Wenn der Standardvertrag nicht ausreicht: Besondere Vereinbarungen klar und passend regeln.
Wenn der Immobilienkauf zum Streitfall wird: Gemeinsam eine tragfähige Lösung finden.
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Arglistige Täuschung beim Immobilienkaufvertrag: Rechte bei Schädlingsbefall, Rückabwicklung & Erstattung der Grunderwerbssteuer
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OLG München Urteil: Hauskauf – Schadensersatz für Hausbockbefall trotz Gewährleistungsausschluss wegen arglistiger Täuschung
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LG Nürnberg-Fürth Urteil: Schadensersatz wegen arglistiger Täuschung beim Immobilienkauf – Schädlingsbefall mit Hausbock und Mängelbeseitigung
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