Für Immobilienkäufer

Versteckte Mängel nach Hauskauf oder Wohnungskauf

Ansprüche prüfen. Rechte durchsetzen. Kaufpreis zurückholen.

Sie haben nach der Übergabe erhebliche Mängel entdeckt – z. B. Feuchtigkeit, Schimmel, einen Wasserschaden oder andere Probleme, die Ihnen der Verkäufer nicht genannt hat?

Wir vertreten ausschließlich Käufer von gebrauchten Immobilien und prüfen, ob der Verkäufer den Mangel kannte, ihn verschwiegen hat und ob Ihnen Ansprüche auf Rücktritt, Schadensersatz oder Kaufpreisminderung zustehen – auch bei Gewährleistungsausschluss im Kaufvertrag.

Spezialisiert auf Käufer nach dem Kauf
Fokus auf Arglist, verschwiegene Mängel und Beweisbarkeit
Hohe Streitwerte. Konsequenz an Ihrer Seite.
Fall kostenlos prüfen lassen

Schnell und unkompliziert anfragen.

Nutzen Sie unser Formular für eine schnelle und kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falls. Für das Erstgespräch entstehen Ihnen keinerlei Kosten.

Je vollständiger Sie die Fragen beantworten, desto umfassender können wir Ihr Anliegen prüfen. Alle Angaben sind freiwillig und können optional ausgefüllt werden. Wenn Sie Ihren Namen und Ihre Telefonnummer hinterlassen, garantieren wir Ihnen eine Kontaktaufnahme zur Vereinbarung eines Telefontermins.

Typische Mängel, bei denen wir Käufer vertreten

Feuchtigkeit &
feuchter Keller

Schimmel
nach Hauskauf

Wasserschaden /
Rohrbruch

Undichtes Dach /
Dachschäden

Schädlingsbefall
(z. B. Holzschädlinge)

Asbest, Hausschwamm, Altlasten u. v. m.

Der Verkäufer hat den Mangel vermutlich gekannt – aber verschwiegen?

Wir prüfen, ob Arglist vorliegt und welche Ansprüche Sie haben.

Welche Ansprüche kommen in Betracht?

Rücktritt vom Kaufvertrag

Sie können vom Kauf zurücktreten und den Kaufpreis zurück-verlangen.

Schadensersatz

Zusätzlich oder alternativ können Sie Schadensersatz verlangen (z. B. Gutachterkosten, Sanierungs-kosten, Mietkosten).

Kaufpreisminderung

Der Kaufpreis kann dauerhaft herabgesetzt werden, wenn ein Rücktritt nicht (mehr) möglich ist.

Ansprüche trotz Gewährleistungsausschluss

Bei arglistiger Täuschung greift der Gewährleistungsausschluss im Kaufvertrag nicht.

Richterstuhl im Gerichtssaal

Warum eine spezialisierte anwaltliche Unterstützung entscheidend ist

Wir prüfen, ob der Verkäufer den Mangel kannte oder kennen musste.
Wir bewerten die Beweisbarkeit und sichern Beweise rechtzeitig.
Wir setzen Ihre Ansprüche konsequent außergerichtlich und gerichtlich durch.
Wir kennen die aktuelle Rechtsprechung zum Immobilienkaufrecht.

„Unsere Erfahrung zeigt: Käufer handeln oft zu spät oder sichern keine Beweise. Wir sorgen dafür, dass Ihnen kein Anspruch verloren geht.“

So arbeiten wir - Ihr Weg zu Ihrem Recht

1. Anfrage stellen

Sie schildern uns Ihr Anliegen über das Formular.

2. Erste Einschätzung

Wir prüfen Ihren Fall und geben Ihnen eine rechtliche Ersteinschätzung.

3. Strategie & Anspruchsprüfung

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4. Anfrage stellen

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