# Jürgens & Mehrtens LL.M.Eur. Rechtsanwälte: Rechtsanwalt und Experte für Immobilienkaufrecht title: Jürgens & Mehrtens LL.M.Eur. Rechtsanwälte description: Rechtsanwalt und Experte für Immobilienkaufrecht language: de updated: 2026-06-11 ## Sitemaps [XML Sitemap](https://www.juergens-mehrtens.de/sitemap_index.xml): Includes all crawlable and indexable pages. ## Seiten - [Startseite](https://www.juergens-mehrtens.de/): Die Kanzlei Jürgens & Mehrtens ist eine auf Immobilienkaufrecht spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei aus Bremen. Sie unterstützt bundesweit bei rechtlichen Problemen rund um den Kauf oder Verkauf von Immobilien – etwa bei versteckten Mängeln, arglistiger Täuschung, Rückabwicklung von Kaufverträgen oder ausbleibenden Kaufpreiszahlungen. Die Seite richtet sich an Immobilienkäufer und Immobilienverkäufer. Immobilienkäufer finden hier Unterstützung, wenn nach dem Erwerb einer Immobilie Mängel wie Feuchtigkeitsschäden, Schädlingsbefall oder fehlende Baugenehmigungen festgestellt wurden. Auch bei der rechtlichen Prüfung von Kaufverträgen oder der Durchsetzung von Gewährleistungsansprüchen bietet die Seite Orientierung. Immobilienverkäufer erhalten Hilfe, wenn sie sich gegen unberechtigte Forderungen von Käufern verteidigen möchten oder ausstehende Kaufpreiszahlungen durchsetzen müssen. - [Rücktritt vom Immobilienkaufvertrag bei versteckten Mängeln](https://www.juergens-mehrtens.de/ruecktritt-vom-immobilienkaufvertrag-hauskauf/): Bei einem Rücktritt vom Immobilienkaufvertrag stellt sich die zentrale Frage, unter welchen Voraussetzungen der Kauf einer Immobilie nachträglich rückabgewickelt werden kann. Jürgens & Mehrtens LL.M.Eur. informiert über die rechtlichen Möglichkeiten, wenn nach dem Hauskauf erhebliche Mängel auftreten oder sich herausstellt, dass der Käufer über den Zustand der Immobilie getäuscht wurde. Ein Rücktritt kommt insbesondere dann in Betracht, wenn versteckte Mängel vorliegen und der Verkäufer diese arglistig verschwiegen hat. In solchen Fällen kann ein vereinbarter Gewährleistungsausschluss unwirksam sein. Typische Beispiele sind Feuchtigkeitsschäden, Schimmelbefall, Baumängel oder andere erhebliche Defekte, die zum Zeitpunkt des Kaufvertrags nicht erkennbar waren oder bewusst verschwiegen wurden. Ob ein Rücktritt rechtlich durchsetzbar ist, hängt stets vom konkreten Einzelfall ab. Entscheidend sind unter anderem der Nachweis des Mangels, der Zeitpunkt der Kenntnisnahme sowie die Frage, ob eine Pflichtverletzung oder arglistige Täuschung vorliegt. Häufig erfolgt zunächst eine rechtliche Prüfung und außergerichtliche Geltendmachung der Ansprüche, gegebenenfalls unterstützt durch Sachverständigengutachten zur Beweissicherung. Ein erfolgreicher Rücktritt führt in der Regel zur Rückabwicklung des gesamten Kaufvertrags. Dies bedeutet, dass sowohl der Kaufpreis als auch das Eigentum an der Immobilie zurückgewährt werden müssen. Darüber hinaus können weitere Ansprüche bestehen, etwa auf Erstattung von Nebenkosten, Gutachterkosten oder Finanzierungskosten. - [Versteckte Mängel nach Hauskauf: Ihre 3 Rechte als Käufer](https://www.juergens-mehrtens.de/versteckte-maengel-hauskauf/): Versteckte Mängel beim Hauskauf sind Defekte oder Schäden an einer Immobilie, die bei der Besichtigung nicht erkennbar waren und erst nach dem Kauf zutage treten. Jürgens & Mehrtens LL.M.Eur. informiert über die rechtlichen Möglichkeiten von Immobilienkäufern, wenn nach der Übergabe eines Hauses unerwartete Mängel festgestellt werden. Ein versteckter Mangel liegt vor, wenn die Immobilie bei Übergabe nicht die vereinbarte Beschaffenheit aufweist und der Schaden für den Käufer trotz sorgfältiger Besichtigung nicht erkennbar war. Typische Beispiele sind Feuchtigkeitsschäden, Schimmelbefall, undichte Dächer, Schädlingsbefall, verdeckte Baumängel, mangelhafte Sanierungen, fehlende Baugenehmigungen oder andere nicht offen ersichtliche Defekte. Auch gesundheitsgefährdende Baustoffe können einen versteckten Mangel darstellen. Rechtlich wird zwischen offenen und versteckten Mängeln unterschieden. Offene Mängel sind solche, die bei einer Besichtigung erkennbar sind oder ausdrücklich offengelegt wurden. Versteckte Mängel hingegen zeigen sich erst nach dem Kauf und können Gewährleistungsansprüche auslösen, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Entscheidend für die rechtliche Bewertung ist häufig die Frage, ob der Verkäufer den Mangel kannte und ihn arglistig verschwiegen hat. In solchen Fällen können Ansprüche bestehen, selbst wenn im Kaufvertrag ein Gewährleistungsausschluss vereinbart wurde. Je nach Einzelfall kommen Rücktritt vom Kaufvertrag, Kaufpreisminderung oder Schadensersatz in Betracht. Die Inhalte richten sich an Immobilienkäufer, die nach dem Erwerb eines Hauses oder einer Wohnung mit unerwarteten Mängeln konfrontiert sind und ihre rechtlichen Möglichkeiten prüfen möchten. Die Kanzlei Jürgens & Mehrtens LL.M.Eur. unterstützt Mandanten bundesweit bei der Durchsetzung und Bewertung von Ansprüchen im Immobilienkaufrecht. - [Ungezieferbefall](https://www.juergens-mehrtens.de/versteckte-maengel-hauskauf/ungezieferbefall/): Ungezieferbefall gehört zu den typischen versteckten Mängeln beim Immobilienkauf, die häufig erst nach der Übergabe einer Immobilie sichtbar werden. Jürgens & Mehrtens LL.M.Eur. informiert darüber, welche rechtlichen Möglichkeiten bestehen, wenn Käufer nach dem Hauskauf einen Schädlings- oder Ungezieferbefall feststellen. Ein Ungezieferbefall kann unterschiedliche Ursachen haben und reicht von einzelnen Schädlingen bis hin zu einem erheblichen Befall, der die Nutzung der Immobilie beeinträchtigt oder zu Substanzschäden führt. Typische Beispiele sind Ratten- oder Marderbefall im Dachbereich oder in der Dämmung, Schädlingsbefall in Holzbauteilen oder ein allgemeiner Befall mit Insekten oder Nagetieren, der bei der Besichtigung nicht erkennbar war. Besonders problematisch sind Fälle, in denen sich Schädlinge bereits länger unbemerkt im Gebäude ausgebreitet haben. Rechtlich kommt es entscheidend darauf an, ob der Befall bereits bei Gefahrübergang vorhanden war und ob der Verkäufer hiervon Kenntnis hatte oder den Befall zumindest hätte erkennen müssen. Wird ein erheblicher Befall verschwiegen, kann dies eine arglistige Täuschung darstellen. In solchen Fällen können Gewährleistungsausschlüsse im Kaufvertrag unwirksam sein. Je nach Einzelfall können dem Käufer verschiedene Ansprüche zustehen. Dazu gehören insbesondere die Kaufpreisminderung, Schadensersatz oder in schwerwiegenden Fällen auch der Rücktritt vom Immobilienkaufvertrag. Maßgeblich ist dabei stets eine genaue Prüfung der Ursache, des Ausmaßes des Befalls sowie der Frage, ob der Mangel bereits vor dem Kauf bestand. Für die rechtliche Durchsetzung ist eine sorgfältige Beweissicherung entscheidend. Dazu gehören insbesondere Dokumentationen des Befalls sowie häufig die Einschaltung von Sachverständigen, um Umfang und Ursache des Schädlingsbefalls festzustellen. Auf dieser Grundlage wird geprüft, welche Ansprüche gegen den Verkäufer erfolgreich geltend gemacht werden können. Die Inhalte richten sich an Immobilienkäufer, die nach dem Erwerb ihrer Immobilie einen Schädlings- oder Ungezieferbefall entdeckt haben und ihre rechtlichen Möglichkeiten im Rahmen des Immobilienkaufrechts bewerten lassen möchten. - [Fehlende Baugenehmigungen](https://www.juergens-mehrtens.de/versteckte-maengel-hauskauf/flaechenabweichungen/): Fehlende Baugenehmigungen können nach dem Hauskauf erhebliche rechtliche und finanzielle Folgen haben. Käufer stehen häufig vor der Frage, ob Anbauten, ein Dachgeschossausbau, ein Wintergarten, ein Carport oder auch eine Nutzungsänderung tatsächlich ordnungsgemäß genehmigt wurden. Wird eine fehlende Baugenehmigung erst nach dem Kauf entdeckt, hängt die rechtliche Bewertung entscheidend davon ab, welche Nutzung der Immobilie vertraglich vorausgesetzt war und welche Ansprüche gegenüber dem Verkäufer bestehen. Jürgens & Mehrtens LL.M.Eur. informiert darüber, welche rechtlichen Möglichkeiten in solchen Fällen bestehen und wie Ansprüche rechtlich eingeordnet werden. Eine fehlende Baugenehmigung liegt vor, wenn bauliche Anlagen oder Änderungen am Gebäude ohne die erforderliche behördliche Genehmigung errichtet oder genutzt werden. Dies kann dazu führen, dass die Nutzung eingeschränkt wird oder im schlimmsten Fall eine Nutzungsuntersagung oder sogar eine Rückbauverpflichtung droht. Auch bereits bestehende Immobilien können betroffen sein, wenn sich nachträglich herausstellt, dass bestimmte Gebäudeteile nicht genehmigt sind. Rechtlich kann das Fehlen einer Baugenehmigung einen Sachmangel darstellen, wenn die tatsächliche Beschaffenheit der Immobilie von der vereinbarten oder üblichen Nutzung erheblich abweicht. In solchen Fällen kommen Ansprüche auf Kaufpreisminderung, Schadensersatz oder – je nach Schwere des Mangels – auch ein Rücktritt vom Immobilienkaufvertrag in Betracht. Besonders wichtig ist die Frage, ob der Verkäufer die fehlende Genehmigung kannte oder diese bewusst verschwiegen hat. Liegt eine arglistige Täuschung vor, können Gewährleistungsausschlüsse im Kaufvertrag unwirksam sein, sodass Käufer ihre Ansprüche auch trotz entsprechender Vertragsklauseln durchsetzen können. Rechtsanwalt Hendrik Jürgens unterstützt Käufer dabei, die rechtliche Ausgangslage präzise zu prüfen, Ansprüche zu bewerten und diese gegenüber Verkäufern rechtssicher und professionell geltend zu machen. Ziel ist es, die individuellen rechtlichen Möglichkeiten im Immobilienkaufrecht realistisch einzuschätzen und konsequent durchzusetzen. - [Arglistige Täuschung](https://www.juergens-mehrtens.de/versteckte-maengel-hauskauf/arglistige-taeuschung/): Arglistige Täuschung beim Hauskauf liegt vor, wenn der Verkäufer dem Käufer bekannte oder für möglich gehaltene erhebliche Mängel bewusst verschweigt oder falsche Angaben über den Zustand der Immobilie macht. Jürgens & Mehrtens LL.M.Eur. informiert darüber, welche rechtlichen Möglichkeiten bestehen, wenn Käufer nach dem Immobilienkauf feststellen, dass sie über wesentliche Eigenschaften oder Mängel der Immobilie getäuscht wurden. Eine arglistige Täuschung setzt voraus, dass der Verkäufer einen Mangel kennt oder zumindest für möglich hält und zugleich weiß oder in Kauf nimmt, dass der Käufer bei Kenntnis dieses Umstands den Kaufvertrag nicht oder nicht zu denselben Bedingungen abgeschlossen hätte. Typische Fälle betreffen versteckte Mängel wie Feuchtigkeitsschäden, Schimmel, Schädlingsbefall, Baumängel, Altlasten oder fehlende Genehmigungen, die bewusst nicht offengelegt werden. Rechtlich hat eine arglistige Täuschung weitreichende Folgen. In solchen Fällen können Gewährleistungsausschlüsse im Kaufvertrag unwirksam sein, sodass Käufer trotz „gekauft wie gesehen“-Klauseln Ansprüche geltend machen können. Je nach Einzelfall kommen Rücktritt vom Kaufvertrag, Kaufpreisminderung oder Schadensersatz in Betracht. Entscheidend ist stets die Beweisbarkeit der Täuschung. Käufer müssen darlegen und nachweisen, dass der Verkäufer den Mangel kannte oder zumindest billigend in Kauf genommen und dennoch nicht offengelegt hat. In der Praxis erfolgt daher häufig eine detaillierte rechtliche Prüfung des Sachverhalts sowie die Einbindung von Sachverständigen zur technischen und baulichen Bewertung. Nach Feststellung einer möglichen arglistigen Täuschung werden Ansprüche zunächst außergerichtlich geltend gemacht und – wenn erforderlich – auch gerichtlich durchgesetzt. Dabei spielen die Dokumentation der Mängel, der Zeitpunkt der Kenntnisnahme sowie der Inhalt von Kaufvertrag, Exposé und Verkäuferangaben eine zentrale Rolle. Die Inhalte richten sich an Immobilienkäufer, die nach dem Erwerb ihrer Immobilie feststellen, dass ihnen wesentliche Umstände verschwiegen wurden, und ihre rechtlichen Möglichkeiten im Immobilienkaufrecht prüfen möchten. - [Für Immobilienkäufer: Baumängel](https://www.juergens-mehrtens.de/versteckte-maengel-hauskauf/baumaengel/): Baumängel beim Hauskauf bezeichnen Mängel an der baulichen Beschaffenheit einer Immobilie, die nach dem Kauf festgestellt werden und die Nutzung, den Wert oder die Sicherheit des Gebäudes beeinträchtigen können. Jürgens & Mehrtens LL.M.Eur. informiert darüber, welche rechtlichen Möglichkeiten bestehen, wenn nach dem Immobilienkauf versteckte oder nicht erkannte Baumängel auftreten. Baumängel können sehr unterschiedliche Ursachen und Ausprägungen haben. Häufig handelt es sich um fehlerhafte oder unsachgemäße Bauausführungen, etwa bei der Abdichtung von Kellern, mangelhafter Dachkonstruktion, unzureichender Wärmedämmung, Rissen im Mauerwerk oder fehlerhaften Installationen. Auch später verdeckte oder überdeckte Schäden, die bei einer gewöhnlichen Besichtigung nicht erkennbar waren, fallen darunter. Rechtlich ist entscheidend, ob die Immobilie bei Übergabe die vereinbarte Beschaffenheit aufweist. Weicht der tatsächliche Zustand erheblich davon ab, kann ein Sachmangel vorliegen. In solchen Fällen kommen je nach Einzelfall Ansprüche auf Kaufpreisminderung, Schadensersatz oder auch ein Rücktritt vom Immobilienkaufvertrag in Betracht. Besondere Bedeutung hat die Frage, ob der Verkäufer die Baumängel kannte oder hätte erkennen müssen. Wurden Mängel bewusst verschwiegen, kann eine arglistige Täuschung vorliegen. Dann können Gewährleistungsausschlüsse im Kaufvertrag unwirksam sein, sodass Käufer ihre Rechte trotz entsprechender Vertragsklauseln durchsetzen können. Für die rechtliche Bewertung ist regelmäßig eine genaue technische Prüfung erforderlich. Sachverständigengutachten helfen dabei, Ursache, Umfang und Zeitpunkt der Entstehung von Baumängeln festzustellen. Auf dieser Grundlage lässt sich beurteilen, welche rechtlichen Ansprüche bestehen und wie diese erfolgreich geltend gemacht werden können. Die Inhalte richten sich an Immobilienkäufer, die nach dem Erwerb ihrer Immobilie Baumängel feststellen und ihre rechtlichen Möglichkeiten im Immobilienkaufrecht prüfen möchten. - [Feuchtigkeitsschäden](https://www.juergens-mehrtens.de/versteckte-maengel-hauskauf/feuchtigkeitsschaeden/): Feuchtigkeitsschäden gehören zu den häufigsten und zugleich problematischsten versteckten Mängeln beim Hauskauf. Jürgens & Mehrtens LL.M.Eur. informiert darüber, welche rechtlichen Möglichkeiten bestehen, wenn Käufer nach dem Erwerb einer Immobilie Feuchtigkeit in Wänden, Kellern oder anderen Gebäudeteilen feststellen. Feuchtigkeit kann sich in unterschiedlicher Form zeigen, etwa durch nasse Kellerwände, aufsteigende Feuchtigkeit, Schimmelbildung, undichte Dächer oder Wasserschäden, die vor dem Verkauf nicht sichtbar waren oder bewusst verdeckt wurden. Häufig werden solche Schäden überstrichen oder nur oberflächlich saniert, ohne die eigentliche Ursache zu beseitigen. Dadurch entstehen erhebliche Folgeschäden, die erst nach dem Einzug oder bei Renovierungsarbeiten sichtbar werden. Rechtlich kommt es entscheidend darauf an, ob der Feuchtigkeitsschaden bereits bei Gefahrübergang vorhanden war und ob er die vereinbarte oder übliche Beschaffenheit der Immobilie beeinträchtigt. In vielen Fällen kann ein solcher Schaden einen Sachmangel darstellen. Besonders relevant ist die Frage, ob der Verkäufer den Schaden kannte oder diesen arglistig verschwiegen hat. Liegt eine arglistige Täuschung vor, können Gewährleistungsausschlüsse im Kaufvertrag unwirksam sein. Käufer können dann je nach Einzelfall Ansprüche auf Kaufpreisminderung, Schadensersatz oder Rücktritt vom Immobilienkaufvertrag geltend machen. Die rechtliche Bewertung hängt dabei stets von den konkreten Umständen, dem Schadensbild und der Beweisbarkeit der Ursache ab. Für die Durchsetzung von Ansprüchen ist eine sorgfältige Dokumentation der Feuchtigkeitsschäden besonders wichtig. Häufig werden Sachverständige eingeschaltet, um Ursache, Ausmaß und Zeitpunkt der Entstehung zu klären. Auf dieser Grundlage lässt sich beurteilen, welche rechtlichen Schritte sinnvoll und erfolgversprechend sind. Die Inhalte richten sich an Immobilienkäufer, die nach dem Hauskauf Feuchtigkeitsschäden feststellen und ihre rechtlichen Möglichkeiten im Immobilienkaufrecht prüfen möchten. - [Brandschäden](https://www.juergens-mehrtens.de/versteckte-maengel-hauskauf/brandschaeden/): Brandschäden zählen zu den besonders schwerwiegenden versteckten Mängeln beim Hauskauf. Häufig werden Brandstellen nur oberflächlich saniert, während strukturelle Schäden an Dach, Balken oder Zwischendecken verborgen bleiben. Jürgens & Mehrtens LL.M.Eur. informiert darüber, welche rechtlichen Möglichkeiten bestehen, wenn nach dem Immobilienkauf ein Brandschaden festgestellt wird. Brandschäden entstehen durch Feuerereignisse, deren Folgen oft weit über sichtbare Spuren hinausgehen. Auch wenn Oberflächen renoviert oder verkleidet wurden, können tragende Bauteile wie Dachstühle, Decken oder Wände dauerhaft geschädigt sein. Solche verdeckten Schäden können die Statik, Sicherheit und Nutzbarkeit der Immobilie erheblich beeinträchtigen und werden häufig erst bei späteren Umbauten oder Untersuchungen sichtbar. Rechtlich ist entscheidend, ob der Brandschaden bereits bei Gefahrübergang vorhanden war und ob er die vereinbarte oder übliche Beschaffenheit der Immobilie beeinträchtigt. In vielen Fällen kann ein solcher Schaden einen Sachmangel darstellen. Besonders relevant ist zudem die Frage, ob der Verkäufer den Schaden kannte oder diesen bewusst verschwiegen hat. Liegt eine arglistige Täuschung vor, können Gewährleistungsausschlüsse im Kaufvertrag unwirksam sein. Käufer können dann je nach Einzelfall Ansprüche auf Rücktritt vom Immobilienkaufvertrag, Kaufpreisminderung oder Schadensersatz geltend machen. Die rechtliche Einordnung hängt dabei stets von den konkreten Umständen und der Beweisbarkeit des Schadensverlaufs ab. Für die rechtliche Bewertung ist häufig eine technische Begutachtung erforderlich, um Umfang, Ursache und Zeitpunkt des Brandschadens festzustellen. Sachverständigengutachten spielen dabei eine zentrale Rolle, insbesondere zur Abgrenzung zwischen alten, bereits sanierten Schäden und fortbestehenden strukturellen Beeinträchtigungen. Die Inhalte richten sich an Immobilienkäufer, die nach dem Erwerb ihrer Immobilie Brandschäden entdecken und ihre rechtlichen Möglichkeiten im Immobilienkaufrecht prüfen möchten. - [Schimmelschäden](https://www.juergens-mehrtens.de/versteckte-maengel-hauskauf/schimmelschaeden/): Schimmelschäden gehören zu den häufigsten versteckten Mängeln beim Hauskauf und werden oft erst nach dem Einzug sichtbar. Ursache sind häufig verdeckte Feuchtigkeit, unzureichende Sanierungen oder bewusst überdeckte Schäden. Jürgens & Mehrtens LL.M.Eur. informiert darüber, welche rechtlichen Möglichkeiten bestehen, wenn nach dem Immobilienkauf Schimmelbefall festgestellt wird. Schimmel entsteht in der Regel nicht isoliert, sondern ist meist die Folge von Feuchtigkeitsschäden im Gebäude. Ursachen können unter anderem undichte Bauteile, fehlende oder beschädigte Abdichtungen, Wärmebrücken, mangelhafte Dämmung oder nicht fachgerecht beseitigte Wasserschäden sein. Häufig werden betroffene Stellen lediglich überstrichen oder optisch renoviert, ohne die eigentliche Ursache zu beheben. Dadurch tritt der Schaden erst nach dem Kauf oder nach Beginn der Nutzung deutlich zutage. Rechtlich kommt es entscheidend darauf an, ob der Schimmelbefall bereits bei Gefahrübergang vorhanden war und ob die Immobilie dadurch von der vereinbarten oder üblichen Beschaffenheit abweicht. In vielen Fällen kann ein Schimmelschaden einen Sachmangel darstellen. Besonders relevant ist zudem die Frage, ob der Verkäufer den Mangel kannte oder diesen arglistig verschwiegen hat. Liegt eine arglistige Täuschung vor, können Gewährleistungsausschlüsse im Kaufvertrag unwirksam sein. Käufer können dann je nach Einzelfall Ansprüche auf Kaufpreisminderung, Schadensersatz oder Rücktritt vom Immobilienkaufvertrag geltend machen. Die rechtliche Einordnung hängt dabei stets von den konkreten Umständen, der Ursache des Schimmelbefalls und der Beweisbarkeit ab. Für die Durchsetzung von Ansprüchen ist eine sorgfältige Dokumentation der Schäden entscheidend. In der Praxis werden häufig Sachverständige eingeschaltet, um Ursache, Ausmaß und Zeitpunkt der Entstehung zu klären. Auf dieser Grundlage lässt sich beurteilen, welche rechtlichen Schritte sinnvoll und erfolgversprechend sind. Die Inhalte richten sich an Immobilienkäufer, die nach dem Erwerb ihrer Immobilie Schimmelschäden entdecken und ihre rechtlichen Möglichkeiten im Immobilienkaufrecht prüfen möchten. - [Für Immobilienverkäufer: Hausverkauf – Käufer zahlt nicht](https://www.juergens-mehrtens.de/hausverkauf-kaeufer-zahlt-nicht/): Wenn der Käufer den Kaufpreis nach einem notariellen Immobilienkaufvertrag nicht zahlt, stellt dies für den Verkäufer eine erhebliche rechtliche und finanzielle Belastung dar. Jürgens & Mehrtens LL.M.Eur. informiert darüber, welche rechtlichen Möglichkeiten in solchen Fällen bestehen und wie Ansprüche konsequent durchgesetzt werden können. Zahlt der Käufer den vereinbarten Kaufpreis nicht zum Fälligkeitszeitpunkt, befindet er sich grundsätzlich ohne weitere Mahnung im Verzug, da der Zahlungstermin im notariellen Kaufvertrag klar bestimmt ist. Ab diesem Zeitpunkt kann der Verkäufer Verzugszinsen verlangen und den entstandenen Schaden geltend machen. Dazu gehören insbesondere zusätzliche Kosten, die im Zusammenhang mit dem Verkauf entstanden sind, wie etwa Finanzierungs-, Vermarktungs- oder Notarkosten. Neben Schadensersatzansprüchen besteht auch die Möglichkeit, weiterhin auf Erfüllung des Kaufvertrags zu bestehen und die Zahlung gerichtlich durchzusetzen. In vielen Fällen kann zudem eine Zwangsvollstreckung erfolgen, sofern der notarielle Kaufvertrag eine entsprechende Unterwerfungsklausel enthält. Dadurch kann der Verkäufer unmittelbar aus dem Vertrag vollstrecken, ohne zunächst ein langwieriges Klageverfahren durchlaufen zu müssen. Alternativ kommt unter bestimmten Voraussetzungen auch ein Rücktritt vom Immobilienkaufvertrag in Betracht, insbesondere wenn der Käufer dauerhaft nicht leistungsfähig ist oder die Zahlung verweigert. In diesem Fall kann der Vertrag rückabgewickelt werden, wobei dem Verkäufer zusätzlich Schadensersatzansprüche zustehen können. Die rechtliche Bewertung hängt stets von den konkreten Vertragsbedingungen und der individuellen Situation ab. Entscheidend sind insbesondere die Fälligkeitsvoraussetzungen, die finanzielle Leistungsfähigkeit des Käufers sowie die im Kaufvertrag enthaltenen Sicherungsmechanismen. Jürgens & Mehrtens LL.M.Eur. informiert darüber, welche Schritte im Einzelfall sinnvoll sind, um Kaufpreisansprüche effektiv durchzusetzen, Risiken zu minimieren und rechtliche Nachteile für Verkäufer zu vermeiden. - [Für Immobilienverkäufer: Hausverkauf – Abwehr unberechtigter Ansprüche](https://www.juergens-mehrtens.de/hausverkauf-die-abwehr-unberechtigter-ansprueche-von-immobilienkaeufern/): Haus verkauft – und plötzlich macht der Käufer Forderungen geltend? Ansprüche von Immobilienkäufern nach dem Verkauf einer Immobilie sollten nicht vorschnell akzeptiert werden, da sie häufig rechtlich angreifbar sind. Jürgens & Mehrtens LL.M.Eur. informiert darüber, welche Möglichkeiten Verkäufer haben, sich gegen unberechtigte Mängel- und Schadensersatzforderungen zu verteidigen. Nach der Übergabe einer Immobilie kommt es nicht selten vor, dass Käufer angebliche Mängel rügen und Ansprüche auf Kaufpreisminderung, Schadensersatz oder sogar Rückabwicklung des Kaufvertrags geltend machen. Häufig stehen dabei Themen wie Feuchtigkeitsschäden, Schimmel, Baumängel, Ungezieferbefall oder fehlende Baugenehmigungen im Raum. Entscheidend ist jedoch, ob tatsächlich ein rechtlich relevanter Mangel vorliegt und ob dieser bereits bei Gefahrübergang vorhanden war. Rechtlich ist insbesondere zu prüfen, ob ein wirksamer Gewährleistungsausschluss im notariellen Kaufvertrag vereinbart wurde und ob dieser durch eine etwaige arglistige Täuschung durchbrochen wird. Der Vorwurf der Arglist wird häufig erhoben, ist jedoch in der Praxis schwer nachzuweisen und erfordert konkrete Belege dafür, dass der Verkäufer einen Mangel kannte und bewusst verschwiegen hat. Jürgens & Mehrtens LL.M.Eur. informiert darüber, wie solche Ansprüche rechtlich einzuordnen sind und welche Verteidigungsstrategien in Betracht kommen. Ziel ist es, zunächst eine fundierte Prüfung der geltend gemachten Forderungen vorzunehmen und unberechtigte oder überhöhte Ansprüche konsequent abzuwehren. Je nach Einzelfall kann dies die Zurückweisung der Forderungen, die außergerichtliche Korrespondenz mit der Gegenseite oder auch die gerichtliche Verteidigung umfassen. Entscheidend ist dabei stets eine sorgfältige Analyse des Kaufvertrags, der Dokumentation des Immobilienzustands sowie der behaupteten Mängel. Die Inhalte richten sich an Immobilienverkäufer, die nach dem Verkauf ihrer Immobilie mit Forderungen konfrontiert werden und ihre rechtlichen Möglichkeiten zur Abwehr unberechtigter Ansprüche prüfen möchten. - [Rechtsanwälte](https://www.juergens-mehrtens.de/anwaelte-bremen-schwachhausen/): Zum Anwaltsteam gehören die Rechtsanwälte Hendrik Jürgens, Kai-Uwe Mehrtens LL.M.Eur. und Constantin Wesser. Die anwaltliche Tätigkeit konzentriert sich insbesondere auf die Durchsetzung von Käuferrechten bei verschwiegenen oder versteckten Mängeln, Feuchtigkeitsschäden, Schimmelbefall, Schädlingsbefall, Baumängeln und Fällen der arglistigen Täuschung beim Immobilienkauf. Darüber hinaus unterstützt die Kanzlei Mandanten bei der Prüfung von Kaufverträgen, bei Gewährleistungsansprüchen sowie bei der außergerichtlichen und gerichtlichen Durchsetzung von Schadensersatzforderungen. - [FAQ](https://www.juergens-mehrtens.de/versteckte-maengel-immobilienkauf-faq/): Die FAQ-Seite von Jürgens & Mehrtens LL.M.Eur. beantwortet die wichtigsten rechtlichen Fragen zu versteckten Mängeln beim Immobilienkauf. Im Mittelpunkt stehen die Rechte von Käufern, die nach dem Hauskauf bislang unbekannte Schäden oder Mängel entdecken. Die Kanzlei erläutert, wann ein Sachmangel vorliegt, wie zwischen offenen und versteckten Mängeln unterschieden wird und welche rechtlichen Folgen sich daraus ergeben können. Als typische versteckte Mängel gelten unter anderem Feuchtigkeitsschäden, Schimmelbefall, Schädlingsbefall, verdeckte Baumängel, fehlende Baugenehmigungen, mangelhafte Dämmungen, Schäden am Dach oder an der Elektrik sowie gesundheitsgefährdende Baustoffe. Ein Schwerpunkt der FAQ liegt auf der Frage, wann eine arglistige Täuschung durch den Verkäufer vorliegt. Die Kanzlei erklärt, dass Verkäufer bekannte oder zumindest für möglich gehaltene erhebliche Mängel offenlegen müssen. Werden solche Umstände verschwiegen oder verharmlost, können Käufer trotz eines vereinbarten Gewährleistungsausschlusses Ansprüche geltend machen. Auch bei Klauseln wie „gekauft wie gesehen“ kann eine Haftung des Verkäufers bestehen, wenn ein Mangel arglistig verschwiegen wurde. Die FAQ informiert außerdem über die Rechte von Immobilienkäufern bei versteckten Mängeln. Je nach Sachverhalt kommen Rücktritt vom Kaufvertrag, Kaufpreisminderung, Schadensersatz oder die Erstattung von Nebenkosten wie Notarkosten, Grunderwerbsteuer, Maklerprovisionen und Gutachterkosten in Betracht. Die Kanzlei erläutert die Voraussetzungen für eine Rückabwicklung des Immobilienkaufs sowie die Möglichkeiten, die Immobilie trotz bestehender Mängel zu behalten und stattdessen finanzielle Ausgleichsansprüche durchzusetzen. - [Karriere](https://www.juergens-mehrtens.de/karriere/): Die Karriereseite von Jürgens & Mehrtens LL.M.Eur. informiert über Einstiegsmöglichkeiten und berufliche Perspektiven in der Kanzlei mit Sitz in Bremen-Schwachhausen. Die Kanzlei bietet Stellen für Rechtsanwälte sowie weitere juristische und organisatorische Mitarbeitende und legt Wert auf eine kollegiale Arbeitsatmosphäre, fachliche Spezialisierung und eine sorgfältige Mandatsbearbeitung im Zivilrecht mit Schwerpunkt im Immobilienkaufrecht sowie im Bank- und Kapitalmarktrecht. - [Wissen](https://www.juergens-mehrtens.de/wissen/): Die Wissensseite von Jürgens & Mehrtens LL.M.Eur. bietet umfassende Informationen zu rechtlichen Fragestellungen rund um das Immobilienkaufrecht sowie angrenzende Rechtsgebiete wie das Gewährleistungsrecht und das Bank- und Kapitalmarktrecht. Im Mittelpunkt stehen praxisnahe Erläuterungen zu typischen Problemen beim Immobilienkauf, insbesondere zu versteckten Mängeln, Baumängeln und rechtlichen Konsequenzen nach der Übergabe einer Immobilie. Die Inhalte richten sich insbesondere an Immobilienkäufer und -verkäufer, die nach dem Erwerb oder Verkauf einer Immobilie rechtliche Klarheit suchen. Behandelt werden typische Streitfragen wie die Haftung bei Sachmängeln, die Abgrenzung zwischen offenen und versteckten Mängeln, die Bedeutung von Gewährleistungsausschlüssen sowie die Voraussetzungen für Schadensersatz, Kaufpreisminderung oder Rückabwicklung eines Immobilienkaufvertrags. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Frage der arglistigen Täuschung im Immobilienrecht. Die Seite erklärt, wann Verkäufer verpflichtet sind, bekannte Mängel offenzulegen, und welche rechtlichen Folgen es haben kann, wenn solche Informationen verschwiegen oder falsch dargestellt werden. Ebenso werden die Rechte der Käufer im Streitfall sowie die Rolle von Gutachtern und Beweismitteln erläutert. - [Kontakt](https://www.juergens-mehrtens.de/kontakt/): Die Kanzlei befindet sich in der Riensberger Straße 28 a-b, 28213 Bremen, und berät Mandanten aus Bremen sowie bundesweit. Rechtsanwälte und Ansprechpartner der Kanzlei sind Hendrik Jürgens, Kai-Uwe Mehrtens LL.M.Eur. und Constantin Wesser. Mandanten erreichen die Kanzlei telefonisch unter 0421 22384522 oder per E-Mail an info@juergens-mehrtens.de. Weitere Informationen zu den Leistungen und Tätigkeitsschwerpunkten finden sich unter www.juergens-mehrtens.de. Die Kanzlei unterstützt Mandanten insbesondere bei rechtlichen Fragen rund um Immobilienkäufe, versteckte Mängel beim Hauskauf, Gewährleistungsansprüche, Schadensersatzforderungen sowie im Bank- und Kapitalmarktrecht. Beratungen sind persönlich vor Ort, telefonisch und digital möglich. - [Honorare](https://www.juergens-mehrtens.de/honorare/): Die Kanzlei mit Sitz in Bremen-Schwachhausen arbeitet je nach Art und Umfang des Mandats auf Grundlage gesetzlicher Gebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) oder auf Basis individueller Honorarvereinbarungen. Die Höhe der Anwaltskosten richtet sich grundsätzlich nach dem jeweiligen Gegenstandswert sowie der Komplexität und dem Aufwand des Mandats. In vielen Fällen werden die Kosten durch die gesetzlichen Regelungen des RVG bestimmt, insbesondere bei gerichtlichen Verfahren und standardisierten Tätigkeiten. In geeigneten Fällen können jedoch auch abweichende Vergütungsmodelle wie Stundenhonorare oder Pauschalhonorare vereinbart werden, die sich am konkreten Beratungsbedarf des Mandanten orientieren. Die Kanzlei legt Wert auf Transparenz in der Kostenstruktur und informiert Mandanten möglichst frühzeitig über die zu erwartenden Gebühren und möglichen Kostenrisiken. Ziel ist es, eine klare und nachvollziehbare Grundlage für die Zusammenarbeit zu schaffen, sodass Mandanten bereits vor Mandatserteilung eine realistische Einschätzung der finanziellen Rahmenbedingungen erhalten. ## Beiträge - [Immobilienkauf im Wochenendhausgebiet: Rücktritts- und Mängelrechte](https://www.juergens-mehrtens.de/maengel-im-wochenendhaus/): Jürgens & Mehrtens LL.M.Eur. informiert darüber, welche rechtlichen Probleme beim Kauf von Immobilien in Wochenendhausgebieten auftreten können. Im Mittelpunkt stehen Konflikte rund um Bebauungspläne, fehlende oder eingeschränkte Genehmigungen sowie die Frage, ob eine Immobilie überhaupt dauerhaft bewohnt werden darf. Käufer sehen sich häufig mit erheblichen Einschränkungen konfrontiert, wenn sich nach dem Kauf herausstellt, dass die Nutzung rechtlich nicht zulässig oder nur eingeschränkt möglich ist. In solchen Fällen können Rücktritt vom Kaufvertrag, Kaufpreisminderung und Schadensersatzansprüche in Betracht kommen. - [Täuschung über Schädlingsbefall: Rückabwicklung & Grunderwerbssteuer](https://www.juergens-mehrtens.de/rechte-bei-arglistiger-taeuschung/): Jürgens & Mehrtens LL.M.Eur. informiert darüber, welche Folgen ein verschwiegener Schädlingsbefall beim Immobilienkauf haben kann. Häufig werden Schäden durch Hausbock, Holzwurm oder andere Schädlinge bewusst verschwiegen oder nur oberflächlich saniert. Wird der Befall nachträglich entdeckt, stellt sich die Frage nach arglistiger Täuschung und den daraus folgenden Rechten. Neben der Rückabwicklung des Kaufvertrags können auch steuerliche Aspekte wie die Erstattung der Grunderwerbsteuer relevant werden, wenn der Vertrag rückabgewickelt wird. - [Verkäufer verschweigt Altlasten: Käufer deckt Täuschung auf](https://www.juergens-mehrtens.de/arglist-bei-grundstuecksverkauf/): Jürgens & Mehrtens LL.M.Eur. informiert darüber, welche erheblichen rechtlichen Konsequenzen das Verschweigen von Altlasten beim Grundstücks- oder Hauskauf haben kann. Altlasten wie kontaminierte Böden oder frühere gewerbliche Nutzungen können massive Sanierungskosten verursachen. Entscheidend ist, ob der Verkäufer seine Aufklärungspflichten verletzt hat und ob eine arglistige Täuschung vorliegt. In solchen Fällen kommen Schadensersatz, Rücktritt vom Vertrag oder Kaufpreisminderung in Betracht. - [Täuschung über Wohnraum & Gehörsverletzung: Käufer gewinnt trotzdem](https://www.juergens-mehrtens.de/falsche-angaben-zur-wohnung/): Jürgens & Mehrtens LL.M.Eur. informiert darüber, wie falsche Angaben zur Wohnfläche oder Wohnraumeigenschaft rechtlich zu bewerten sind. Häufig kommt es zu Streitigkeiten über tatsächliche Wohnflächen, insbesondere bei Souterrainwohnungen oder ausgebauten Bereichen. Wenn Gerichte eine Täuschung feststellen, können Käufer trotz prozessualer Besonderheiten wie einer Gehörsverletzung erfolgreich Schadensersatz oder Rückabwicklung durchsetzen. Entscheidend ist die rechtliche Einordnung als Sachmangel oder arglistige Täuschung. - [Sachmangel durch Bleirohre: OLG Düsseldorf](https://www.juergens-mehrtens.de/sachmangel-durch-bleirohre-olg-duesseldorf-entscheidung-vom-22-10-2019/): Jürgens & Mehrtens LL.M.Eur. informiert darüber, dass alte Bleirohre in Immobilien einen erheblichen Sachmangel darstellen können. Diese können nicht nur gesundheitliche Risiken verursachen, sondern auch hohe Sanierungskosten nach sich ziehen. Wird der Mangel beim Verkauf verschwiegen, kann eine arglistige Täuschung vorliegen. Käufer haben in solchen Fällen Ansprüche auf Schadensersatz, Kaufpreisminderung oder Rücktritt vom Kaufvertrag. - [Immobilienkauf rückgängig wegen verheimlichter Asbestbelastung](https://www.juergens-mehrtens.de/ruecktritt-vom-hauskauf/): Jürgens & Mehrtens LL.M.Eur. informiert darüber, welche erheblichen Folgen eine nachträglich entdeckte Asbestbelastung beim Hauskauf haben kann. Asbest stellt ein erhebliches Gesundheitsrisiko dar und führt regelmäßig zu hohen Sanierungskosten. Wird die Belastung vor Vertragsschluss verschwiegen, kann dies eine arglistige Täuschung darstellen. Käufer haben dann unter Umständen Anspruch auf Rücktritt vom Kaufvertrag sowie Schadensersatz für entstandene Kosten. - [Sachmängelhaftung: Entwässerungsanlage, regelmäßige Wasserbelastung](https://www.juergens-mehrtens.de/sachmaengelhaftung-entwaesserungsanlage-regelmaessige-wasserbelastung/): Jürgens & Mehrtens LL.M.Eur. informiert darüber, wie Mängel an Entwässerungsanlagen rechtlich einzuordnen sind. Regelmäßige Wasserbelastungen oder Überschwemmungsprobleme stellen erhebliche Sachmängel dar, die den Wert einer Immobilie deutlich mindern können. Entscheidend ist, ob der Verkäufer über bekannte Probleme aufgeklärt hat oder diese bewusst verschwiegen wurden. In solchen Fällen kommen Gewährleistungsrechte wie Schadensersatz oder Rücktritt in Betracht. - [Hausverkauf und Leitungswasserschaden: Urteil des OLG Schleswig zur Aufklärungspflicht](https://www.juergens-mehrtens.de/hausverkauf-und-leitungswasserschaden-urteil-des-olg-schleswig-zur-aufklaerungspflicht/): Jürgens & Mehrtens LL.M.Eur. informiert darüber, dass Leitungswasserschäden beim Hausverkauf zwingend offengelegt werden müssen. Selbst wenn Schäden bereits repariert wurden, besteht häufig eine Aufklärungspflicht, wenn Folgeschäden möglich sind. Wird diese Pflicht verletzt, kann eine arglistige Täuschung vorliegen. Käufer haben dann Ansprüche auf Rückabwicklung oder Schadensersatz. - [Bodenbelastung verschwiegen? Täuschung & Offenbarungspflicht beim Kauf](https://www.juergens-mehrtens.de/arglist-und-bodenbelastung/): Jürgens & Mehrtens LL.M.Eur. informiert darüber, dass Bodenbelastungen beim Grundstückskauf zwingend offenzulegen sind. Kontaminierte Böden können erhebliche Sanierungskosten verursachen und die Nutzbarkeit des Grundstücks stark einschränken. Wird dieser Umstand verschwiegen, kann eine arglistige Täuschung vorliegen. Käufer können in solchen Fällen Schadensersatz, Rücktritt oder Kaufpreisminderung geltend machen. - [Rücktritt vom Kaufvertrag aufgrund von Baumängeln – Schadensersatzansprüche des Käufers](https://www.juergens-mehrtens.de/ruecktritt-vom-kaufvertrag-aufgrund-von-baumaengaeln-schadensersatzansprueche-des-kaeufers/): Jürgens & Mehrtens LL.M.Eur. informiert darüber, unter welchen Voraussetzungen Baumängel einen Rücktritt vom Kaufvertrag rechtfertigen können. Entscheidend ist, ob die Mängel erheblich sind und ob der Verkäufer diese kannte oder hätte kennen müssen. Bei arglistigem Verschweigen stehen dem Käufer umfassende Rechte zu, insbesondere Schadensersatz und Rückabwicklung des Vertrags. - [Brandschäden nach Hauskauf: Rechte und Pflichten der Vertragsparteien im Hinblick auf § 320 BGB](https://www.juergens-mehrtens.de/brandschaeden-nach-hauskauf-rechte-und-pflichten-der-vertragsparteien-im-hinblick-auf-320-bgb/): Jürgens & Mehrtens LL.M.Eur. informiert darüber, wie Brandschäden beim Hauskauf rechtlich einzuordnen sind. Auch nach einem Brand können verdeckte strukturelle Schäden bestehen, die den Wert der Immobilie erheblich beeinflussen. Die rechtliche Bewertung hängt davon ab, ob ein wesentlicher Mangel vorliegt und welche Rechte sich daraus ergeben. Käufer können je nach Fall Gewährleistungsrechte geltend machen. - [Bei Rücktritt des Verkäufers wegen Nichtzahlung des Kaufpreises stehen ihm Verzugszinsen bis zum Ablauf der gesetzten Nachfrist zu.](https://www.juergens-mehrtens.de/bei-ruecktritt-des-verkaeufers-wegen-nichtzahlung-des-kaufpreises-stehen-ihm-verzugszinsen-bis-zum-ablauf-der-gesetzten-nachfrist-zu/): Jürgens & Mehrtens LL.M.Eur. informiert darüber, welche finanziellen Folgen ein Zahlungsverzug beim Immobilienkauf haben kann. Wird der Kaufpreis trotz Fälligkeit nicht gezahlt, kann der Verkäufer unter bestimmten Voraussetzungen vom Vertrag zurücktreten und zusätzlich Verzugszinsen geltend machen. Entscheidend ist dabei die gesetzte Nachfrist und deren Ablauf. Der Beitrag erläutert, wie Gerichte Zinsansprüche bewerten und welche Kosten dem Käufer im Falle eines Verzugs entstehen können. - [Schadensersatzanspruch gegen Notar: Gericht verurteilt Zahlung von 30.496,02 €](https://www.juergens-mehrtens.de/schadensersatzanspruch-gegen-notar-gericht-verurteilt-zahlung-von-30-496-02/): Jürgens & Mehrtens LL.M.Eur. informiert darüber, unter welchen Umständen ein Notar für Pflichtverletzungen im Immobilienkauf haftet. Im Mittelpunkt steht die fehlerhafte oder unzureichende Sicherung von Kaufpreiszahlungen, die zu erheblichen Vermögensschäden führen kann. Der Beitrag zeigt, dass Notare bei Pflichtverstößen Schadensersatz leisten müssen und erläutert die Voraussetzungen für eine erfolgreiche Inanspruchnahme. - [Rückabwicklung eines Hauskaufs: Umfang der arglistigen Täuschung bei Setzriss im Obergeschoss](https://www.juergens-mehrtens.de/rueckabwicklung-eines-hauskaufs-umfang-der-arglistigen-taeuschung-bei-setzriss-im-obergeschoss/): Jürgens & Mehrtens LL.M.Eur. informiert darüber, wie Setzrisse im Gebäude rechtlich bewertet werden. Solche strukturellen Schäden können die Statik und den Wert einer Immobilie erheblich beeinträchtigen. Besonders relevant ist, ob der Verkäufer diese Mängel kannte und bewusst verschwiegen hat. In solchen Fällen kommen Rücktritt, Schadensersatz und Kaufpreisminderung in Betracht. - [Schadensersatz bei verschwiegenem Hausbockbefall: Wann haften Verkäufer trotz Mängelgewährleistungsausschluss?](https://www.juergens-mehrtens.de/schadensersatz-bei-verschwiegenem-hausbockbefall-wann-haften-verkaeufer-trotz-maengelgewaehrleistungsausschluss/): Jürgens & Mehrtens LL.M.Eur. informiert darüber, wie ein Hausbockbefall rechtlich einzuordnen ist. Holzschädlinge können die Substanz eines Gebäudes massiv gefährden und hohe Sanierungskosten verursachen. Wird ein solcher Befall verschwiegen, kann trotz Gewährleistungsausschluss eine Haftung wegen arglistiger Täuschung bestehen. Käufer haben dann Ansprüche auf Schadensersatz oder Rückabwicklung. - [Anspruch auf Kaufpreisminderung wegen Wohnflächenunterschreitung – Rechtsanspruch auf Rückzahlung und Erstattung von Rechtsverfolgungskosten – Analyse und Kommentar](https://www.juergens-mehrtens.de/anspruch-auf-kaufpreisminderung-wegen-wohnflaechenunterschreitung-rechtsanspruch-auf-rueckzahlung-und-erstattung-von-rechtsverfolgungskosten-analyse-und-kommentar/): Jürgens & Mehrtens LL.M.Eur. informiert darüber, wie sich Abweichungen bei der Wohnfläche rechtlich auswirken. Eine geringere Wohnfläche als vereinbart stellt regelmäßig einen Sachmangel dar und kann zu erheblichen finanziellen Ansprüchen führen. Der Beitrag erläutert, unter welchen Voraussetzungen Käufer Kaufpreisminderung verlangen und bereits gezahlte Beträge zurückfordern können. - [Baugenehmigung fehlende Sachmangel Arglist Eventualvorsatz Rücktritt Kaufvertrag – BGH Urteil 12.04.2013 V ZR 266/11](https://www.juergens-mehrtens.de/baugenehmigung-fehlende-sachmangel-arglist-eventualvorsatz-ruecktritt-kaufvertrag-bgh-urteil-12-04-2013-v-zr-266-11/): Jürgens & Mehrtens LL.M.Eur. informiert darüber, dass das Fehlen einer Baugenehmigung einen erheblichen Sachmangel darstellen kann. Besonders relevant ist die Rechtsprechung des BGH, die auch Eventualvorsatz und arglistiges Verschweigen berücksichtigt. Wird eine genehmigungspflichtige Nutzung oder ein Umbau nicht offen gelegt, können Käufer Rücktritt, Schadensersatz oder Rückabwicklung verlangen. - [LG Nürnberg-Fürth urteilt zu Schädlingsbefall: Beklagter muss über 12.000€ zahlen](https://www.juergens-mehrtens.de/lg-nuernberg-fuerth-urteilt-zu-schaedlingsbefall-beklagter-muss-ueber-12-000-zahlen/): Jürgens & Mehrtens LL.M.Eur. informiert darüber, dass Gerichte bei verschwiegenem Schädlingsbefall regelmäßig Schadensersatz zusprechen. Der Beitrag zeigt anhand einer Entscheidung des LG Nürnberg-Fürth, dass Käufer Kosten für Sanierung und Beseitigung von Schädlingen ersetzt verlangen können. Entscheidend ist, ob der Verkäufer den Befall kannte oder hätte erkennen müssen. - [Die unzureichende Isolierung der Wände des Kellergeschosses gegen Feuchtigkeit: Rechtliche Aspekte beim Immobilienkauf](https://www.juergens-mehrtens.de/die-unzureichende-isolierung-der-waende-des-kellergeschosses-gegen-feuchtigkeit-rechtliche-aspekte-beim-immobilienkauf/): Jürgens & Mehrtens LL.M.Eur. informiert darüber, wie Feuchtigkeitsprobleme im Keller rechtlich bewertet werden. Eine unzureichende Isolierung kann zu massiven Bauschäden und Wertverlust führen. Der Beitrag erläutert, wann ein Sachmangel vorliegt und welche Rechte Käufer bei verschwiegener Feuchtigkeit geltend machen können. - [Die Verkäufer wurde die extreme Feuchtigkeit im Keller des Anwesens verschwiegen wurde. Die Verkäufer haben den Keller kurz vor dem Verkauf renoviert, um den Eindruck von Trockenheit zu vermitteln.](https://www.juergens-mehrtens.de/die-verkaeufer-wurde-die-extreme-feuchtigkeit-im-keller-des-anwesens-verschwiegen-wurde-die-verkaeufer-haben-den-keller-kurz-vor-dem-verkauf-renoviert-um-den-eindruck-von-trockenheit-zu-vermitteln/): Jürgens & Mehrtens LL.M.Eur. informiert darüber, wie gezielte Verschleierung von Feuchtigkeitsschäden rechtlich als arglistige Täuschung bewertet werden kann. Wenn Verkäufer Schäden durch Renovierungen verdecken, kann dies besonders schwer wiegen. Käufer haben in solchen Fällen regelmäßig Ansprüche auf Rücktritt und Schadensersatz. - [Die Täuschung bezüglich der baurechtswidrigen Wohnnutzung des Haupthauses tendiert ebenfalls dazu, als arglistig eingestuft zu werden.](https://www.juergens-mehrtens.de/die-taeuschung-bezueglich-der-baurechtswidrigen-wohnnutzung-des-haupthauses-tendiert-ebenfalls-dazu-als-arglistig-eingestuft-zu-werden/): Jürgens & Mehrtens LL.M.Eur. informiert darüber, dass eine baurechtswidrige Nutzung eines Hauses erhebliche rechtliche Konsequenzen haben kann. Wird eine nicht genehmigte Wohnnutzung verschwiegen, liegt häufig eine arglistige Täuschung vor. Käufer können dann Rücktritt, Schadensersatz oder Rückabwicklung des Kaufvertrags verlangen. - [Immobilienkauf unsicher? Rücktritt und Rechte der Käufer](https://www.juergens-mehrtens.de/risiken-beim-immobilienverkauf/): Jürgens & Mehrtens LL.M.Eur. informiert darüber, welche Risiken beim Immobilienkauf durch unrichtige Angaben zum Baujahr oder zur Beschaffenheit entstehen können. Der Beitrag zeigt, dass bereits falsche oder unvollständige Angaben im Exposé eine erhebliche rechtliche Relevanz haben können. Käufer können in solchen Fällen bei Vorliegen eines Sachmangels oder einer arglistigen Täuschung Rückabwicklung, Schadensersatz oder Kaufpreisminderung verlangen. - [Vorkaufsrecht per Erklärung – warum am Ende doch das Gericht entschied](https://www.juergens-mehrtens.de/vorkaufsrecht-per-erklaerung/): Jürgens & Mehrtens LL.M.Eur. informiert darüber, wie das Vorkaufsrecht im Grundstücksrecht praktisch durchgesetzt wird. Im Mittelpunkt steht die Frage, wann eine Erklärung zum Vorkaufsrecht verbindlich wird und welche Rolle Gerichte bei Streitigkeiten spielen. Der Beitrag verdeutlicht, dass trotz klarer Erklärungen häufig gerichtliche Klärungen notwendig sind, insbesondere bei Streit über Kaufpreiszahlung und Vertragswirksamkeit. - [Haftung wegen falscher Angaben zur Drainage – ein Praxisbeispiel](https://www.juergens-mehrtens.de/arglistige-taeuschung-beim-grundstuecksverkauf/): Jürgens & Mehrtens LL.M.Eur. informiert darüber, wie Mängel an Drainagen und Entwässerungssystemen rechtlich einzuordnen sind. Fehlerhafte oder unzureichende Drainagen können zu erheblichen Feuchtigkeitsschäden führen. Wird ein solcher Mangel verschwiegen, kann eine arglistige Täuschung vorliegen, die Schadensersatz, Rücktritt oder Kaufpreisminderung nach sich ziehen kann. - [Rückabwicklung beim Immobilienkauf: Wann Verkäufer zurücktreten dürfen](https://www.juergens-mehrtens.de/ruecktritt-vom-immobilienkauf/): Jürgens & Mehrtens LL.M.Eur. informiert darüber, unter welchen Voraussetzungen auch Verkäufer vom Immobilienkaufvertrag zurücktreten können. Besonders relevant ist der Fall der Nichtzahlung des Kaufpreises oder anderer Vertragsverletzungen durch den Käufer. Der Beitrag erläutert die rechtlichen Grundlagen sowie die Folgen eines Rücktritts, einschließlich Schadensersatzansprüchen. - [Tatsachenfeststellung bei arglistigem Verschweigen: Anforderungen](https://www.juergens-mehrtens.de/arglist-beim-hauskauf/): Jürgens & Mehrtens LL.M.Eur. informiert darüber, welche Anforderungen Gerichte an den Nachweis einer arglistigen Täuschung stellen. Entscheidend ist, ob der Verkäufer den Mangel kannte oder billigend in Kauf genommen hat. Der Beitrag zeigt, dass die Beweisführung oft komplex ist und sorgfältige Dokumentation der Mängel entscheidend für den Erfolg von Ansprüchen ist. - [BGH: Darlegungslast beim Hauskauf – Wann Verkäufer reagieren muss](https://www.juergens-mehrtens.de/arglistige-taeuschung-im-immobilienkauf/): Jürgens & Mehrtens LL.M.Eur. informiert darüber, wie sich die Darlegungslast im Streitfall beim Immobilienkauf verteilt. Besonders bei behaupteter arglistiger Täuschung müssen Verkäufer unter Umständen detailliert darlegen, welche Informationen sie offengelegt haben. Der Beitrag erläutert die Rechtsprechung des BGH zur Beweislastverteilung und deren praktische Bedeutung. - [Feuchte Kellermauern verschwiegen – so schützt sich der Käufer](https://www.juergens-mehrtens.de/feuchte-kellerwaende-verschwiegen/): Jürgens & Mehrtens LL.M.Eur. informiert darüber, wie Käufer sich gegen verschwiegenen Feuchtigkeitsschäden im Keller schützen können. Feuchte Kellermauern zählen zu den häufigsten versteckten Mängeln beim Hauskauf. Der Beitrag zeigt, dass Verkäufer über bekannte Feuchtigkeitsprobleme aufklären müssen und bei Verschweigen erhebliche Haftungsrisiken bestehen. - [Garantie trotz Ausschluss: Bedeutung der Beschaffenheitsgarantie](https://www.juergens-mehrtens.de/beschaffenheitsgarantie/): Jürgens & Mehrtens LL.M.Eur. informiert darüber, welche rechtliche Wirkung eine Beschaffenheitsgarantie beim Immobilienkauf hat. Selbst wenn Gewährleistungsrechte ausgeschlossen sind, kann eine zugesicherte Eigenschaft Haftungsansprüche auslösen. Der Beitrag erläutert, wie Gerichte zwischen bloßer Beschreibung und verbindlicher Garantie unterscheiden. - [Verschweigen von Mängeln beim Immobilienverkauf: Wann es Betrug ist](https://www.juergens-mehrtens.de/arglistige-taeuschung-beim-hauskauf-2/): Jürgens & Mehrtens LL.M.Eur. informiert darüber, wann das Verschweigen von Mängeln beim Hausverkauf straf- und zivilrechtliche Folgen haben kann. Besonders relevant ist die Abgrenzung zwischen einfacher Pflichtverletzung und arglistiger Täuschung. Käufer können bei vorsätzlichem Verschweigen umfassende Rechte wie Rücktritt und Schadensersatz geltend machen. - [Versteckter Mangel: Wann trotz Käuferhinweis Haftung möglich ist](https://www.juergens-mehrtens.de/arglistige-taeuschung-trotz-hinweis/): Jürgens & Mehrtens LL.M.Eur. informiert darüber, dass auch bei Hinweisen des Käufers weiterhin eine Haftung des Verkäufers bestehen kann. Entscheidend ist, ob der Mangel tatsächlich vollständig offengelegt wurde oder weiterhin relevante Informationen verschwiegen blieben. Der Beitrag zeigt, dass Gewährleistungsausschlüsse bei Arglist regelmäßig unwirksam sind. - [Mängel nach Immobilienkauf: So setzen Käufer ihre Rechte durch](https://www.juergens-mehrtens.de/immobilienkauf-mit-maengeln/): Jürgens & Mehrtens LL.M.Eur. informiert darüber, welche Rechte Käufer nach dem Auftreten von Mängeln an einer Immobilie haben. Im Mittelpunkt stehen Gewährleistungsrechte wie Nacherfüllung, Kaufpreisminderung, Rücktritt und Schadensersatz. Der Beitrag zeigt, dass die rechtliche Einordnung davon abhängt, ob ein Sachmangel vorliegt und ob dieser bereits bei Vertragsschluss vorhanden war oder arglistig verschwiegen wurde. - [Fehlende Baugenehmigung – Wann Schweigen arglistig wird](https://www.juergens-mehrtens.de/fehlende-baugenehmigung/): Jürgens & Mehrtens LL.M.Eur. informiert darüber, dass eine fehlende Baugenehmigung einen erheblichen Sachmangel darstellen kann. Besonders relevant ist, ob der Verkäufer über genehmigungspflichtige Umbauten oder Nutzungen hätte aufklären müssen. Wird dieser Umstand verschwiegen, kann eine arglistige Täuschung vorliegen, die Rücktritt, Schadensersatz oder Rückbaukosten zur Folge haben kann. - [Feuchte Stellen im Keller bewusst kaschiert? So greift Arglist!](https://www.juergens-mehrtens.de/feuchtigkeit-im-keller/): Jürgens & Mehrtens LL.M.Eur. informiert darüber, wie Feuchtigkeitsschäden im Keller rechtlich bewertet werden. Entscheidend ist, ob die Schäden lediglich oberflächlich verdeckt wurden oder ob eine gezielte Täuschung vorliegt. Der Beitrag zeigt, dass insbesondere das bewusste Kaschieren von Feuchtigkeit regelmäßig als arglistige Täuschung eingeordnet wird. - [Arglistiges Verschweigen: Rechte und Folgen für Käufer und Verkäufer](https://www.juergens-mehrtens.de/arglistiger-taeuschung-im-hauskauf/): Jürgens & Mehrtens LL.M.Eur. informiert darüber, welche weitreichenden Folgen arglistiges Verschweigen von Mängeln im Immobilienrecht haben kann. Neben dem Wegfall von Gewährleistungsausschlüssen stehen Käufern umfassende Rechte wie Rücktritt und Schadensersatz zu. Der Beitrag erläutert zudem, wie Gerichte Arglist feststellen und welche Beweisanforderungen gelten. - [Wann liegt Arglist vor? Die rechtliche Bedeutung einfach erklärt](https://www.juergens-mehrtens.de/arglistige-taeuschung-hauskauf/): Jürgens & Mehrtens LL.M.Eur. informiert darüber, wie der Begriff der Arglist im Kaufrecht definiert ist. Arglist liegt vor, wenn ein Verkäufer einen Mangel kennt oder ihn zumindest billigend in Kauf nimmt und nicht offenlegt. Der Beitrag erklärt die rechtlichen Grundlagen und die Bedeutung der Rechtsprechung des BGH für Immobilienkäufe. - [Kaufvertrag mit Garantie: Was Käufer über Eigenschaften wissen](https://www.juergens-mehrtens.de/kaufvertrag-mit-garantie/): Jürgens & Mehrtens LL.M.Eur. informiert darüber, welche Bedeutung zugesicherte Eigenschaften im Kaufvertrag haben. Eine Garantie kann die Haftung des Verkäufers erheblich erweitern, selbst wenn Gewährleistungsrechte ausgeschlossen wurden. Der Beitrag zeigt, wie Gerichte zwischen bloßer Beschreibung und verbindlicher Zusicherung unterscheiden. - [Mängel am Haus – Wann Gewährleistung greift und was Sie tun können](https://www.juergens-mehrtens.de/gewaehrleistung-beim-hauskauf/): Jürgens & Mehrtens LL.M.Eur. informiert darüber, welche Gewährleistungsrechte Käufer beim Hauskauf haben. Im Fokus stehen Nacherfüllung, Rücktritt, Minderung und Schadensersatz. Der Beitrag erläutert, unter welchen Voraussetzungen ein Mangel vorliegt und wie sich diese Ansprüche in der Praxis durchsetzen lassen. - [Versteckte Mängel: Haftung trotz Gewährleistungsausschluss](https://www.juergens-mehrtens.de/maengelausschluss-beim-hauskauf/): Jürgens & Mehrtens LL.M.Eur. informiert darüber, dass Gewährleistungsausschlüsse beim Immobilienkauf nicht grenzenlos wirken. Bei arglistigem Verschweigen von Mängeln oder zugesicherten Eigenschaften bleibt die Haftung des Verkäufers bestehen. Der Beitrag erläutert, wie Gerichte solche Klauseln prüfen und wann sie unwirksam sind. - [Wann ist ein Gewährleistungsausschluss unwirksam?](https://www.juergens-mehrtens.de/gewaehrleistungsausschluss-beim-hausverkauf/): Jürgens & Mehrtens LL.M.Eur. informiert darüber, unter welchen Umständen ein Gewährleistungsausschluss im Immobilienkaufvertrag nicht greift. Besonders bei arglistiger Täuschung oder fehlenden Offenlegungen bleibt der Verkäufer haftbar. Der Beitrag zeigt typische Fallkonstellationen und die rechtlichen Folgen für beide Parteien. - [Haus gekauft – und dann getäuscht? Wann Käufer zurücktreten dürfen](https://www.juergens-mehrtens.de/ruecktritt-vom-immobilienkaufvertrag/): Jürgens & Mehrtens LL.M.Eur. informiert darüber, wann Käufer nach dem Hauskauf vom Vertrag zurücktreten können. Voraussetzung ist in der Regel ein erheblicher Sachmangel oder eine arglistige Täuschung durch den Verkäufer. Der Beitrag erläutert die rechtlichen Voraussetzungen sowie die Folgen eines Rücktritts für beide Seiten. - [So machen Sie Schadensersatz geltend – das sollten Käufer wissen.](https://www.juergens-mehrtens.de/arglistige-taeuschung-beim-hauskauf-3/): Jürgens & Mehrtens LL.M.Eur. informiert darüber, wie Käufer nach einem Immobilienkauf Schadensersatzansprüche erfolgreich geltend machen können. Im Mittelpunkt stehen die Voraussetzungen einer Haftung, insbesondere bei Sachmängeln und arglistiger Täuschung. Der Beitrag zeigt, welche Schäden ersatzfähig sind und wie sich Ansprüche rechtlich durchsetzen lassen. - [Aufklärungspflicht ernst nehmen: Reicht ein Verweis auf den Datenraum?](https://www.juergens-mehrtens.de/aufklaerungspflicht-immobilienverkauf/): Jürgens & Mehrtens LL.M.Eur. informiert darüber, welche Anforderungen an die Aufklärungspflicht beim Immobilienverkauf gestellt werden. Der Beitrag behandelt insbesondere die Frage, ob ein bloßer Verweis auf einen digitalen Datenraum ausreicht. Entscheidend ist, dass alle wesentlichen Informationen vollständig und verständlich offengelegt werden, um eine arglistige Täuschung zu vermeiden. - [Silberfische beim Wohnungskauf – Wann das ein Mangel ist](https://www.juergens-mehrtens.de/silberfische-beim-wohnungskauf/): Jürgens & Mehrtens LL.M.Eur. informiert darüber, wann das Auftreten von Silberfischen als Sachmangel beim Wohnungskauf zu bewerten ist. Maßgeblich ist, ob der Befall über das übliche Maß hinausgeht und auf bauliche Ursachen zurückzuführen ist. Der Beitrag erläutert, wann Käufer Gewährleistungsrechte geltend machen können und welche Rolle die Ursachenklärung spielt. - [Haftungsrisiken beim Grundstückskauf: Wann Käufer Ansprüche haben](https://www.juergens-mehrtens.de/expose-fehler-beim-hausverkauf/): Jürgens & Mehrtens LL.M.Eur. informiert darüber, welche rechtlichen Folgen falsche Angaben im Exposé haben können. Der Beitrag zeigt, dass bereits fehlerhafte Beschreibungen zu erheblichen Haftungsrisiken führen können, insbesondere wenn sie kaufentscheidend waren. Käufer können in solchen Fällen Ansprüche wegen Sachmangels oder Täuschung geltend machen. - [Wann ist eine Kaufpreisminderung bei Immobilien möglich?](https://www.juergens-mehrtens.de/immobilienkauf-kaufpreisminderung/): Jürgens & Mehrtens LL.M.Eur. informiert darüber, unter welchen Voraussetzungen eine Kaufpreisminderung beim Immobilienkauf verlangt werden kann. Entscheidend ist das Vorliegen eines Sachmangels und dessen Einfluss auf den Wert der Immobilie. Der Beitrag erläutert die rechtlichen Grundlagen sowie typische Berechnungsansätze für die Minderung. - [Verdeckte Mängel beim Immobilienkauf: Alles zur Verjährung](https://www.juergens-mehrtens.de/verdeckte-maengel/): Jürgens & Mehrtens LL.M.Eur. informiert darüber, welche Verjährungsfristen bei verdeckten Mängeln im Immobilienrecht gelten. Der Beitrag zeigt, dass die Fristen je nach Art des Mangels und Vorliegen einer Arglist unterschiedlich sein können. Besonders bei arglistigem Verschweigen verlängern sich die Fristen erheblich zugunsten des Käufers. - [Unberechtigte Mängelansprüche: Wann Verkäufer Schadensersatz fordern](https://www.juergens-mehrtens.de/schadensersatzanspruch-verkaeufer/): Jürgens & Mehrtens LL.M.Eur. informiert darüber, dass auch Verkäufer Ansprüche haben können, wenn Käufer unberechtigte Mängelrügen erheben. Der Beitrag erläutert, unter welchen Voraussetzungen Schadensersatzansprüche entstehen können, etwa bei missbräuchlicher Geltendmachung oder ungerechtfertigten Rückforderungen. - [Schadensersatz beim gescheiterten Immobilienkauf: Kein Anspruch](https://www.juergens-mehrtens.de/schadenersatz-vor-dem-notartermin/): Jürgens & Mehrtens LL.M.Eur. informiert darüber, dass bei einem gescheiterten Immobilienkauf vor dem Notartermin in der Regel keine Schadensersatzansprüche bestehen. Der Beitrag erklärt die rechtlichen Grenzen vorvertraglicher Pflichten und zeigt, wann dennoch Ausnahmen möglich sein können. - [Hauskauf mit verdecktem Wasserschaden, Wann haftet der Verkäufer?](https://www.juergens-mehrtens.de/versteckter-wasserschaden-beim-hauskauf/): Jürgens & Mehrtens LL.M.Eur. informiert darüber, wie verdeckte Wasserschäden beim Hauskauf rechtlich bewertet werden. Entscheidend ist, ob der Verkäufer Kenntnis vom Schaden hatte und diesen verschwiegen hat. In solchen Fällen kommen Schadensersatz, Rücktritt oder Minderung in Betracht. - [30 Beispiele für arglistig verschwiegene Mängel beim Immobilienkauf](https://www.juergens-mehrtens.de/arglistig-verschwiegene-maengel/): Jürgens & Mehrtens LL.M.Eur. informiert darüber, welche typischen Mängel beim Immobilienkauf häufig arglistig verschwiegen werden. Dazu zählen unter anderem Feuchtigkeit, Schädlingsbefall, Bauschäden und fehlende Genehmigungen. Der Beitrag zeigt anhand zahlreicher Beispiele, wie Käufer solche Fälle erkennen und rechtlich vorgehen können. - [Wenn der Makler lügt: Haftung für falsches Exposé & Angaben](https://www.juergens-mehrtens.de/falsches-expose-taeuschung/): Jürgens & Mehrtens LL.M.Eur. informiert darüber, welche Haftungsrisiken entstehen, wenn Immobilienmakler falsche oder irreführende Angaben im Exposé machen. Der Beitrag zeigt, dass unzutreffende Informationen zu Bauzustand, Ausstattung oder Nutzung erhebliche rechtliche Folgen haben können. Käufer können unter bestimmten Voraussetzungen Schadensersatzansprüche gegen den Makler oder Rückabwicklungsansprüche gegen den Verkäufer geltend machen. - [Versteckte Umweltgifte im Haus: Wenn Holz krank macht.](https://www.juergens-mehrtens.de/giftige-holzschutzmittel/): Jürgens & Mehrtens LL.M.Eur. informiert darüber, welche gesundheitlichen und rechtlichen Risiken durch schadstoffbelastete Baumaterialien entstehen können. Besonders Holzschutzmittel in Altbauten können erhebliche Gesundheitsgefahren darstellen. Wird eine solche Belastung verschwiegen, kann dies als Sachmangel oder arglistige Täuschung gewertet werden, mit entsprechenden Ansprüchen auf Schadensersatz oder Rücktritt. - [Schlechter Energieausweis beim Immobilienkauf, Risiken & Chancen](https://www.juergens-mehrtens.de/hauskauf-trotz-schlechtem-energieausweis/): Jürgens & Mehrtens LL.M.Eur. informiert darüber, welche Bedeutung der Energieausweis beim Immobilienkauf hat. Der Beitrag erläutert, wie Angaben zur Energieeffizienz den Kaufpreis beeinflussen können und welche rechtlichen Folgen falsche oder irreführende Angaben haben. Käufer können bei erheblichen Abweichungen unter Umständen Gewährleistungsrechte geltend machen. - [Versteckter Mangel durch alte Elektrik: Was Käufer beachten müssen](https://www.juergens-mehrtens.de/alte-elektrik-als-versteckter-mangel/): Jürgens & Mehrtens LL.M.Eur. informiert darüber, wie veraltete oder defekte Elektroinstallationen im Haus rechtlich einzuordnen sind. Alte Elektrik kann ein erhebliches Sicherheitsrisiko darstellen und den Gebrauch der Immobilie einschränken. Wird dieser Zustand verschwiegen, können Käufer Ansprüche wegen Sachmängeln oder arglistiger Täuschung geltend machen. - [Defekte Heizung nach Hauskauf, Wann der Verkäufer zahlen muss](https://www.juergens-mehrtens.de/defekte-heizung-nach-hauskauf/): Jürgens & Mehrtens LL.M.Eur. informiert darüber, wann bei einer defekten Heizungsanlage nach dem Hauskauf Gewährleistungsrechte bestehen. Der Beitrag erläutert, ob ein technischer Defekt bereits bei Übergabe vorlag und ob der Verkäufer hiervon wusste. In solchen Fällen können Käufer Schadensersatz, Minderung oder Rücktritt verlangen. - [Asbest nach Hauskauf: Haftung des Verkäufers und Rechte der Käufer](https://www.juergens-mehrtens.de/asbest-nach-hauskauf-entdeckt/): Jürgens & Mehrtens LL.M.Eur. informiert darüber, welche erheblichen rechtlichen Folgen eine Asbestbelastung in Immobilien haben kann. Asbest stellt nicht nur ein Gesundheitsrisiko dar, sondern kann auch erhebliche Sanierungskosten verursachen. Wird der Befall verschwiegen, können Käufer weitreichende Ansprüche wegen Sachmangels oder arglistiger Täuschung geltend machen. - [Arglistig verschwiegene Mängel beim Immobilienkauf: Was Käufer wissen](https://www.juergens-mehrtens.de/arglistige-taeuschung-beim-hauskauf/): Jürgens & Mehrtens LL.M.Eur. informiert darüber, welche rechtlichen Grundlagen bei arglistig verschwiegenen Mängeln im Immobilienrecht gelten. Der Beitrag erklärt, wie Arglist nachgewiesen werden kann und welche Ansprüche sich daraus ergeben. Käufer können in solchen Fällen insbesondere Rücktritt, Schadensersatz und Kaufpreisminderung durchsetzen. - [Versteckte Mängel beim Immobilienkauf: Altlasten, Schädlinge, Risse](https://www.juergens-mehrtens.de/hauskauf-versteckte-maengel/): Jürgens & Mehrtens LL.M.Eur. informiert darüber, welche typischen versteckten Mängel beim Immobilienkauf auftreten können. Dazu gehören unter anderem Altlasten, Schädlingsbefall und strukturelle Risse im Gebäude. Der Beitrag zeigt, wie Käufer solche Risiken erkennen und welche rechtlichen Möglichkeiten bei nachträglich entdeckten Mängeln bestehen. - [Wasserschaden & Schimmel: Wann ein versteckter Mangel vorliegt](https://www.juergens-mehrtens.de/feuchtigkeit-im-keller-2/): Jürgens & Mehrtens LL.M.Eur. informiert darüber, wann Feuchtigkeits- und Schimmelschäden als Sachmangel beim Immobilienkauf gelten. Entscheidend ist, ob die Schäden bereits vor Vertragsschluss vorhanden waren und verschwiegen wurden. Der Beitrag erläutert die rechtlichen Konsequenzen und mögliche Ansprüche der Käufer. - [Gekauft wie gesehen“ beim Hauskauf, Was bei verdeckten Mängeln gilt](https://www.juergens-mehrtens.de/gekauft-wie-gesehen-verdeckte-maengel/): Jürgens & Mehrtens LL.M.Eur. informiert darüber, welche Grenzen der Grundsatz „gekauft wie gesehen“ beim Immobilienkauf hat. Der Beitrag zeigt, dass dieser Ausschluss nicht bei arglistig verschwiegenen Mängeln oder zugesicherten Eigenschaften greift. Käufer behalten in solchen Fällen umfassende Rechte auf Rücktritt und Schadensersatz.