Arglistige Täuschung beim Hauskauf und Grundstücksverkauf: OLG München Urteil zu Altlastenverdacht, Offenbarungspflicht & Schadensersatz
Versteckte Mängel nach Hauskauf? Jetzt Ihre Rechte durchsetzen.
Versteckte Mängel nach dem Hauskauf oder Immobilienkauf kosten Käufer oft zehntausende Euro. Wir holen Ihr Geld zurück.
Versteckte Mängel nach dem Hauskauf oder Immobilienkauf treffen Käufer oft unvorbereitet und verursachen erhebliche finanzielle Schäden. Feuchtigkeit im Keller, Schimmel hinter Verkleidungen, ein undichtes Dach oder Schadstoffe im Mauerwerk, die der Verkäufer bewusst verschwiegen hat, begründen Ansprüche auf Rücktritt vom Kaufvertrag, Schadensersatz oder Kaufpreisminderung. Rechtsanwalt Hendrik Jürgens vertritt ausschließlich Käufer und prüft, ob Ihre Ansprüche auch bei bestehendem Gewährleistungsausschluss durchsetzbar sind.
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Je vollständiger Sie die Fragen beantworten, desto umfassender können wir Ihr Anliegen prüfen. Alle Angaben sind freiwillig und können optional ausgefüllt werden. Wenn Sie Ihren Namen und Ihre Telefonnummer hinterlassen, garantieren wir Ihnen eine Kontaktaufnahme zur Vereinbarung eines Telefontermins.
Ihr Rechtsanwalt für versteckte Mängel beim Hauskauf
Ein versteckter Mangel nach dem Hauskauf oder Immobilienkauf ist ein Sachmangel im Sinne von § 434 BGB, der bereits bei der Übergabe vorhanden war, für Sie als Käufer jedoch nicht erkennbar gewesen ist. Hat der Verkäufer den Mangel gekannt oder zumindest für möglich gehalten und ihn dennoch verschwiegen, kann dies eine arglistige Täuschung begründen. Entscheidend ist daher, wann der Schaden entstanden ist, ob er bei einer normalen Besichtigung erkennbar war und welche Kenntnis der Verkäufer vom Zustand der Immobilie hatte.
Rechtsanwalt Hendrik Jürgens
Ich analysiere die vorliegenden Mängel und gebe Ihnen eine erste Einschätzung dazu, ob und welche Ansprüche in Ihrem Fall in Betracht kommen.
Ich erläutere Ihnen die relevanten rechtlichen Grundlagen und mache deutlich, welche Fristen für Ihren Fall entscheidend sind.
Ihr erstes Gespräch mit mir ist kostenlos und unverbindlich. Ich nehme mir die Zeit für Ihren Fall.
Typische Mängel beim Immobilienkauf, bei denen wir Käufer vertreten
Feuchtigkeit &
feuchter Keller
Schimmel
nach Hauskauf
Wasserschaden /
Rohrbruch
Undichtes Dach /
Dachschäden
Schädlingsbefall
(z. B. Holzschädlinge)
Asbest, Hausschwamm, Altlasten u. v. m.
Der Verkäufer hat den Mangel gekannt und Ihnen gegenüber bewusst verschwiegen?
Entscheidend ist: Wenn der Verkäufer den Schädlingsbefall kannte und ihn Ihnen gegenüber arglistig verschwiegen hat, können Sie Ihre Ansprüche auch dann geltend machen, wenn der Kaufvertrag einen Gewährleistungsausschluss enthält. Wir prüfen, ob das in Ihrem Fall zutrifft.
Versteckte Mängel nach dem Hauskauf entdeckt? So gehen Sie rechtssicher vor.
Wenn Sie versteckte Mängel nach dem Hauskauf oder Immobilienkauf entdecken, stehen Ihnen als Käufer konkrete rechtliche Ansprüche zu, und das auch dann, wenn der Kaufvertrag einen Gewährleistungsausschluss enthält. Entscheidend ist, dass der Mangel bei der Übergabe bereits vorhanden war und für Sie bei einer normalen Besichtigung nicht erkennbar sein konnte. Handeln Sie nicht voreilig und nehmen Sie keine eigenmächtige Sanierung vor, bevor die Schäden fachgerecht dokumentiert und rechtlich bewertet wurden. Jede vorschnelle Maßnahme kann Ihre Beweisposition gegenüber dem Verkäufer erheblich schwächen. Wir beraten Sie, bevor Sie den nächsten Schritt gehen. Zu den durchsetzbaren Ansprüchen zählen Schadensersatz, der Rücktritt vom Kaufvertrag sowie eine Minderung des Kaufpreises, die in vielen Fällen auch bei bestehendem Gewährleistungsausschluss erfolgreich geltend gemacht werden kann.
Typische versteckte Mängel beim Hauskauf und Immobilienkauf in der Praxis
Zu den häufigsten versteckten Mängeln, bei denen wir Käufer vertreten, zählen durchfeuchtetes Mauerwerk und feuchte Keller, die durch frischen Anstrich oder neue Verkleidungen kaschiert wurden, Schimmelbefall hinter abgehängten Decken oder Trockenbauwänden sowie verdeckte Rohrbrüche und undichte Leitungen.
Darüber hinaus vertreten wir Käufer bei Konstruktionsfehlern oder Undichtigkeiten am Dach, Schadstoffbelastungen durch Asbest, PAK oder Formaldehyd sowie bei ungenehmigtem Ausbau und verschwiegenen Altlasten im Boden. In all diesen Fällen kommen Ansprüche auf Minderung des Kaufpreises oder Schadensersatz in Betracht.
Ihre Rechte bei versteckten Mängeln nach dem Hauskauf: Die Rechtslage im Überblick
Die gesetzliche Grundlage für Ihre Ansprüche bei versteckten Mängeln nach dem Hauskauf oder Immobilienkauf bilden die §§ 434, 437 und 444 BGB. Danach stehen Ihnen bei einem Sachmangel Ansprüche auf Rücktritt vom Kaufvertrag, Minderung des Kaufpreises und Schadensersatz zu. Ein vertraglich vereinbarter Gewährleistungsausschluss entbindet den Verkäufer nicht von seiner Haftung, wenn er Kenntnis von dem Mangel hatte und diese bewusst zurückgehalten hat. Gemäß § 444 BGB kann sich der Verkäufer auf einen vereinbarten Haftungsausschluss nicht berufen, soweit er einen Mangel arglistig verschwiegen hat. Ob diese Voraussetzung in Ihrem Fall vorliegt, ist die entscheidende rechtliche Frage. Beachten Sie, dass für Ihre Ansprüche Verjährungsfristen laufen. Wir prüfen, ob und in welchem Umfang Ihre Ansprüche noch durchsetzbar sind.
Welche Ansprüche kommen in Betracht?
Bei versteckten Mängeln nach dem Hauskauf kommen je nach Schwere des Mangels und Verhalten des Verkäufers verschiedene Ansprüche in Betracht.
Rücktritt vom Kaufvertrag
Wenn versteckte Mängel so schwerwiegend sind, dass Ihnen das Festhalten am Vertrag nicht zumutbar ist, können Sie den Kaufvertrag rückabwickeln und den Kaufpreis zurückverlangen.
Schadensersatz
Zusätzlich oder alternativ können Sie vom Verkäufer Schadensersatz verlangen, zum Beispiel für Sanierungskosten, Mietausfall oder andere Folgeschäden.
Kaufpreisminderung
Wenn ein vollständiger Rücktritt nicht gewünscht oder nicht durchsetzbar ist, kann der Kaufpreis dauerhaft gemindert werden, sodass Sie so gestellt werden, als hätten Sie den Mangel bei Kauf gekannt.
Ansprüche trotz Gewährleistungsausschluss
Ein notarieller Gewährleistungsausschluss schützt den Verkäufer nicht, wenn er einen Mangel arglistig verschwiegen hat. Wir prüfen, ob dieser Ausschluss in Ihrem Fall wirksam ist.
In drei Schritten zu Ihrem Recht bei versteckten Mängeln nach dem Immobilienkauf
Die Tatsache, dass Sie nicht persönlich bei uns sein können, ist kein Grund, die Angelegenheit aufzuschieben. Wir bieten Ihnen Online-Beratungen zu allen Fragen rund um den Schädlingsbefall nach dem Hauskauf an und helfen Ihnen, sich über die Möglichkeiten einer außergerichtlichen Lösung zu informieren. Dank moderner Technologie können wir problemlos Video-Konsultationen über Zoom und Skype durchführen und gemeinsam Ihr Objekt in Augenschein nehmen. Holen Sie sich noch heute professionelle Hilfe von Rechtsanwalt Hendrik Jürgens.
Schreiben Sie uns per E-Mail, rufen Sie an oder füllen Sie das Formular aus. Der erste Kontakt ist kostenlos.
Wir sichten Ihre Unterlagen und geben Ihnen eine klare erste Einschätzung, ob und welche Ansprüche Sie haben.
Versteckte Mängel nach dem Hauskauf? Jetzt Fall kostenlos prüfen lassen.
Sie müssen dieses Problem nicht alleine tragen. Ich prüfe Ihren Fall persönlich und gebe Ihnen eine klare Einschätzung, was für Sie möglich ist. Kein Risiko, keine versteckten Kosten für das Erstgespräch.
Warum spezialisierte anwaltliche Unterstützung bei versteckten Mängeln nach dem Hauskauf entscheidend ist
„Unsere Erfahrung mit versteckten Mängeln nach dem Hauskauf zeigt: Käufer handeln oft zu spät oder sichern keine Beweise. Wir sorgen dafür, dass Ihnen kein Anspruch verloren geht."
Wie wir Ihre Rechte geltend machen
Sie haben eine Frage? Wir helfen Ihnen gerne weiter.
Ihr Anruf bei uns
Für ein kostenloses Erstgespräch werden Sie bevorzugt zu mir durchgestellt. Dort qualifizieren wir Ihren Fall gemeinsam vor:
1. Welche Mängel liegen bei Ihrer Immobilie vor?
2. Wurden Sie arglistig getäuscht?
3. Wann und wie haben Sie von den Mängeln an der Immobilie erfahren?
Sodann entscheiden wir gemeinsam, welche Möglichkeiten Ihnen offen stehen.
Ermittlung des Sachverhalts
In einem Gespräch in unserer Kanzlei oder ganz bequem per E-Mail begründen wir das Mandat. Hierfür benötigen wir folgende Unterlagen:
1. Das Exposé oder das Immobilienangebot bei einem Kauf von Privat.
2. Den notariellen Kaufvertrag.
3. Eine Darstellung der Mängel (Fotos, Bauakte, Angebote von Handwerkern).
4. Soweit vorhanden Schriftverkehr mit dem Verkäufer.
Gerne helfen wir Ihnen dabei, fehlende Unterlagen zu besorgen. Wir können für Sie die Bauakte beantragen, Handwerker empfehlen oder einen Gutachter mit der Ermittlung Ihres Anspruchs beauftragen. Alle eingereichten Unterlagen können wir für uns einscannen und kopieren.
Minderung, Schadensersatz und Rücktritt
Noch während wir den Sachverhalt weiter aufklären beginnen wir bereits damit, Sie gegenüber dem Verkäufer, Behörden und Versicherungen zu vertreten. Unsere Tätigkeit umfasst dabei Folgendes:
1. Anzeige der Vertretung gegenüber dem Verkäufer,
2. Soweit vorhanden Einholung einer Deckungszusage bei der Rechtsschutzversicherung,
3. Einholung gerichtlicher Hilfe für die Feststellung der Minderung des Kaufpreises, des Schadensersatzes oder des Rücktritts vom Kaufvertrag.
Dabei achten wir darauf, die Umstände der arglistigen Täuschung beim Immobilienkauf herauszustellen und genau vorzutragen.
Die Kosten unserer Beauftragung
Grundsätzlich rechnen wir nach dem Gegenstandswert gemäß der Tabelle zum RVG, dem Gesetz über die Vergütung der rechtsberatenden Berufe ab. Das hat folgende Vorteile:
1. Ihre Kosten können bei Obsiegen bei dem Verkäufer geltend gemacht werden,
2. Sie haben stets die Kontrolle über die anfallenden Gebühren über im Internet frei verfügbare Kostenrechner,
3. bereits früh können wir Sie vollständig über das Kostenrisiko aufklären,
4.da jede Gebühr in der Angelegenheit nur einmal anfällt, können Sie uns jederzeit erneut kontaktieren , ohne weitere Kosten auszulösen.
Zu unserer Tätigkeit gehört auch die Korrespondenz mit Ihrer Rechtsschutzversicherung von der Deckungsanfrage bis zur Abrechnung.
Aktuelle Urteile und Fachbeiträge zu versteckten Mängeln nach dem Hauskauf und Immobilienkauf
In unseren Fachbeiträgen analysieren wir aktuelle Gerichtsurteile und Rechtsfragen zu versteckten Mängeln nach dem Hauskauf und Immobilienkauf. Erfahren Sie anhand konkreter Fälle, wie Käufer ihr Recht auf Schadensersatz, Rücktritt und Kaufpreisminderung erfolgreich durchgesetzt haben.
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