Rückabwicklung von Immobilienkaufverträgen
In der komplexen Welt des Immobilienrechts sind wir Ihr verlässlicher Partner beim Rücktritt vom Immobilienkaufvertrag. Mit langjähriger Erfahrung und spezialisiertem Wissen stehen wir als führende Experten auf diesem Gebiet an Ihrer Seite. Wir bieten nicht nur rechtliche Beratung, sondern auch tiefgreifende bauliche Fachkompetenz.

Ich helfe Ihnen gerne, wenn Sie Ihre Immobilie zurückgeben möchten
Ihr Rechtsanwalt für das Immobilienkaufrecht
Ich stehe Ihnen mit meiner Erfahrung aus jährlich über 100 Fällen zum Immobilienkaufrecht gerne zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns jetzt:
- Erste Einordnung Ihres Falles durch im Immobilienkaufrecht erfahrene Mitarbeiter direkt bei Ihrem ersten Anruf;
- Erörterung, welche Unterlagen wir von Ihnen benötigen;
- Vereinbarung eines zeitnahen kostenlosen Erstgesprächs mit mir persönlich.
Lesen Sie unten weitere Informationen, wenn Sie nach dem Kauf Ihrer Immobilie versteckte Mängel gefunden haben. Füllen Sie gerne auch das Kontaktformular aus, wenn Sie von uns innerhalb des nächsten Arbeitstags zurückgerufen werden möchten.
Ihr Rechtsanwalt Hendrik Jürgens
Wann sie vom Kaufvertrag über die Immobilie zurück treten können
Ein Rücktritt vom Kaufvertrag über die Immobilie ist im Ergebnis immer dann möglich, wenn Sie über versteckte Mängel arglistig getäuscht wurden.
Lesen Sie dazu auch unsere unten stehenden FAQ zu versteckten Mängeln. Urteile über die Rückabwicklung vom Immobilienkaufvertrag gibt es in ausreichender Anzahl, so dass sich eine gut nachvollziehbare Kasuistik herausgebildet hat.
Das liegt daran, dass die Gewährleistung bei dem Kauf einer gebrauchten Immobilie im notariellen Kaufvertrag regelmäßig wirksam ausgeschlossen wurde. Dieser Gewährleistungsausschluss ist aber dann unwirksam, wenn Sie arglistig über einen verdeckten Mangel hinweggetäuscht wurden. Eine Nachfristsetzung dürfte nach der Rechtsprechung regelmäßig entbehrlich sein, weil das Vertrauen in den Verkäufer entsprechend nachhaltig erschüttert ist.
Die Folgen des Rücktritts vom Hauskauf
Grundsätzlich müssen beim Rücktritt vom Vertrag die empfangenen Leistungen zurückgewährt werden. Auch der Ersatz von Verwendungen ist denkbar. Haben Sie beispielsweise verdeckte Baumängel angefangen zu beseitigen und stellt sich im Nachgang heraus, dass die Mängel schon soweit fortgeschritten sind, dass eine Reparatur nicht mehr wirtschaftlich erscheint, können Sie die Instandhaltungskosten ersetzt verlangen.
Als weiterer Schadensersatz können Sie die Notarkosten und die Kosten der Rechteverfolgung, mithin unsere Kosten sowie die Kosten für ein Gutachten soweit für die Rechtsverfolgung erforderlich, ersetzt verlangen. Die Maklercourtage dürfte beim wirksamen Rücktritt vom Hauskauf ebenso zurückzuleisten sein, wie die Grunderwerbsteuer. Darüber hinaus wären auch entsprechende Vorfälligkeitsentgelte der finanzierenden Bank zu ersetzen.
Mögliche Lösungen und einvernehmliche Rückabwicklung
Häufig wird ein Rücktritt vom Hauskauf einvernehmlich geregelt. Bei einer einvernehmlichen Lösung achten wir darauf, dass der gegenwärtige Streitstand bei der Tragung der Kosten berücksichtigt wird. Es sollen also der Kaufpreis und Eigentum und Besitz an dem Haus zurück geleistet werden. Über die sonstigen Kosten muss dann nach Aktenlage ein Einvernehmen hergestellt werden. Häufig sind dabei die Umstände der Offensichtlichkeit der Mängel und das Maß der Arglist voneinander abzuwägen.
So kommen Sie zu Ihrem Recht
01 Kontakt
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