Immobilienkäufer

Ungezieferbefall

Ihr verlässlicher Partner für Schädlingsbefall nach dem Haus- oder Immobilienkauf: Rechtliche Expertise, die Sie schützt. Wenn Sie nach dem Immobilienkauf einen Schädlingsbefall an Ihrer Immobilie entdeckt haben, sind wir an Ihrer Seite.

Ihr Rechtsanwalt für das Immobilienkaufrecht

Ich stehe Ihnen mit meiner Erfahrung aus jährlich über 100 Fällen zum Immobilienkaufrecht gerne zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns jetzt:

Constantin Wesser

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Lesen Sie unten weitere Informationen, wenn Sie nach dem Kauf Ihrer Immobilie versteckte Mängel gefunden haben. Füllen Sie gerne auch das Kontaktformular aus, wenn Sie von uns innerhalb des nächsten Arbeitstags zurückgerufen werden möchten.

Versteckte Mängel Hauskauf - Schädlingsbefall

In unserer täglichen Arbeit haben wir immer wieder mit Schädlingen zu tun, welche der Käufer erst nach der Übergabe der Immobilie entdeckt hat. Ein solcher Schädlingsbefall wird oftmals bei der Besichtigung nicht erwähnt, obwohl er für den Kaufentschluss wesentlich ist. Dabei können hier große Schäden entstehen, wenn etwa Ratten oder ein Marder sich großflächig in der Gebäudedämmung eingenistet haben. Die dabei entstehenden Geräusche, insbesondere nachts, muss der Verkäufer gehört haben. Es bestehen daher gute Aussichten, dass er wegen arglistiger Täuschung für die sich daraus ergebenden Mangelrechte, wie Minderung, Schadensersatz oder sogar den Rücktritt vom Kaufvertrag einstehen muss.

Wenn Sie versteckte Mängel nach dem Immobilienkauf entdeckt haben

Wenn Sie nach der Übergabe Ihrer Immobilie einen Schädlingsbefall festgestellt haben, kommt es im Fall eines Gewährleistungsausschlusses darauf an nachweisen zu können, dass die Schädlinge dem Verkäufer aufgefallen sein müssen. Durch qualifizierte gutachterliche Stellungnahmen müssen wir frühzeitig nachweisen, dass bspw die Geräusche die Ihnen aufgefallen sind, dem Verkäufer auch aufgefallen sein müssen. Mit einer solchen Stellungnahme schaffen wir bereits frühzeitig Klarheit für die Parteien des Rechtsstreits, um eine schnelle Entscheidung herbeiführen zu können.

Die Rechtsfolgen eines nach der Übergabe der Immobilie entdeckten Schädlingsbefalls

Üblicherweise wurde in ihrem Immobilienkaufvertrag ein Gewähr-leistungsausschluss vereinbart. Dieser Gewährleistungsausschluss greift nicht, wenn sie über die Mangelfreiheit der Immobilie arglistig getäuscht wurden. Eine arglistige Täuschung liegt dann vor, wenn der Verkäufer den Mangel kennt und sich wenigstens denken kann, dass sie bei Kenntnis des Mangels den Kaufvertrag nicht oder nicht so wie geschehen geschlossen hätten. Sie hätten natürlich einen geringeren Kaufpreis vereinbart. Ist das der Fall, stehen Ihnen sämtliche Gewährleistungsrecht aus dem Kaufvertrag offen. Es kommt eine Minderung des Kaufpreises ebenso in Betracht, wie ein Rücktritt vom Kaufvertrag. Auch eine Anfechtung wegen arglistiger Täuschung wäre zu prüfen.

So kommen Sie zu Ihrem Recht

Die Tatsache, dass Sie nicht persönlich anwesend sein können, um Sie rechtlich zu beraten, ist kein Grund, die Angelegenheit aufzuschieben. Wir bieten Ihnen online Beratungen zu allen Fragen an, erklären Ihnen die Verfahren und helfen Ihnen, sich über die Möglichkeiten einer außergerichtlichen Lösung Ihrer Probleme zu informieren. Dank moderner Technologie können wir problemlos Video-Konsultationen über verschiedene Online-Plattformen wie Telegramm, Zoom und Skype durchführen und auch gemeinsam Ihr Objekt in Augenschein nehmen, wie dies üblicherweise geschieht. Holen Sie sich noch heute professionelle Hilfe und lassen Sie uns gemeinsam beginnen!

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Kontakt

Treten Sie mit uns über das Telefon, per E-Mail oder unser Formular in Kontakt.

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Erstgespräch

Vereinbaren Sie mit uns ein kostenloses Erstgespräch, in welchem wir Ihnen eine erste fundierte Ersteinschätzung geben.

03
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Erst, wenn Sie sich dazu Entschieden haben, dass wir Sie vertreten dürfen, kommt es zu einem Mandat.

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    Wie wir Ihre Rechte geltend machen

    Sie haben eine Frage? Wir helfen Ihnen gerne weiter.

    Ihr Anruf bei uns

    Für ein kostenloses Erstgespräch werden Sie bevorzugt zu mir durchgestellt. Dort qualifizieren wir Ihren Fall gemeinsam vor:

    1. Welche Mängel liegen bei Ihrer Immobilie vor?
    2. Wurden Sie arglistig getäuscht?
    3. Wann und wie haben Sie von den Mängeln an der Immobilie erfahren?

    Sodann entscheiden wir gemeinsam, welche Möglichkeiten Ihnen offen stehen.

    In einem Gespräch in unserer Kanzlei oder ganz bequem per E-Mail begründen wir das Mandat. Hierfür benötigen wir folgende Unterlagen:

    1. Das Exposé oder das Immobilienangebot bei einem Kauf von Privat.
    2. Den notariellen Kaufvertrag.
    3. Eine Darstellung der Mängel (Fotos, Bauakte, Angebote von Handwerkern).
    4. Soweit vorhanden Schriftverkehr mit dem Verkäufer.

    Gerne helfen wir Ihnen dabei, fehlende Unterlagen zu besorgen. Wir können für Sie die Bauakte beantragen, Handwerker empfehlen oder einen Gutachter mit der Ermittlung Ihres Anspruchs beauftragen. Alle eingereichten Unterlagen können wir für uns einscannen und kopieren.

    Noch während wir den Sachverhalt weiter aufklären beginnen wir bereits damit, Sie gegenüber dem Verkäufer, Behörden und Versicherungen zu vertreten. Unsere Tätigkeit umfasst dabei Folgendes:

    1. Anzeige der Vertretung gegenüber dem Verkäufer,
    2. Soweit vorhanden Einholung einer Deckungszusage bei der Rechtsschutzversicherung,
    3. Einholung gerichtlicher Hilfe für die Feststellung der Minderung des Kaufpreises, des Schadensersatzes oder des Rücktritts vom Kaufvertrag.

    Dabei achten wir darauf, die Umstände der arglistigen Täuschung beim Immobilienkauf herauszustellen und genau vorzutragen.

    Grundsätzlich rechnen wir nach dem Gegenstandswert gemäß der Tabelle zum RVG, dem Gesetz über die Vergütung der rechtsberatenden Berufe ab. Das hat folgende Vorteile:

    1. Ihre Kosten können bei Obsiegen bei dem Verkäufer geltend gemacht werden,
    2. Sie haben stets die Kontrolle über die anfallenden Gebühren über im Internet frei verfügbare Kostenrechner,
    3. bereits früh können wir Sie vollständig über das Kostenrisiko aufklären,
    4.da jede Gebühr in der Angelegenheit nur einmal anfällt, können Sie uns jederzeit erneut kontaktieren , ohne weitere Kosten auszulösen.

    Zu unserer Tätigkeit gehört auch die Korrespondenz mit Ihrer Rechtsschutzversicherung von der Deckungsanfrage bis zur Abrechnung.

    Nahaufnahme eines Holzpfostens mit deutlichen Fraßlöchern, die auf einen Schädlingsbefall (z. B. durch Holzwürmer oder andere Holzschädlinge) und die Rechte bei arglistiger Täuschung hindeuten. Im Hintergrund ist unscharf ein Fachwerkhaus mit weißer Füllung und braunen Holzbalken zu sehen.

    Unsere aktuellen Artikel als Rechtsanwälte im Immobilienkaufrecht

    In unseren neuesten Fachbeiträgen beleuchten wir aktuelle rechtliche Entwicklungen und praxisrelevante Fragestellungen rund um den Immobilienkauf.