Rechtliche Sicherheit für Verkäufer: Wir verteidigen Sie gegen unberechtigte Kostenforderungen von Käufern
Verkäufer-Vertretung: Expertise bei Mängeln und unrechtmäßigen Ansprüchen – Ihre rechtliche Sicherheit bei fehlender Arglist

Ich helfe Ihnen gerne, wenn der Käufer Ihrer Immobilie unberechtigte Kostenforderungen geltend macht.
Ihr Rechtsanwalt für das Immobilienkaufrecht
Ich stehe Ihnen mit meiner Erfahrung aus jährlich über 100 Fällen zum Immobilienkaufrecht gerne zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns jetzt:
- Erste Einordnung Ihres Falles durch im Immobilienkaufrecht erfahrene Mitarbeiter direkt bei Ihrem ersten Anruf;
- Erörterung, welche Unterlagen wir von Ihnen benötigen;
- Vereinbarung eines zeitnahen kostenlosen Erstgesprächs mit mir persönlich.
Lesen Sie unten weitere Informationen, wenn Sie nach dem Verkauf Ihrer Immobilie von dem Käufer für Mängel in Anspruch genommen werden. Füllen Sie gerne auch das Kontaktformular aus, wenn Sie von uns innerhalb des nächsten Arbeitstags zurückgerufen werden möchten.
Ihr Rechtsanwalt Hendrik Jürgens
Der Gewährleistungs-ausschluss im notariellen Kaufvertrag
Als Verkäufer einer Immobilie werden Sie vom Käufer häufig in Anspruch genommen, weil dieser nach der Übergabe Mängel entdeckt hat. Das können beispielsweise feuchte Stellen im Keller oder die fehlende Baugenehmigung für das ausgebaute Zimmer im Dachboden sein. Weitere Mängel sind denkbar und als Streitfall üblich, denn:
Häufig verbinden Käufer den Immobilienkauf mit einer Anpassung der für sie neuen Immobilie an ihre Bedürfnisse. Beispielsweise wird die Bauakte, die Sie selbst nie eingesehen haben, einem Architekten vorgelegt und der entdeckt beispielsweise, dass bestimmte Umbauten in Ihrem Haus nicht genehmigt waren. Auch ist es denkbar, dass bei der Anpassung der Immobilie an die Bedürfnisse des Käufers festgestellt wird, dass der Keller der inzwischen älteren Immobilie nach dem Ausräumen Ihrer letzten Gegenstände leichte Feuchtigkeitsstellen aufweist.
Die Beseitigung solcher Sachmängel kostet schnell mittlere fünfstellige Beträge, die der Käufer nun von Ihnen fordert.
Für diese Fälle kommt es darauf an, dass der standardmäßig in den notariellen Kaufverträgen enthaltene Gewährleistungsausschluss einer rechtlichen Überprüfung standhält.
"Arglistige Täuschung" - die Achilles-Ferse des Verkäufers?
Der Vorwurf des Käufers, seinen Mangelansprüchen liege eine arglistige Täuschung zugrunde, ist für den Laien oftmals ein unverständlicher Vorwurf, dem sich Verkäufer stellen müssen. Denn häufig kommt der Käufer ohne den Vorwurf der Arglist nicht zu dem Ziel, den Verkäufer für die Beseitigung der nach der Übergabe gefundenen Mängel in Anspruch zu nehmen.
Die Arglist setzt jedoch voraus, dass Sie den Mangel schon vor dem Kauf gekannt haben müssen. Der Käufer muss Ihnen erfolgreich nachweisen können, dass Sie den Mangel kannten. Darüber hinaus darf der Mangel nicht offensichtlich gewesen sein.
Schließlich kommt es auch darauf an, dass der angeblich arglistig verschwiegene Mangel so erheblich ist, dass es einer Aufklärung hierüber zwingend bedurft hätte.
Sie sehen also, der Vorwurf der Arglist ist im Kaufrecht eher in einem juristisch-technischen Zusammenhang zu sehen. Gemeinsam mit meinem Team verteidige ich sie gerne gegen solche Vorwürfe, denn oftmals werden die Kosten der Beseitigung der Mängel mit einer Verbesserung der Immobilie im Vergleich zu dem vertraglich geschuldeten Zustand verbunden und Ihre Kenntnis von dem nun bei der Sanierung gefundenen Mangel ist mehr als fraglich. Schließlich haben Sie in der fraglichen Immobilie nur gewohnt und diese nicht selbst umgebaut.
Wie können wir Ihnen helfen?
Unsere Kanzlei hat sich auf die Bearbeitung kaufrechtlicher Ansprüche beim Immobilienkauf spezialisiert und ist In diesem Rechtsgebiet in der gesamten Bundesrepublik tätig. Die Termine vor den Landgerichten und Oberlandesgerichten nehmen wir, in der Regel auslagen frei, selbst war.
Unsere Erfahrung in diesem Rechtsgebiet ist aufgrund unserer Spezialisierung groß. Wir behalten dabei stets die Rechtsprechung zu Immobilienkaufverträgen im Auge und können aktuelle Entwicklungen für unsere Mandanten nutzen.
So können wir Ihnen stets eine professionelle Vertretung Ihrer Interessen und die Verbesserung ihrer Situation sicherstellen.
So kommen Sie zu Ihrem Recht
01 Kontakt
Treten Sie mit uns über das
Telefon, per
E-Mail oder unser
Formular
in Kontakt.
02 Erstgespräch
Vereinbaren Sie mit Rechtsanwalt Hendrik Jürgens ein kostenloses Erstgespräch, in welchem er ihnen eine erste Rückmeldung gibt.
03 Mandant
Erst, wenn Sie sich dazu Entschieden haben, dass wir Sie vertreten und beraten dürfen, kommt es zu einem Mandat.
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Wie wir Ihre Rechte geltend machen:
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