Käufer zahlt Kaufpreis nicht und wohnt im Haus? Besitzrecht, Herausgabe, Räumung und parallele Kaufpreisvollstreckung für Verkäufer richtig prüfen.
Für Immobilienverkäufer
Anwalt für Immobilienverkäufer
Wir gestalten rechtssichere Kaufverträge, schützen Ihre Ansprüche und setzen Ihre Interessen durch. Mit Constantin Wesser an Ihrer Seite.
Constantin Wesser
Anwalt für Immobilienverkäufer - rechtliche Unterstützung beim Immobilienverkauf
Die Tatsache, dass Sie nicht persönlich in unserer Kanzlei erscheinen können, ist kein Grund, die Angelegenheit aufzuschieben. Als Anwalt für Immobilienverkäufer bieten wir Ihnen Online-Beratungen zu allen Fragen rund um den Immobilienverkauf an, erklären Ihnen die rechtlichen Abläufe und helfen Ihnen dabei, rechtliche Risiken frühzeitig zu erkennen und die Möglichkeiten einer außergerichtlichen Lösung bei Streitigkeiten zu prüfen. Dank moderner Technologie können wir problemlos Video-Konsultationen über verschiedene Online-Plattformen wie Telegram und Zoom durchführen und auch gemeinsam alle relevanten Unterlagen zu Ihrer Immobilie besprechen, wie dies üblicherweise in einem persönlichen Beratungsgespräch geschieht. Holen Sie sich noch heute professionelle Hilfe von einem Anwalt für Immobilienverkäufer und lassen Sie uns gemeinsam beginnen!
Schreiben Sie uns per E-Mail, rufen Sie an oder füllen Sie das Formular aus. Der erste Kontakt ist kostenlos.
Wir sichten Ihre Unterlagen und geben Ihnen eine erste Einschätzung zu Ihren Ansprüchen und zur Abwehr von Käuferforderungen.
Fall kostenlos prüfen lassen
Sie möchten verkaufen, warten auf den Kaufpreis oder erhalten Forderungen vom Käufer? Schildern Sie uns Ihr Anliegen. Rechtsanwalt Constantin Wesser prüft Ihre Situation als Verkäufer.
Wie wir Ihre Rechte geltend machen
Rechtsanwalt Constantin Wesser prüft Ihren Kaufvertrag, die Kaufpreiszahlung und mögliche Forderungen des Käufers. Gemeinsam klären wir, welche Schritte Ihre Interessen als Verkäufer schützen.
Ihr Anruf bei uns
Für ein kostenloses Erstgespräch werden Sie bevorzugt zu mir durchgestellt. Dort qualifizieren wir Ihren Fall gemeinsam vor:
Sodann entscheiden wir gemeinsam, welche Möglichkeiten Ihnen offen stehen.
1. Geht es um einen geplanten Verkauf, einen offenen Kaufpreis oder Käuferforderungen?
2. Was wurde vereinbart und welche Unterlagen liegen vor?
3. Welche Fristen laufen?
Ermittlung des Sachverhalts
In einem Gespräch in unserer Kanzlei oder ganz bequem per E-Mail begründen wir das Mandat. Hierfür benötigen wir folgende Unterlagen:
1. Das Exposé oder das Immobilienangebot bei einem Kauf von Privat.
2. Den notariellen Kaufvertrag.
3. Eine Darstellung der Mängel (Fotos, Bauakte, Angebote von Handwerkern).
4. Soweit vorhanden Schriftverkehr mit dem Käufer.
Wir prüfen, welche Angaben vor dem Vertragsschluss gemacht wurden, ob ein wirksamer Haftungsausschluss vereinbart wurde und ob die Forderungen des Käufers tatsächlich begründet sind.
Minderung, Schadensersatz und Rücktritt
Unsere Tätigkeit kann insbesondere umfassen:
1. Prüfung des notariellen Kaufvertrags
2. Rechtliche Bewertung der behaupteten Mängel
3. Abwehr von Kaufpreisminderung, Schadensersatz und Rücktritt
Ziel ist eine schnelle rechtliche Einordnung und eine wirtschaftlich sinnvolle Verteidigung gegen unberechtigte Forderungen.
Die Kosten unserer Beauftragung
Grundsätzlich rechnen wir nach dem Gegenstandswert gemäß der Tabelle zum RVG, dem Gesetz über die Vergütung der rechtsberatenden Berufe, ab. Das hat folgende Vorteile:
1. Ihre Kosten können bei Obsiegen bei dem Käufer geltend gemacht werden.
2. Sie haben stets die Kontrolle über die anfallenden Gebühren über im Internet frei verfügbare Kostenrechner.
3. Bereits früh können wir Sie vollständig über das Kostenrisiko aufklären.
4. Da jede Gebühr in der Angelegenheit nur einmal anfällt, können Sie uns jederzeit erneut kontaktieren, ohne weitere Kosten auszulösen.
Zu unserer Tätigkeit gehört auch die Korrespondenz mit Ihrer Rechtsschutzversicherung von der Deckungsanfrage bis zur Abrechnung.
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