OLD Versteckte Mängel

Ihr erfahrener Partner für versteckte Mängel beim Hauskauf: Rechtliche Expertise, die Sie unterstützt!

Wenn Sie nach dem Immobilienkauf versteckte Mängel entdeckt haben, stehen wir an Ihrer Seite.

Wenn Sie versteckte Mängel nach dem Hauskauf entdeckt haben, können wir Sie qualifiziert und erfahren vertreten, um Ihre Rechte, wie Schadensersatz oder den Rücktritt vom Kaufvertrag geltend zu machen. Auch eine Minderung des Kaufpreises ist in vielen Fällen durchsetzbar.

Versteckte Mängel sind solche Mängel, die nicht offensichtlich sind, also Mängel, die bei einer unfachkundigen Besichtigung nicht hätten auffallen müssen. Dazu gehören frisch übergestrichene aber feuchte Keller und Wände, falsche Isolationen des Dachbodens, unsanierte Wasserschäden, Schimmelbefall oder eine fehlende oder unzureichende Dämmung der Außenwände oder Geschossdecken.


Soweit Ihnen versteckte Mängel vom Verkäufer nicht mitgeteilt wurden, können Sie die üblichen Gewährleistungsansprüche aus dem Kaufvertragsrecht gegen den Verkäufer geltend machen. Ihn schützt dann der üblicherweise vereinbarte Gewährleistungsausschluss aus dem notariellen Kaufvertrag nicht mehr. Ein arglistiges Verschweigen liegt immer schon dann vor, wenn der Verkäufer den versteckten Mangel kannte und Ihnen das nicht mitteilte, obwohl er sich zumindest hätte denken können, dass Sie den Kaufvertrag bei Kenntnis des Mangels nicht zu den gleichen Bedingungen geschlossen hätten.

Kontaktieren Sie uns

Treten Sie mit uns über das Telefon oder unser Formular in Kontakt.


Erstgespräch

Vereinbaren Sie mit Rechtsanwalt Hendrik Jürgens ein kostenloses Erstgespräch, in welchem er ihnen eine erste Rückmeldung gibt.

Werden Sie Mandat

Erst, wenn Sie sich dazu Entschieden haben, dass wir Sie vertreten und beraten dürfen, kommt es zu einem Mandat.

Für eine schnelle, kostenlose Prüfung füllen Sie jetzt unser Formular aus!


Unsere Versprechen für Sie:


  • Keine Kosten für das Erstgespräch;
  • Ihre Daten werden nur für das Erstgerpäch genutzt (keine Mailingliste!);
  • Durch die Beantwortung aller Fragen gewährleisten Sie eine umfassende Prüfung;
  • garantierte Kontaktaufnahme für einen Telefontermin, wenn Sie Ihren Namen und Telefonnummer hinterlassen;



Senden Sie uns Ihren Fall und Herr Rechtsanwalt Jürgens Kontaktiert Sie

Wie wir Ihre Rechte geltend machen:

  • Ihr Anruf bei uns

    Für ein kostenloses Erstgespräch werden Sie bevorzugt zu mir durchgestellt. Dort qualifizieren wir Ihren Fall gemeinsam vor:


    1.

    Welche Mängel liegen bei Ihrer Immobilie vor?


    2.

    Wurden Sie arglistig getäuscht? 


    3.

    Wann und wie haben Sie von den Mängeln an der Immobilie erfahren?



    Sodann entscheiden wir gemeinsam, welche Möglichkeiten Ihnen offen stehen.



  • Ermittlung des Sachverhalts

    In einem Gespräch in unserer Kanzlei oder ganz bequem per Email begründen wir das Mandat. Hierfür benötigen wir folgende Unterlagen:


    1.

    Das Exposé oder das Immobilienangebot bei einem Kauf von Privat.


    2.

    Den notariellen Kaufvertrag.


    3.

    Eine Darstellung der Mängel (Fotos, Bauakte, Angebote von Handwerkern).


    4.

    Soweit vorhanden Schriftverkehr mit dem Verkäufer.



    Gerne helfen wir Ihnen dabei, fehlende Unterlagen zu besorgen. Wir können für Sie die Bauakte beantragen, Handwerker empfehlen oder einen Gutachter mit der Ermittlung Ihres Anspruchs beauftragen. Alle eingereichten Unterlagen können wir für uns einscannen und kopieren.

  • Minderung, Schadensersatz und Rücktritt

    Noch während wir den Sachverhalt weiter aufklären beginnen wir bereits damit, Sie gegenüber dem Verkäufer, Behörden und Versicherungen zu vertreten. Unsere Tätigkeit umfasst dabei Folgendes:


    1.

    Anzeige der Vertretung gegenüber dem Verkäufer,


    2.

    soweit vorhanden Einholung einer Deckungszusage bei der Rechtsschutzversicherung,


    3.

    Einholung gerichtlicher Hilfe für die Feststellung der Minderung des Kaufpreises, des Schadensersatzes oder des Rücktritts vom Kaufvertrag.



    Dabei achten wir darauf, die Umstände der arglistigen Täuschung beim Immobilienkauf herauszustellen und genau vorzutragen.

  • Die Kosten unserer Beauftragung

    Grundsätzlich rechnen wir nach dem Gegenstandswert gemäß der Tabelle zum RVG, dem Gesetz über die Vergütung der rechtsberatenden Berufe ab. Das hat folgende Vorteile:


    1. 

    Ihre Kosten können bei Obsiegen bei dem Verkäufer geltend gemacht werden,


    2.

    Sie haben stets die Kontrolle über die anfallenden Gebühren über im Internet frei verfügbare Kostenrechner,


    3.

    bereits früh können wir Sie vollständig  über das Kostenrisiko aufklären,


    4.

    da jede Gebühr in der Angelegenheit nur   einmal anfällt, können Sie uns jederzeit erneut kontaktieren , ohne weitere Kosten auszulösen.



    Zu unserer Tätigkeit gehört auch die Korrespondenz mit Ihrer Rechtsschutzversicherung von der Deckungsanfrage bis zur Abrechnung.


*wenn Sie uns eine Email schreiben, gelten die Bestimmungen unserer Datenschutzerklärung


Aktuelle Rechtsprechung zu arglistiger Täuschung beim Immobilienkauf


Share by: