Lena Krehahn

Anwältin für Immobilienkäufer

Wir prüfen Ihren Kaufvertrag, sichern Ihre Rechte und begleiten Sie zuverlässig beim Immobilienkauf. Mit Lena Krehahn an Ihrer Seite.

Lena Krehahn

Ihre Rechtsanwältin für Immobilienkaufrecht

Lena Krehahn ist seit 2026 als Rechtsanwältin bei Jürgens & Mehrtens tätig. Ihr Tätigkeitsschwerpunkt liegt in der rechtlichen Beratung und Vertretung von Käufern im Immobilienkaufrecht. Dabei unterstützt sie Mandanten insbesondere bei der Durchsetzung von Ansprüchen aufgrund versteckter Mängel.

Nach ihrem Studium der Rechtswissenschaften an der Philipps Universität Marburg und der Universität Greifswald absolvierte Lena Krehahn ihr Referendariat im Bezirk des Oberlandesgerichts Oldenburg. Während ihrer praktischen Ausbildung sammelte sie insbesondere Erfahrungen im Mietrecht, im Arzthaftungsrecht und in der anwaltlichen Beratung.

Durch ihre frühere Tätigkeit bei einer Immobilienverwaltung verfügt sie zudem über praktische Erfahrungen in der Kommunikation mit Handwerksunternehmen sowie in der Koordination von Mängelbeseitigungsarbeiten. Diese Kenntnisse bringt sie heute in die praxisnahe und lösungsorientierte Beratung von Immobilienkäufern ein.

Seit 2008
an Ihrer Seite
Über 100 Fälle jährlich
Bundesweite digitale Beratung
Persönliche Ansprechpartnerin

So kommen Sie zu Ihrem Recht

Die Tatsache, dass Sie nicht persönlich anwesend sein können, um Sie rechtlich zu beraten, ist kein Grund, die Angelegenheit aufzuschieben. Wir bieten Ihnen online Beratungen zu allen Fragen an, erklären Ihnen die Verfahren und helfen Ihnen, sich über die Möglichkeiten einer außergerichtlichen Lösung Ihrer Probleme zu informieren. Dank moderner Technologie können wir problemlos Video-Konsultationen über verschiedene Online-Plattformen wie Telegram und Zoom durchführen und auch gemeinsam Ihr Objekt in Augenschein nehmen, wie dies üblicherweise geschieht. Holen Sie sich noch heute professionelle Hilfe und lassen Sie uns gemeinsam beginnen!

01
Kontakt

Treten Sie mit uns über das Telefon, per E-Mail oder unser Formular in Kontakt.

02
Erstgespräch

Vereinbaren Sie mit uns ein kostenloses Erstgespräch, in welchem wir Ihnen eine erste fundierte Ersteinschätzung geben.

03
Mandat

Erst, wenn Sie sich dazu entschieden haben, dass wir Sie vertreten dürfen, kommt es zu einem Mandat.

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