängel
    3. Abwehr von Kaufpreisminderung, Schadensersatz und Rücktritt

    Ziel ist eine schnelle rechtliche Einordnung und eine wirtschaftlich sinnvolle Verteidigung gegen unberechtigte Forderungen.

    Grundsätzlich rechnen wir nach dem Gegenstandswert gemäß der Tabelle zum RVG, dem Gesetz über die Vergütung der rechtsberatenden Berufe, ab. Das hat folgende Vorteile:

    1. Ihre Kosten können bei Obsiegen bei dem Käufer geltend gemacht werden.
    2. Sie haben stets die Kontrolle über die anfallenden Gebühren über im Internet frei verfügbare Kostenrechner.
    3. Bereits früh können wir Sie vollständig über das Kostenrisiko aufklären.
    4. Da jede Gebühr in der Angelegenheit nur einmal anfällt, können Sie uns jederzeit erneut kontaktieren, ohne weitere Kosten auszulösen.

    Zu unserer Tätigkeit gehört auch die Korrespondenz mit Ihrer Rechtsschutzversicherung von der Deckungsanfrage bis zur Abrechnung.

    Unsere aktuellen Artikel als Rechtsanwälte für Immobilienverkäufer

    In unseren Fachbeiträgen erfahren Verkäufer mehr zu Kaufpreiszahlung, Rücktritt, Verzug und Käuferargumenten nach dem Immobilienverkauf. Lesen Sie ergänzend, wie Sie unberechtigte Ansprüche von Immobilienkäufern abwehren.

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