Arglist beim Hauskauf: Arglistig verschwiegene Mängel, Rücktritt & Schadensersatz beim Immobilienkauf

Die Arglist beim Immobilienkauf ist ein ernstzunehmendes Thema, da Verlässlichkeit und gegenseitiges Vertrauen bei solchen Transaktionen von entscheidender Bedeutung sind. Der Kauf einer Immobilie beinhaltet in der Regel große Summen und langfristige Schulden bei der Bank, weshalb es für Käufer besonders wichtig ist, die Seriosität des Verkäufers zu kennen. Auf der anderen Seite birgt auch der Verkäufer Risiken, da er unter Umständen für Renovierungskosten haften muss, wenn er arglistig verschwiegene Mängel oder eine arglistige Täuschung beim Hauskauf begeht.

 

Die juristische Definition von Arglist ist nicht gesetzlich festgelegt, aber Gerichte haben Kriterien entwickelt, um arglistig verschwiegene Mängel zu bestimmen. Dazu gehören das Wissen des Verkäufers über einen Mangel, die Bedeutung des Mangels für den Kaufvertrag und das Verschweigen des Mangels trotz Kenntnis. Bei arglistig verschwiegene Mängel müssen bestimmte Merkmale erfüllt sein, damit rechtliche Schritte eingeleitet werden können.

 

Die Rechtsfolgen des arglistigen Verschweigens können Schadensersatzansprüche und ein Rücktritt vom Kaufvertrag sein. Eine im notariellen Vertrag vereinbarte Gewährleistungsausschlussklausel wird unwirksam, wenn Mängel verschwiegen wurden. Liegt eine arglistige Täuschung Kaufvertrag Immobilie vor, muss der Verkäufer für die Beseitigungskosten aufkommen, und im schlimmsten Fall kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten und die Kaufsumme erstattet bekommen.

 

Beispiele für arglistig verschwiegene Mängel sind:

  1. Wasserschaden im Keller, der vor dem Verkauf nicht offengelegt wurde
  2. Schimmelbefall in der Wohnung, der vor dem Kauf verheimlicht wurde
  3. Mängel an der Heizungsanlage, die verschwiegen wurden
  4. Undichte Stellen am Dach, die nicht erwähnt wurden
  5. Elektrische Probleme im Haushalt, die nicht kommuniziert wurden
  6. Probleme mit der Kanalisation, die vor dem Kauf nicht bekannt waren
  7. Schäden am Fundament des Hauses, die arglistig verschwiegen wurden
  8. Bauliche Mängel, die vor dem Kauf nicht offengelegt wurden
  9. Asbestbelastung im Haus, die vor dem Kauf nicht erwähnt wurde
  10. Giftige Stoffe im Boden des Grundstücks, die nicht kommuniziert wurden
  11. Probleme mit der Isolierung des Hauses, die arglistig verschwiegen wurden
  12. Befall mit Schädlingen, der vor dem Kauf nicht bekannt war
  13. Einschränkungen im Bebauungsplan, die nicht offengelegt wurden
  14. Altlasten auf dem Grundstück, die verschwiegen wurden
  15. Konstruktionsfehler im Haus, die nicht erwähnt wurden
  16. Undichte Fenster und Türen, die arglistig verschwiegen wurden
  17. Feuchtigkeitsschäden im Haus, die vor dem Kauf nicht bekannt waren
  18. Probleme mit der Wasserversorgung, die nicht offengelegt wurden
  19. Mangelhafte Wärmedämmung, die arglistig verschwiegen wurde
  20. Schäden an der Fassade des Hauses, die nicht kommuniziert wurden
  21. Altbaulasten, die vor dem Kauf nicht offengelegt wurden
  22. Gesundheitsgefährdende Stoffe im Gebäude, die verschwiegen wurden
  23. Probleme mit der Hausverkabelung, die vor dem Kauf nicht bekannt waren
  24. Schimmelbefall in der Wärmedämmung, der nicht erwähnt wurde
  25. Heizungsprobleme, die arglistig verschwiegen wurden
  26. Beschädigungen an der Außenfassade des Hauses, die nicht offengelegt wurden
  27. Undichte Stellen am Mauerwerk, die vor dem Kauf nicht bekannt waren
  28. Schäden an der Terrasse oder dem Balkon, die verschwiegen wurden
  29. Probleme mit der Abwasserleitung, die arglistig verschwiegen wurden
  30. Auffällige Risse im Gebäude, die vor dem Kauf nicht offengelegt wurden.

 

Sie vermuten arglistig verschwiegene Mängel beim Hauskauf? Wir prüfen für Sie, ob eine arglistige Täuschung vorliegt – und setzen Ihre Rechte durch.