Für Immobilienkäufer

Brandschäden nach Hauskauf entdeckt? Jetzt Ihre Rechte durchsetzen.

Verdeckte Brandschäden erkennen. Risiken bewerten. Immobilienkauf rückabwickeln, Schadensersatz durchsetzen oder Kaufpreis mindern.

Versteckte Brandschäden an Balken, Dachstuhl, Leitungen oder tragenden Bauteilen können nach dem Hauskauf erhebliche Kosten verursachen. Wurden frühere Brandschäden nur unzureichend saniert oder beim Immobilienverkauf verschwiegen, kommen rechtliche Ansprüche gegen den Verkäufer in Betracht. Rechtsanwalt Hendrik Jürgens prüft für Sie, ob ein versteckter Mangel, eine arglistige Täuschung oder Schadensersatzansprüche vorliegen.

Versteckte Brandschäden rechtlich prüfen lassen
Ansprüche gegen den Verkäufer sicher einschätzen
Ansprüche auf Schadensersatz, Rückabwicklung oder Minderung durchsetzen
Fall kostenlos prüfen lassen

Schnell und unkompliziert anfragen.

Nutzen Sie unser Formular für eine schnelle und kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falls. Für das Erstgespräch entstehen Ihnen keinerlei Kosten.

Je vollständiger Sie die Fragen beantworten, desto umfassender können wir Ihr Anliegen prüfen. Alle Angaben sind freiwillig und können optional ausgefüllt werden. Wenn Sie Ihren Namen und Ihre Telefonnummer hinterlassen, garantieren wir Ihnen eine Kontaktaufnahme zur Vereinbarung eines Telefontermins.

Immobilienkäufer

Brandschäden

Brandschaden beim Haus- oder Immobilienkauf verschwiegen? So sollten Sie handeln.

Ihr Rechtsanwalt für Brandschäden nach dem Hauskauf

Rechtsanwalt Hendrik Jürgens unterstützt Immobilienkäufer, wenn nach dem Hauskauf Brandschäden sichtbar werden, die im Kaufvertrag nicht offengelegt wurden. Gerade bei älteren Häusern, sanierten Brandstellen oder verdeckten Schäden am Dachstuhl ist eine sorgfältige rechtliche Prüfung entscheidend.

Rechtsanwalt Hendrik Jürgens

Rechtsanwalt Hendrik Jürgens vertritt Käufer bei Brandschäden nach Hauskauf
Rechtliche Ersteinschätzung

Ich analysiere die vorliegenden Mängel und gebe Ihnen eine erste Einschätzung dazu, ob und welche Ansprüche in Ihrem Fall in Betracht kommen.

Klare Orientierung

Ich erläutere Ihnen die relevanten rechtlichen Grundlagen und mache deutlich, welche Fristen für Ihren Fall entscheidend sind.

Kostenloses Erstgespräch

Ihr erstes Gespräch mit mir ist kostenlos und unverbindlich. Ich nehme mir die Zeit für Ihren Fall.

Typische Mängel bei Brandschäden, bei denen wir Käufer vertreten

Verkohlte Balken im Dachstuhl

Ruß- und Rauchschäden

Brandschäden an Leitungen

Unsachgemäß sanierte Brandstellen

Schimmel nach Löschwasser

Verdeckte Schäden an tragenden Bauteilen

Der Verkäufer hat den Mangel vermutlich gekannt oder verschwiegen? RA Hendrik Jürgens prüft Ihre Rechte nach dem Hauskauf.

Entscheidend ist: Wenn der Verkäufer die Brandschäden kannte und ihn Ihnen gegenüber arglistig verschwiegen hat, können Sie Ihre Ansprüche auch dann geltend machen, wenn der Kaufvertrag einen Gewährleistungsausschluss enthält. Wir prüfen, ob das in Ihrem Fall zutrifft.

Versteckte Mängel beim Hauskauf - Brandschäden

Brandschäden gehören zu den besonders problematischen versteckten Mängeln beim Hauskauf, weil sie häufig erst nach Übergabe sichtbar werden und erhebliche Sanierungskosten verursachen können. Häufig wurden Brandstellen vor dem Verkauf optisch überarbeitet, ohne dass Dachstuhl, Holzbalken, Leitungen oder tragende Bauteile fachgerecht saniert wurden. Für Käufer ist oft erst nach Übergabe erkennbar, dass der Brandschaden tiefer reicht als zunächst angenommen.

Rechtsanwalt Hendrik Jürgens prüft, ob der Verkäufer den Brandschaden kannte oder hätte offenlegen müssen. Entscheidend ist dabei, ob der Schaden bei Vertragsschluss verschwiegen wurde, ob Hinweise im Exposé oder Kaufvertrag fehlen und ob eine arglistige Täuschung in Betracht kommt. Bei Immobilienkäufen wird die Gewährleistung im notariellen Kaufvertrag häufig ausgeschlossen. Nach § 444 BGB kann sich der Verkäufer auf einen solchen Ausschluss jedoch nicht berufen, wenn er einen Mangel arglistig verschwiegen hat. Je nach Einzelfall können Schadensersatz, Minderung des Kaufpreises oder sogar die Rückabwicklung des Immobilienkaufs möglich sein.

Zerstörtes Zuhause und Kaufvertrag

Wenn Sie versteckte Mängel nach dem Immobilienkauf entdeckt haben

Wenn Sie versteckte Mängel nach dem Hauskauf entdeckt haben, können wir Sie qualifiziert und erfahren vertreten, um Ihre Rechte, wie Schadensersatz oder den Rücktritt vom Kaufvertrag geltend zu machen. Auch eine Minderung des Kaufpreises ist in vielen Fällen durchsetzbar.

Rechtsberatung zum Immobilienkaufvertrag

Brandschäden nach Hauskauf: Welche Ansprüche kommen in Betracht?

Rücktritt vom Kaufvertrag

Bei erheblichen Brandschäden kann eine Rückabwicklung des Hauskaufs in Betracht kommen.

Schadensersatz

Sanierungs-, Gutachter- und Folgekosten können gegenüber dem Verkäufer geltend gemacht werden.

Kaufpreisminderung

Ist die Immobilie wegen der Brandschäden weniger wert, kann eine Minderung des Kaufpreises möglich sein.

Ansprüche trotz Gewährleistungsausschluss

Bei arglistiger Täuschung greift der Gewährleistungsausschluss im Kaufvertrag nicht.

So kommen Sie zu Ihrem Recht bei Brandschäden

Die Tatsache, dass Sie nicht persönlich bei uns sein können, ist kein Grund, die Angelegenheit aufzuschieben. Wir bieten Ihnen Online-Beratungen zu allen Fragen rund um den Schädlingsbefall nach dem Hauskauf an und helfen Ihnen, sich über die Möglichkeiten einer außergerichtlichen Lösung zu informieren. Dank moderner Technologie können wir problemlos Video-Konsultationen über Zoom und Skype durchführen und gemeinsam Ihr Objekt in Augenschein nehmen. Holen Sie sich noch heute professionelle Hilfe von Rechtsanwalt Hendrik Jürgens.

01
Kontakt aufnehmen

Schreiben Sie uns per E-Mail, rufen Sie an oder füllen Sie das Formular aus. Der erste Kontakt ist kostenlos.

02
Kostenlose Ersteinschätzung

Wir sichten Ihre Unterlagen und geben Ihnen eine klare erste Einschätzung, ob und welche Ansprüche Sie haben.

03
Mandat erteilen

Erst wenn Sie sich entschieden haben, erteilen Sie das Mandat. Wir übernehmen dann alles Weitere für Sie.

Brandschäden nach Hauskauf entdeckt? Jetzt Fall kostenlos prüfen lassen

Sie müssen dieses Problem nicht alleine tragen. Ich prüfe Ihren Fall persönlich und gebe Ihnen eine klare Einschätzung, was für Sie möglich ist. Kein Risiko, keine versteckten Kosten für das Erstgespräch.

Das Erstgespräch ist für Sie kostenlos
Je mehr Sie uns mitteilen, desto gezielter prüfen wir Ihren Fall
Alle Angaben sind freiwillig
Wir melden uns persönlich bei Ihnen für einen Telefontermin
Ihre Daten verwenden wir ausschließlich zur Bearbeitung Ihrer Anfrage
Ihre Daten sind nach DSGVO geschützt

    Richterstuhl im Gerichtssaal

    Warum eine spezialisierte anwaltliche Prüfung bei Brandschäden entscheidend ist

    Wir prüfen, ob der Verkäufer den Mangel kannte oder kennen musste und damit arglistig gehandelt hat, sodass Ihre Ansprüche trotz vertraglichem Gewährleistungsausschluss bestehen.
    Wir sichern Beweise rechtzeitig, bevor sie verloren gehen, und bewerten von Anfang an, welche Dokumentation Ihre Ansprüche gerichtsfest macht.
    Wir setzen Ihre Ansprüche auf Schadensersatz, Rücktritt vom Kaufvertrag oder Kaufpreisminderung konsequent außergerichtlich und gerichtlich durch.
    Wir kennen die aktuelle Rechtsprechung zu Brandschäden beim Immobilienkauf und wenden sie gezielt auf Ihren Fall an.

    „Unsere Erfahrung mit Brandschädennach dem Hauskauf zeigt: Käufer handeln oft zu spät oder sichern keine Beweise. Wir sorgen dafür, dass Ihnen kein Anspruch verloren geht."

    Wie wir Ihre Rechte geltend machen

    Sie haben eine Frage? Wir helfen Ihnen gerne weiter.

    Ihr Anruf bei uns

    Für ein kostenloses Erstgespräch werden Sie bevorzugt zu mir durchgestellt. Dort qualifizieren wir Ihren Fall gemeinsam vor:

    1. Welche Mängel liegen bei Ihrer Immobilie vor?
    2. Wurden Sie arglistig getäuscht?
    3. Wann und wie haben Sie von den Mängeln an der Immobilie erfahren?

    Sodann entscheiden wir gemeinsam, welche Möglichkeiten Ihnen offen stehen.

    In einem Gespräch in unserer Kanzlei oder ganz bequem per E-Mail begründen wir das Mandat. Hierfür benötigen wir folgende Unterlagen:

    1. Das Exposé oder das Immobilienangebot bei einem Kauf von Privat.
    2. Den notariellen Kaufvertrag.
    3. Eine Darstellung der Mängel (Fotos, Bauakte, Angebote von Handwerkern).
    4. Soweit vorhanden Schriftverkehr mit dem Verkäufer.

    Gerne helfen wir Ihnen dabei, fehlende Unterlagen zu besorgen. Wir können für Sie die Bauakte beantragen, Handwerker empfehlen oder einen Gutachter mit der Ermittlung Ihres Anspruchs beauftragen. Alle eingereichten Unterlagen können wir für uns einscannen und kopieren.

    Noch während wir den Sachverhalt weiter aufklären beginnen wir bereits damit, Sie gegenüber dem Verkäufer, Behörden und Versicherungen zu vertreten. Unsere Tätigkeit umfasst dabei Folgendes:

    1. Anzeige der Vertretung gegenüber dem Verkäufer,
    2. Soweit vorhanden Einholung einer Deckungszusage bei der Rechtsschutzversicherung,
    3. Einholung gerichtlicher Hilfe für die Feststellung der Minderung des Kaufpreises, des Schadensersatzes oder des Rücktritts vom Kaufvertrag.

    Dabei achten wir darauf, die Umstände der arglistigen Täuschung beim Immobilienkauf herauszustellen und genau vorzutragen.

    Grundsätzlich rechnen wir nach dem Gegenstandswert gemäß der Tabelle zum RVG, dem Gesetz über die Vergütung der rechtsberatenden Berufe ab. Das hat folgende Vorteile:

    1. Ihre Kosten können bei Obsiegen bei dem Verkäufer geltend gemacht werden,
    2. Sie haben stets die Kontrolle über die anfallenden Gebühren über im Internet frei verfügbare Kostenrechner,
    3. bereits früh können wir Sie vollständig über das Kostenrisiko aufklären,
    4.da jede Gebühr in der Angelegenheit nur einmal anfällt, können Sie uns jederzeit erneut kontaktieren , ohne weitere Kosten auszulösen.

    Zu unserer Tätigkeit gehört auch die Korrespondenz mit Ihrer Rechtsschutzversicherung von der Deckungsanfrage bis zur Abrechnung.

    Unsere aktuellen Artikel zu Brandschäden

    In unseren neuesten Fachbeiträgen beleuchten wir aktuelle rechtliche Entwicklungen und praxisrelevante Fragestellungen rund um den Immobilienkauf.

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