Für Immobilienkäufer

Schimmelschäden nach Hauskauf entdeckt? Jetzt Ihre Rechte durchsetzen.

Schimmel entdeckt? Rechtsanwalt Hendrik Jürgens prüft, ob ein versteckter Mangel vorliegt und welche Ansprüche Sie gegen den Verkäufer geltend machen können.

Schimmelschäden in der gekauften Immobilie sind nicht nur ärgerlich, sondern können erhebliche Sanierungskosten verursachen. Besonders problematisch wird es, wenn Feuchtigkeitsschäden, mangelhafte Abdichtungen oder frühere Schimmelprobleme bereits vor dem Kauf bestanden, Ihnen aber nicht offengelegt wurden. Rechtsanwalt Hendrik Jürgens unterstützt Immobilienkäufer dabei, versteckte Schimmelschäden rechtlich einzuordnen, Beweise zu sichern und Ansprüche auf Schadensersatz, Kaufpreisminderung oder Rückabwicklung zu prüfen.

Prüfung versteckter Mängel
Ursachen von Feuchtigkeit und Bauschäden klären
Rücktritt, Minderung oder Schadensersatz durchsetzen
Fall kostenlos prüfen lassen

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Nutzen Sie unser Formular für eine schnelle und kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falls. Für das Erstgespräch entstehen Ihnen keinerlei Kosten.

Je vollständiger Sie die Fragen beantworten, desto umfassender können wir Ihr Anliegen prüfen. Alle Angaben sind freiwillig und können optional ausgefüllt werden. Wenn Sie Ihren Namen und Ihre Telefonnummer hinterlassen, garantieren wir Ihnen eine Kontaktaufnahme zur Vereinbarung eines Telefontermins.

Immobilienkäufer

Schimmelschäden

Nach Hauskauf Schimmel entdeckt – was tun? So sollten Sie jetzt handeln. Lassen Sie die Ursache zeitnah prüfen und klären Sie, ob Ihnen rechtliche Ansprüche gegen den Verkäufer zustehen.

Ihr Rechtsanwalt für Schimmelschäden

Mein Name ist Hendrik Jürgens. Als Rechtsanwalt vertrete ich ausschließlich Käufer von Immobilien, die nach dem Kauf Mängel entdeckt haben. Ich weiß, wie belastend dieser Moment ist: Sie haben vertraut, Sie haben gekauft, und jetzt stellen Sie fest, dass Sie getäuscht wurden. Schimmelschäden, die der Verkäufer kannte und Ihnen gegenüber verschwiegen hat, sind keine Pechsträhne. Das Verschweigen ist eine arglistige Pflichtverletzung, die Ihre Ansprüche begründet. Ich stehe ausschließlich auf Ihrer Seite und setze Ihre Rechte konsequent durch.

Rechtsanwalt Hendrik Jürgens

Rechtsanwalt Hendrik Jürgens für versteckte Schimmelschäden nach Hauskauf für Käufer
Rechtliche Ersteinschätzung

Ich analysiere die vorliegenden Mängel und gebe Ihnen eine erste Einschätzung dazu, ob und welche Ansprüche in Ihrem Fall in Betracht kommen.

Klare Orientierung

Ich erläutere Ihnen die relevanten rechtlichen Grundlagen und mache deutlich, welche Fristen für Ihren Fall entscheidend sind.

Kostenloses Erstgespräch

Kostenloses Erstgespräch Ihr erstes Gespräch mit mir ist kostenlos und unverbindlich. Ich nehme mir die Zeit für Ihren Fall.

Typische Mängel bei Schimmelschäden, bei denen wir Käufer vertreten

Schimmelschäden nach Hauskauf treten in vielen Formen auf. Gemeinsam ist fast allen Fällen: Der Befall war zum Zeitpunkt des Verkaufs bereits vorhanden, der Verkäufer hatte Kenntnis davon, und der Käufer wurde nicht informiert. Wir vertreten Käufer bei allen Schadensbildern von Schimmelschäden beim Immobilienkauf.

Feuchte Wände

Undichte Keller

Mangelhafte Abdeckung

Schimmel hinter Verkleidungen

Verdeckte Wasserschäden

Nicht offengelegte Vorschäden

Der Verkäufer hat die Schimmelschäden vermutlich gekannt – aber verschwiegen?

Entscheidend ist: Wenn der Verkäufer den Schimmelbefall oder die Ursache kannte und ihn Ihnen gegenüber arglistig verschwiegen hat, können Sie Ihre Ansprüche auch dann geltend machen, wenn der Kaufvertrag einen Gewährleistungsausschluss enthält. Wir prüfen, ob das in Ihrem Fall zutrifft.

Schimmelschäden nach Hauskauf als versteckter Mangel

Schimmel ist immer eine Folge von Feuchtigkeitsschäden an der Immobilie. Ab einer Bauteilfeuchtigkeit in Höhe von 70 % kann sich Schimmel entwickeln. Fraglich ist also die Ursache der Feuchtigkeit. Oftmals liegen versteckte Schimmelschäden, die nach dem Hauskauf entdeckt werden, in ungenügender Beseitigung von Wasserschäden. Das ist beispielsweise dann der Fall, wenn die feuchte Dämmung nicht entfernt wird oder Bauteile nach dem Wassereintritt nicht geöffnet werden. Schimmel kann aber auch auf Baumängel hindeuten, etwa wenn zwischen einer Innendämmung und der Wand Feuchtigkeit kondensieren kann, wenn keine Dampfbremse installiert wurde. Die Kosten einer Nachbesserung der Immobilie können Sie im Fall der arglistigen Täuschung über die mangelhafte Bauausführung ersetzt verlangen.

Rechtsanwalt Hendrik Jürgens prüft für Sie, ob der Gewährleistungsausschluss im Kaufvertrag greift oder ob Ansprüche wegen arglistiger Täuschung bestehen. Hat der Verkäufer einen Mangel arglistig verschwiegen, kann er sich nach § 444 BGB nicht ohne Weiteres auf einen vereinbarten Haftungsausschluss berufen. Dabei kommt es auf die richtige Beweissicherung, die Kommunikation mit dem Verkäufer und eine belastbare rechtliche Strategie an.

Schadensermittlung-bei-Immobilienkauf

Wenn Sie versteckte Mängel nach dem Immobilienkauf entdeckt haben

Wenn Sie nach dem Hauskauf Schimmelschäden entdeckt haben, können wir Sie qualifiziert und erfahren vertreten, um Ihre Rechte, wie Schadensersatz oder den Rücktritt vom Kaufvertrag geltend zu machen. Auch eine Minderung des Kaufpreises ist in vielen Fällen durchsetzbar.

Wasserschaden im modernen Wohnzimmer

Schimmelschäden nach Hauskauf: Welche Ansprüche kommen in Betracht?

Rücktritt vom Kaufvertrag

In besonders schweren Fällen kann geprüft werden, ob der Immobilienkauf rückabgewickelt werden kann.

Schadensersatz

Wenn der Verkäufer bekannte Schimmel- oder Feuchtigkeitsschäden verschwiegen hat, können Sanierungskosten oder weitere Mehrkosten ersatzfähig sein.

Kaufpreisminderung

Der Kaufpreis kann dauerhaft herabgesetzt werden, wenn ein Rücktritt nicht (mehr) möglich ist.

Ansprüche trotz Gewährleistungsausschluss

Bei arglistiger Täuschung greift der Gewährleistungsausschluss im Kaufvertrag nicht.

So kommen Sie zu Ihrem Recht

Die Tatsache, dass Sie nicht persönlich bei uns sein können, ist kein Grund, die Angelegenheit aufzuschieben. Wir bieten Ihnen Online-Beratungen zu allen Fragen rund um den Schädlingsbefall nach dem Hauskauf an und helfen Ihnen, sich über die Möglichkeiten einer außergerichtlichen Lösung zu informieren. Dank moderner Technologie können wir problemlos Video-Konsultationen über Zoom und Skype durchführen und gemeinsam Ihr Objekt in Augenschein nehmen. Holen Sie sich noch heute professionelle Hilfe von Rechtsanwalt Hendrik Jürgens.

01
Kontakt aufnehmen

Schreiben Sie uns per E-Mail, rufen Sie an oder füllen Sie das Formular aus. Der erste Kontakt ist kostenlos.

02
Kostenlose Ersteinschätzung

Wir sichten Ihre Unterlagen und geben Ihnen eine klare erste Einschätzung, ob und welche Ansprüche Sie haben.

03
Mandat erteilen

Erst wenn Sie sich entschieden haben, erteilen Sie das Mandat. Wir übernehmen dann alles Weitere für Sie.

Schimmelschäden nach Hauskauf? Fall kostenlos prüfen lassen

Sie müssen dieses Problem nicht alleine tragen. Ich prüfe Ihren Fall persönlich und gebe Ihnen eine klare Einschätzung, was für Sie möglich ist. Kein Risiko, keine versteckten Kosten für das Erstgespräch.

Das Erstgespräch ist für Sie kostenlos
Je mehr Sie uns mitteilen, desto gezielter prüfen wir Ihren Fall
Alle Angaben sind freiwillig
Wir melden uns persönlich bei Ihnen für einen Telefontermin
Ihre Daten verwenden wir ausschließlich zur Bearbeitung Ihrer Anfrage
Ihre Daten sind nach DSGVO geschützt

    Richterstuhl im Gerichtssaal

    Warum eine spezialisierte anwaltliche Unterstützung entscheidend ist

    Wir prüfen, ob der Verkäufer die Schimmelschäden kannte oder kennen musste.
    Wir bewerten die Beweisbarkeit und sichern Beweise rechtzeitig.
    Wir setzen Ihre Ansprüche nach dem Immobilienkauf konsequent außergerichtlich und gerichtlich durch.
    Wir kennen die aktuelle Rechtsprechung zu Schimmelschäden nach dem Hauskauf

    „Meine Erfahrung zeigt: Käufer, die nach dem Hauskauf Schimmelschäden entdecken, handeln oft zu spät oder sichern keine Beweise. Ich sorge dafür, dass Ihnen kein Anspruch verloren geht."

    Wie wir Ihre Rechte geltend machen

    Sie haben eine Frage? Wir helfen Ihnen gerne weiter.

    Ihr Anruf bei uns

    Für ein kostenloses Erstgespräch werden Sie bevorzugt zu mir durchgestellt. Dort qualifizieren wir Ihren Fall gemeinsam vor:

    1. Welche Mängel liegen bei Ihrer Immobilie vor?
    2. Wurden Sie arglistig getäuscht?
    3. Wann und wie haben Sie von den Mängeln an der Immobilie erfahren?

    Sodann entscheiden wir gemeinsam, welche Möglichkeiten Ihnen offen stehen.

    In einem Gespräch in unserer Kanzlei oder ganz bequem per E-Mail begründen wir das Mandat. Hierfür benötigen wir folgende Unterlagen:

    1. Das Exposé oder das Immobilienangebot bei einem Kauf von Privat.
    2. Den notariellen Kaufvertrag.
    3. Eine Darstellung der Mängel (Fotos, Bauakte, Angebote von Handwerkern).
    4. Soweit vorhanden Schriftverkehr mit dem Verkäufer.

    Gerne helfen wir Ihnen dabei, fehlende Unterlagen zu besorgen. Wir können für Sie die Bauakte beantragen, Handwerker empfehlen oder einen Gutachter mit der Ermittlung Ihres Anspruchs beauftragen. Alle eingereichten Unterlagen können wir für uns einscannen und kopieren.

    Noch während wir den Sachverhalt weiter aufklären beginnen wir bereits damit, Sie gegenüber dem Verkäufer, Behörden und Versicherungen zu vertreten. Unsere Tätigkeit umfasst dabei Folgendes:

    1. Anzeige der Vertretung gegenüber dem Verkäufer,
    2. Soweit vorhanden Einholung einer Deckungszusage bei der Rechtsschutzversicherung,
    3. Einholung gerichtlicher Hilfe für die Feststellung der Minderung des Kaufpreises, des Schadensersatzes oder des Rücktritts vom Kaufvertrag.

    Dabei achten wir darauf, die Umstände der arglistigen Täuschung beim Immobilienkauf herauszustellen und genau vorzutragen.

    Grundsätzlich rechnen wir nach dem Gegenstandswert gemäß der Tabelle zum RVG, dem Gesetz über die Vergütung der rechtsberatenden Berufe ab. Das hat folgende Vorteile:

    1. Ihre Kosten können bei Obsiegen bei dem Verkäufer geltend gemacht werden,
    2. Sie haben stets die Kontrolle über die anfallenden Gebühren über im Internet frei verfügbare Kostenrechner,
    3. bereits früh können wir Sie vollständig über das Kostenrisiko aufklären,
    4.da jede Gebühr in der Angelegenheit nur einmal anfällt, können Sie uns jederzeit erneut kontaktieren , ohne weitere Kosten auszulösen.

    Zu unserer Tätigkeit gehört auch die Korrespondenz mit Ihrer Rechtsschutzversicherung von der Deckungsanfrage bis zur Abrechnung.

    Unsere aktuellen Artikel als Rechtsanwälte zu Schimmelschäden im Immobilienkaufrecht

    In unseren neuesten Fachbeiträgen beleuchten wir aktuelle rechtliche Entwicklungen und praxisrelevante Fragestellungen rund um den Immobilienkauf.

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