Versteckte Mängel nach Hauskauf oder Wohnungskauf
Ansprüche prüfen. Rechte durchsetzen. Kaufpreis zurückholen.
Sie haben nach der Übergabe erhebliche Mängel entdeckt – z. B. Feuchtigkeit, Schimmel, einen Wasserschaden oder andere Probleme, die Ihnen der Verkäufer nicht genannt hat?
Wir vertreten ausschließlich Käufer von gebrauchten Immobilien und prüfen, ob der Verkäufer den Mangel kannte, ihn verschwiegen hat und ob Ihnen Ansprüche auf Rücktritt, Schadensersatz oder Kaufpreisminderung zustehen – auch bei Gewährleistungsausschluss im Kaufvertrag.
Schnell und unkompliziert anfragen.
Nutzen Sie unser Formular für eine schnelle und kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falls. Für das Erstgespräch entstehen Ihnen keinerlei Kosten.
Je vollständiger Sie die Fragen beantworten, desto umfassender können wir Ihr Anliegen prüfen. Alle Angaben sind freiwillig und können optional ausgefüllt werden. Wenn Sie Ihren Namen und Ihre Telefonnummer hinterlassen, garantieren wir Ihnen eine Kontaktaufnahme zur Vereinbarung eines Telefontermins.
Typische Mängel, bei denen wir Käufer vertreten
Feuchtigkeit &
feuchter Keller
Schimmel
nach Hauskauf
Wasserschaden /
Rohrbruch
Undichtes Dach /
Dachschäden
Schädlingsbefall
(z. B. Holzschädlinge)
Asbest, Hausschwamm, Altlasten u. v. m.
Der Verkäufer hat den Mangel vermutlich gekannt – aber verschwiegen?
Wir prüfen, ob Arglist vorliegt und welche Ansprüche Sie haben.
Welche Ansprüche kommen in Betracht?
Rücktritt vom Kaufvertrag
Sie können vom Kauf zurücktreten und den Kaufpreis zurück-verlangen.
Schadensersatz
Zusätzlich oder alternativ können Sie Schadensersatz verlangen (z. B. Gutachterkosten, Sanierungs-kosten, Mietkosten).
Kaufpreisminderung
Der Kaufpreis kann dauerhaft herabgesetzt werden, wenn ein Rücktritt nicht (mehr) möglich ist.
Ansprüche trotz Gewährleistungsausschluss
Bei arglistiger Täuschung greift der Gewährleistungsausschluss im Kaufvertrag nicht.
Warum eine spezialisierte anwaltliche Unterstützung entscheidend ist
„Unsere Erfahrung zeigt: Käufer handeln oft zu spät oder sichern keine Beweise. Wir sorgen dafür, dass Ihnen kein Anspruch verloren geht.“
So arbeiten wir - Ihr Weg zu Ihrem Recht
Sie schildern uns Ihr Anliegen über das Formular.
Wir prüfen Ihren Fall und geben Ihnen eine rechtliche Ersteinschätzung.
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