Für Immobilienverkäufer

Anwalt für Immobilienverkäufer

Wir gestalten rechtssichere Kaufverträge, schützen Ihre Ansprüche und setzen Ihre Interessen durch. Mit Constantin Wesser an Ihrer Seite.

Rechtsanwalt Constantin Wesser bei Ansprüchen vom Immobilienkäufer
Ihr Verkäuferanwalt:

Constantin Wesser

Kaufvertrag für Verkäufer
Käufer zahlt nicht
Abwehr unberechtigter Ansprüche
Kaufpreis & Durchsetzung
Rechtssichere Kaufverträge
Ansprüche durchsetzen
Interessen wirksam schützen
Sie sind Verkäufer? Wir prüfen Ihren Fall.

So kommen Sie zu Ihrem Recht

Die Tatsache, dass Sie nicht persönlich anwesend sein können, um Sie rechtlich zu beraten, ist kein Grund, die Angelegenheit aufzuschieben. Wir bieten Ihnen online Beratungen zu allen Fragen an, erklären Ihnen die Verfahren und helfen Ihnen, sich über die Möglichkeiten einer außergerichtlichen Lösung Ihrer Probleme zu informieren. Dank moderner Technologie können wir problemlos Video-Konsultationen über verschiedene Online-Plattformen wie Telegram und Zoom durchführen und auch gemeinsam Ihr Objekt in Augenschein nehmen, wie dies üblicherweise geschieht. Holen Sie sich noch heute professionelle Hilfe und lassen Sie uns gemeinsam beginnen!

01
Kontakt aufnehmen

Schreiben Sie uns per E-Mail, rufen Sie an oder füllen Sie das Formular aus. Der erste Kontakt ist kostenlos.

02
Kostenlose Ersteinschätzung

Wir sichten Ihre Unterlagen und geben Ihnen eine klare erste Einschätzung, ob und welche Ansprüche Sie haben.

03
Mandat erteilen

Erst wenn Sie sich entschieden haben, erteilen Sie das Mandat. Wir übernehmen dann alles Weitere für Sie.

Fall kostenlos prüfen lassen

Käufer zahlt nicht? Lassen Sie kurzfristig prüfen, welche Rechte Sie beim Hausverkauf haben und welche Schritte sinnvoll sind, bevor weitere Fristen verstreichen.

Das Erstgespräch ist für Sie kostenlos
Je mehr Sie uns mitteilen, desto gezielter prüfen wir Ihren Fall
Alle Angaben sind freiwillig
Wir melden uns persönlich bei Ihnen für einen Telefontermin
Ihre Daten verwenden wir ausschließlich zur Bearbeitung Ihrer Anfrage
Ihre Daten sind nach DSGVO geschützt

    Wie wir Ihre Rechte geltend machen

    Wenn der Käufer nicht zahlt, kommt es auf ein sauberes Vorgehen an. RA Constantin Wesser prüft die Vertragslage, ordnet Käuferargumente ein und zeigt Ihnen, welche Schritte Ihre Verkäuferposition stärken.

    Ihr Anruf bei uns

    Für ein kostenloses Erstgespräch werden Sie bevorzugt zu mir durchgestellt. Dort qualifizieren wir Ihren Fall gemeinsam vor:

    1. Welche Mängel liegen bei Ihrer Immobilie vor?
    2. Wurden Sie arglistig getäuscht?
    3. Wann und wie haben Sie von den Mängeln an der Immobilie erfahren?

    Sodann entscheiden wir gemeinsam, welche Möglichkeiten Ihnen offen stehen.

    In einem Gespräch in unserer Kanzlei oder ganz bequem per E-Mail begründen wir das Mandat. Hierfür benötigen wir folgende Unterlagen:

    1. Das Exposé oder das Immobilienangebot bei einem Kauf von Privat.
    2. Den notariellen Kaufvertrag.
    3. Eine Darstellung der Mängel (Fotos, Bauakte, Angebote von Handwerkern).
    4. Soweit vorhanden Schriftverkehr mit dem Verkäufer.

    Gerne helfen wir Ihnen dabei, fehlende Unterlagen zu besorgen. Wir können für Sie die Bauakte beantragen, Handwerker empfehlen oder einen Gutachter mit der Ermittlung Ihres Anspruchs beauftragen. Alle eingereichten Unterlagen können wir für uns einscannen und kopieren.

    Noch während wir den Sachverhalt weiter aufklären beginnen wir bereits damit, Sie gegenüber dem Verkäufer, Behörden und Versicherungen zu vertreten. Unsere Tätigkeit umfasst dabei Folgendes:

    1. Anzeige der Vertretung gegenüber dem Verkäufer,
    2. Soweit vorhanden Einholung einer Deckungszusage bei der Rechtsschutzversicherung,
    3. Einholung gerichtlicher Hilfe für die Feststellung der Minderung des Kaufpreises, des Schadensersatzes oder des Rücktritts vom Kaufvertrag.

    Dabei achten wir darauf, die Umstände der arglistigen Täuschung beim Immobilienkauf herauszustellen und genau vorzutragen.

    Grundsätzlich rechnen wir nach dem Gegenstandswert gemäß der Tabelle zum RVG, dem Gesetz über die Vergütung der rechtsberatenden Berufe ab. Das hat folgende Vorteile:

    1. Ihre Kosten können bei Obsiegen bei dem Verkäufer geltend gemacht werden,
    2. Sie haben stets die Kontrolle über die anfallenden Gebühren über im Internet frei verfügbare Kostenrechner,
    3. bereits früh können wir Sie vollständig über das Kostenrisiko aufklären,
    4. da jede Gebühr in der Angelegenheit nur einmal anfällt, können Sie uns jederzeit erneut kontaktieren, ohne weitere Kosten auszulösen.

    Zu unserer Tätigkeit gehört auch die Korrespondenz mit Ihrer Rechtsschutzversicherung von der Deckungsanfrage bis zur Abrechnung.

    Unsere aktuellen Artikel als Rechtsanwälte für Immobilenverkäufer

    In unseren Fachbeiträgen erfahren Verkäufer mehr zu Kaufpreiszahlung, Rücktritt, Verzug und Käuferargumenten nach dem Immobilienverkauf. Lesen Sie ergänzend, wie Sie unberechtigte Ansprüche von Immobilienkäufern abwehren.

    Jürgens & Mehrtens
    26. August 2025

    Rücktritt vom Kaufvertrag: OLG Köln Urteil zu Zinsklausel, AGBG-Verstoß, Verzugszinsen & Kostenentscheidung

    Jürgens & Mehrtens
    21. August 2025

    LG Dortmund Urteil: Notar haftet für Pflichtverletzung – Schadensersatz wegen ungesicherter Ausgleichszahlung

    Jürgens & Mehrtens
    24. Juni 2025

    Rücktritt vom Immobilienkauf: Rechte des Verkäufers bei Zahlungsverzug, Vertragsverletzungen & Schadensersatz

    Jürgens & Mehrtens
    1. Juni 2025

    Arglistige Täuschung beim Hauskauf: Rücktritt, Schadensersatz & Folgen trotz Gewährleistungsausschluss