Arglistige Täuschung beim Immobilienkaufvertrag: Rechte bei Schädlingsbefall, Rückabwicklung & Erstattung der Grunderwerbssteuer
Arglistige Täuschung beim Hauskauf - Ihre Rechte bei versteckten Mängeln
Hauskauf prüfen. Täuschung aufdecken. Immobilienkauf rechtssicher rückgängig machen.
Feuchtigkeit, Schimmel, undichte Dächer oder verschwiegene Vorschäden werden häufig erst nach dem Einzug sichtbar. Wenn der Verkäufer solche Mängel kannte und bewusst verschwiegen hat, kann eine arglistige Täuschung vorliegen. Rechtsanwalt Hendrik Jürgens prüft Ihren Fall und unterstützt Sie dabei, Ihre Ansprüche konsequent durchzusetzen.
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Nutzen Sie unser Formular für eine schnelle und kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falls. Für das Erstgespräch entstehen Ihnen keinerlei Kosten.
Je vollständiger Sie die Fragen beantworten, desto umfassender können wir Ihr Anliegen prüfen. Alle Angaben sind freiwillig und können optional ausgefüllt werden. Wenn Sie Ihren Namen und Ihre Telefonnummer hinterlassen, garantieren wir Ihnen eine Kontaktaufnahme zur Vereinbarung eines Telefontermins.
Arglistige Täuschung
Ihre verlässlichen Partner, wenn Sie beim Immobilienkauf arglistig getäuscht wurden. Unsere jahrelange Expertise unterstützt Sie bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche gegen den Verkäufer, der Sie beim Kauf Ihrer Immobilie arglistig getäuscht hat.
Ihr Rechtsanwalt für Arglistige Täuschung nach dem Hauskauf
Gerade bei versteckten Mängeln nach dem Hauskauf kommt es auf eine sorgfältige rechtliche Prüfung, eine klare Beweisstrategie und entschlossenes Vorgehen an. Rechtsanwalt Hendrik Jürgens unterstützt Käufer dabei, Ansprüche wegen arglistiger Täuschung strukturiert vorzubereiten und gegenüber dem Verkäufer durchzusetzen.
Rechtsanwalt Hendrik Jürgens
Ich analysiere die vorliegenden Mängel und gebe Ihnen eine erste Einschätzung dazu, ob Hinweise auf eine arglistige Täuschung vorliegen.
Ich erläutere Ihnen die relevanten rechtlichen Grundlagen und mache deutlich, welche Fristen für Ihren Fall entscheidend sind.
Ihr erstes Gespräch mit mir ist kostenlos und unverbindlich. Ich nehme mir die Zeit für Ihren Fall.
Typische versteckte Mängel nach dem Hauskauf
Bei diesen Mängeln prüfen wir regelmäßig, ob eine arglistige Täuschung durch den Verkäufer in Betracht kommt.
Feuchtigkeit &
feuchter Keller
Schimmel
nach Hauskauf
Wasserschaden /
Rohrbruch
Undichtes Dach /
Dachschäden
Schädlingsbefall
(z. B. Holzschädlinge)
Asbest, Hausschwamm, Altlasten u. v. m.
Der Verkäufer hat den Mangel vermutlich gekannt – aber verschwiegen?
Wir prüfen, ob Arglist vorliegt und welche Ansprüche Sie haben.
Versteckte Mängel nach Hauskauf entdeckt - arglistige Täuschung
Mangelrechte beim Hauskauf geltend zu machen ist oftmals im Kaufvertrag ausgeschlossen. Hier hilft jedoch die gesetzliche Regelung des § 444 BGB weiter. Auf eine Vereinbarung durch welche die Rechte des Käufers ausgeschlossen werden, kann sich der Verkäufer nicht berufen, wenn er den Mangel arglistig verschwiegen hat. Ein arglistig verschwiegener Mangel liegt vor, wenn der Verkäufer einen ihm bekannten Sachmangel dem Käufer bewusst nicht offenlegt.In einem solchen Fall gilt der Käufer als arglistig getäuscht, weil der Verkäufer den Mangel kannte und ihn verschwieg, um den Abschluss des Kaufvertrags mit dem vereinbarten Inhalt nicht zu gefährden. Dabei muss der Verkäufer sogar offenlegen, wenn er einen Mangel lediglich für möglich hält.
Wenn Sie versteckte Mängel nach dem Immobilienkauf entdeckt haben
Wenn Sie versteckte Mängel nach dem Hauskauf entdeckt haben, können wir Sie qualifiziert und erfahren vertreten, um Ihre Rechte, wie Schadensersatz oder den Rücktritt vom Kaufvertrag geltend zu machen. Auch eine Minderung des Kaufpreises ist in vielen Fällen durchsetzbar.
Welche Ansprüche kommen in Betracht?
Rücktritt vom Kaufvertrag
Bei erheblicher arglistiger Täuschung kann unter Umständen die Rückabwicklung des Kaufvertrags verlangt werden.
Schadensersatz
Käufer können Ersatz der Kosten verlangen, die durch verschwiegene Mängel entstanden sind.
Kaufpreisminderung
Ist die Immobilie wegen des Mangels weniger wert, kann eine Minderung des Kaufpreises in Betracht kommen.
Ansprüche trotz Gewährleistungsausschluss
Bei arglistiger Täuschung greift der Gewährleistungsausschluss im Kaufvertrag nicht.
So kommen Sie zu Ihrem Recht bei arglistiger Täuschung
Die Tatsache, dass Sie nicht persönlich anwesend sein können, um Sie rechtlich zu beraten, ist kein Grund, die Angelegenheit aufzuschieben. Wir bieten Ihnen online Beratungen zu allen Fragen an, erklären Ihnen die Verfahren und helfen Ihnen, sich über die Möglichkeiten einer außergerichtlichen Lösung Ihrer Probleme zu informieren. Dank moderner Technologie können wir problemlos Video-Konsultationen über verschiedene Online-Plattformen wie Telegramm, Zoom und Skype durchführen und auch gemeinsam Ihr Objekt in Augenschein nehmen, wie dies üblicherweise geschieht. Holen Sie sich noch heute professionelle Hilfe und lassen Sie uns gemeinsam beginnen!
Schreiben Sie uns per E-Mail, rufen Sie an oder füllen Sie das Formular aus. Der erste Kontakt ist kostenlos.
Wir sichten Ihre Unterlagen und geben Ihnen eine klare erste Einschätzung, ob und welche Ansprüche Sie haben.
Arglistige Täuschung nach Hauskauf? Fall kostenlos prüfen lassen
Sie müssen dieses Problem nicht alleine tragen. Ich prüfe Ihren Fall persönlich und gebe Ihnen eine klare Einschätzung, was für Sie möglich ist. Kein Risiko, keine versteckten Kosten für das Erstgespräch.
Warum eine spezialisierte anwaltliche Unterstützung entscheidend ist
„Unsere Erfahrung mit arglistiger Täuschung beim Hauskauf zeigt: Käufer handeln oft zu spät oder sichern keine Beweise. Wir sorgen dafür, dass Ihnen kein Anspruch verloren geht."
Wie wir Ihre Rechte geltend machen
Sie haben eine Frage? Wir helfen Ihnen gerne weiter.
Ihr Anruf bei uns
Für ein kostenloses Erstgespräch werden Sie bevorzugt zu mir durchgestellt. Dort qualifizieren wir Ihren Fall gemeinsam vor:
1. Welche Mängel liegen bei Ihrer Immobilie vor?
2. Wurden Sie arglistig getäuscht?
3. Wann und wie haben Sie von den Mängeln an der Immobilie erfahren?
Sodann entscheiden wir gemeinsam, welche Möglichkeiten Ihnen offen stehen.
Ermittlung des Sachverhalts
In einem Gespräch in unserer Kanzlei oder ganz bequem per E-Mail begründen wir das Mandat. Hierfür benötigen wir folgende Unterlagen:
1. Das Exposé oder das Immobilienangebot bei einem Kauf von Privat.
2. Den notariellen Kaufvertrag.
3. Eine Darstellung der Mängel (Fotos, Bauakte, Angebote von Handwerkern).
4. Soweit vorhanden Schriftverkehr mit dem Verkäufer.
Gerne helfen wir Ihnen dabei, fehlende Unterlagen zu besorgen. Wir können für Sie die Bauakte beantragen, Handwerker empfehlen oder einen Gutachter mit der Ermittlung Ihres Anspruchs beauftragen. Alle eingereichten Unterlagen können wir für uns einscannen und kopieren.
Minderung, Schadensersatz und Rücktritt
Noch während wir den Sachverhalt weiter aufklären beginnen wir bereits damit, Sie gegenüber dem Verkäufer, Behörden und Versicherungen zu vertreten. Unsere Tätigkeit umfasst dabei Folgendes:
1. Anzeige der Vertretung gegenüber dem Verkäufer,
2. Soweit vorhanden Einholung einer Deckungszusage bei der Rechtsschutzversicherung,
3. Einholung gerichtlicher Hilfe für die Feststellung der Minderung des Kaufpreises, des Schadensersatzes oder des Rücktritts vom Kaufvertrag.
Dabei achten wir darauf, die Umstände der arglistigen Täuschung beim Immobilienkauf herauszustellen und genau vorzutragen.
Die Kosten unserer Beauftragung
Grundsätzlich rechnen wir nach dem Gegenstandswert gemäß der Tabelle zum RVG, dem Gesetz über die Vergütung der rechtsberatenden Berufe ab. Das hat folgende Vorteile:
1. Ihre Kosten können bei Obsiegen bei dem Verkäufer geltend gemacht werden,
2. Sie haben stets die Kontrolle über die anfallenden Gebühren über im Internet frei verfügbare Kostenrechner,
3. bereits früh können wir Sie vollständig über das Kostenrisiko aufklären,
4.da jede Gebühr in der Angelegenheit nur einmal anfällt, können Sie uns jederzeit erneut kontaktieren , ohne weitere Kosten auszulösen.
Zu unserer Tätigkeit gehört auch die Korrespondenz mit Ihrer Rechtsschutzversicherung von der Deckungsanfrage bis zur Abrechnung.
Unsere aktuellen Artikel als Rechtsanwälte im Immobilienkaufrecht
In unseren neuesten Fachbeiträgen beleuchten wir aktuelle rechtliche Entwicklungen, praxisrelevante Fragestellungen sowie einschlägige Urteile zur arglistigen Täuschung beim Hauskauf rund um den Immobilienerwerb. Beispiele für arglistige Täuschung sind etwa bewusst falsche Angaben zum Zustand einer Immobilie oder das gezielte Verschweigen erheblicher Mängel.
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