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Widerspruch Baugenehmigung Nachbar

Anwalt Nachbarrecht | Hendrik Jürgens • Feb. 19, 2020

Wann hat die Klage gegen die Baugenehmigung eines Nachbarn erfolg?

Baugenehmigung Nachbar
Der Nachbar baut und möchte mit einer Baugenehmigung auf seinem Grundstück ein neues Gebäude errichten oder die Nutzung seines bestehenden Gebäudes verändern. Grundsätzlich möchten Sie Ihrem Nachbarn bei der Nutzung seines Grundstücks nicht zu viele Steine in den Weg legen. Dennoch möchten Sie natürlich sicherstellen, dass durch Lärm und sonstige Immissionen, oder durch die Gestaltung des neuen Bauvorhabens Ihre Privatsphäre und die Nutzbarkeit Ihres Grundstücks erhalten bleiben. Sie haben nun zwei Möglichkeiten, sich gegen die nachbarlichen Bautätigkeiten zur Wehr zu setzen:

Drittwiderspruch gegen die Baugenehmigung des Nachbarn

Zunächst wird Ihnen Ihr Nachbar ein Formular für eine sogenannte Nachbar-Unterschrift vorlegen. Mit der Unterschrift teilen Sie dem Bauamt mit, dass Sie die Bauunterlagen gesehen und fachkundig studiert haben. Weiter bestätigen Sie mit der Unterschrift, keine Einwände gegen das Bauvorhaben, insbesondere in der vorliegenden Fassung zu haben. Nur wenn Sie Ihre Unterschrift verweigern, waren Sie Ihre Rechte, später gegen die Baugenehmigung vorzugehen. Holen Sie deshalb vor der Unterschrift besser einen fachkundigen Rat ein.Der Einstieg in die Überprüfung der Baugenehmigung für den Nachbarn ist also zunächst die Verweigerung der Unterschrift auf den Bauunterlagen.


Widerspruch und aufschiebende Wirkung


Er geht sodann eine Baugenehmigung, sollte gegen diese zunächst ein Widerspruch eingelegt werden. Eine fachliche Begründung des Widerspruchs ist nicht zwingend erforderlich jedoch ratsam, weil ein Widerspruch gegen die Baugenehmigung nach Maßgabe des § 212 A Abs. 1 BauGB keine aufschiebende Wirkung entfaltet.


Zusätzlich muss also ein Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs gegen die Baugenehmigung gestellt werden. In der Regel wird die Behörde auch bei einem gut begründeten Widerspruch dem Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs gegen die Baugenehmigung nicht stattgeben.


Einstweiliger Rechtsschutz vor dem Verwaltungsgericht

Sobald die Behörde die Herstellung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs abgelehnt hat, ist der Gang vor das Verwaltungsgericht zulässig. Dort kann die Anordnung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs gegen die Baugenehmigung des Nachbarn beantragt werden.Das Verwaltungsgericht prüft dann in einem Schnellverfahren die Baugenehmigung und wie weit Ihre Rechte durch diese verletzt werden.In Betracht kommen der Verstoß gegen bauplanungsrechtliche und bauordnungsrechtliche drittschützende Regelungen.

Bauplanungsrecht - Die Regelungen des BauGB

Nach der neueren Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts beinhalten die Regelungen des Baugesetzbuches für sich genommen noch keinen Nachbarschutz. Das heißt, ein Verstoß gegen die Regelungen des Baugesetzbuches führt noch nicht dazu, dass sie als Nachbar einen Abwehranspruch gegen die Baugenehmigung, möge sie auch rechtswidrig ergangen sein, haben. Damit sie dennoch einen Abwehranspruch gegen die Baugenehmigung ihres Nachbarn haben, wurden Gebietserhaltungsansprüche sowie das Gebot der Rücksichtnahme entwickelt.

Gebietserhaltungsansprüche - § § 30, 34 Abs.2BauGB

Der sogenannte Gebietserhaltungsanspruch verleiht ihnen das Recht, sich gegen Vorhaben zu wehren, die mit dem Charakter des Baugebiets nicht in Einklang stehen. Damit sind die Festsetzungen des Bebauungsplans über die Art der baulichen Nutzung gemeint. Beispiele:

Eine Festsetzung über die maximal zulässige Anzahl von Stellplätzen ist nachbarschützend. Das gleiche trifft zu für Festsetzungen über die Nutzbarkeit von Wohngebäuden für gewerbliche und freiberufliche Tätigkeiten und umgekehrt in einem Gewerbegebiet für die Wohnbebauung.

Nicht vom Gebietserhaltungsanspruch erfasst sind grundsätzlich Abstandsflächen und das Maß der baulichen Nutzung. Diese Kriterien können jedoch im allgemeinen Rücksichtnahmegebot Berücksichtigung finden.

Einen Sonderfall stellt § 15 Abs. 1 BauNVO dar, der regelt, dass Bauvorhaben dann nicht ausgeführt werden dürfen, wenn sie nach Maßgabe des Bebauungsplanes zwar zulässig, jedoch unzumutbar sind. Das ist beispielsweise regelmäßig dann der Fall, wenn von einer Diskothek in einem Mischgebiet für die Nachbarn unzumutbare Lärmbelästigungen ausgehen. Gegebenenfalls wäre das auch beispielsweise bei einem störenden Gewerbe der Fall, beispielsweise einem landwirtschaftlichen Lohnunternehmen, welches in einem faktischen Wohngebiet angesiedelt wurde.

Allgemeines Rücksichtnahmegebot §§ 34 Abs.1, 35 BauGB

Soweit ein Bebauungsplan nicht vorliegt, muss sich das Bauvorhaben in die nähere Umgebung einfügen. Das für sich genommen ist jedoch noch nicht drittschützend. Erst bei einer Betroffenheit von erheblichem Gewicht, sind die Belange des Nachbarn zu berücksichtigen. Das ist Beispielsweise dann der Fall, wenn in ihrer Nachbarschaft ein Gebäude errichtet werden soll, dass ihre Nachbarinteressen schwer und rücksichtslos missachtet. Das kann nur dann der Fall sein, wenn sich das Bauvorhaben ihres Nachbarn nach seiner Art oder seinem Maß der baulichen Nutzung nicht die Eigenart seiner näheren Umgebung einfügt. Grundsätzlich wäre hierbei hilfsweise ein Bebauungsplan zu erdenken und zu überlegen, welche Festsetzungen dieser vergleichbarer Weise vorweisen würde. Es wird also so getan, als würde ein Bebauungsplan vorliegen und anhand dessen wiederum geprüft, ob die Art der Nutzung des Grundstücks durch ihren Nachbarn gegen ihre Interessen widerrechtlich verstößt.

Bauordnungsrecht - Die Regelungen der Landesbauordnungen

Das Bauordnungsrecht formuliert im Gegensatz zum Bauplanungsrecht, dass die Bodennutzung betrifft, Anforderungen an die Bauausführung und das einzelne Bauwerk. Das Bauordnungsrecht gehört damit zum Gefahrenabwehrrecht. Soweit also durch das Bauvorhaben die öffentliche und damit auch ihre Sicherheit beeinträchtigt wird, liegt die Verletzung Ihrer Rechte vor. Das ist beispielsweise dann der Fall, wenn durch die Unterschreitung von Abstandsflächen der Brandschutz, die Belüftung, Belichtung und Besonnung Ihres Grundstücks beeinträchtigt werden. Auch die Frage der sozialen Distanz und der Schutz der Privatsphäre können hier relevant sein. Abstandsflächen entfalten daher drittschützende Wirkung.

Immissionsschutz-BImSchG und BImSchVO

Eine Baugenehmigung darf nur erteilt werden, wenn im Rahmen des Genehmigungsverfahrens zu prüfende sonstige öffentlich-rechtliche Vorschriften eingehalten sind. Das trifft insbesondere für das Bundesimmissionsschutzgesetz zu. Im Rahmen eines Sachverständigengutachtens müsste geklärt werden, ob gegen die Regelungen des Immissionsschutzes verstoßen wurde.

Abwehransprüche gegen den Nachbarn aus dem BGB

Grundsätzlich und unerheblich, ob ihrem Nachbarn eine Baugenehmigung vorliegt, muss er sich auch nach dem Bau im Rahmen der Rechtsordnung verhalten. Er darf die Baugenehmigung beispielsweise nicht dazu ausnutzen, sie in ihren Rechten zu beeinträchtigen. Das Bürgerliche Gesetzbuch enthält eine Vielzahl von Abwehransprüchen gegen ihren Nachbarn, die gegenüber den Amts-und Landgerichten geltend zu machen sind. Es empfiehlt sich daher schon im Vorfeld die Unterlassung der sie beeinträchtigenden Nutzungsmöglichkeiten, die mit der Baugenehmigung einhergehen, geltend zu machen. Das Verhalten ihres Nachbarn kann sodann auch im Rahmen des Widerspruchs gegen die Baugenehmigung angeführt werden.

Gerne stehe ich Ihnen für ein unverbindliches Erstgespräch telefonisch zur Verfügung. Mit Augenmaß versuche ich für Sie eine wirtschaftliche Lösung herbeizuführen, die Ihnen das Fortbestehen eines nachbarschaftlichen Verhältnisses sicherstellt.
Anwalt Immobilienrecht Hendrik Jürgens

Rechtsanwalt Hendrik Jürgens

  • 2005 Staatsexamen an der Universität in Bremen
  • 2006 - 2008 Referendariat am Hanseatischen Oberlandesgericht in Bremen
  • 2008 2. Staatsexamen
  • 2008 Zulassung zum Rechtsanwalt und Gründung der Kanzlei Jürgens & Mehrtens LL.M.Eur. Schwerpunkte: Mietrecht, Immobilienrecht, Bau- und Architektenrecht und Kaufrecht für Pferde.
  • Seit 2017 zudem Zwangsverwalter in Bremen und Bremerhaven

Gerne stehe ich Ihnen in allen Fragen des Immobilienrechts zur Verfügung. Kontaktieren Sie mich gerne, um Ihr Anliegen vorab zu klären.

0421-22384523  | juergens@juergens-mehrtens.de

 Haftung des Verkäufers bei arglistigem Verschweigen: Schadensersatzansprüche und Grunderwerbssteuer
von Hendrik Jürgens 26 März, 2024
Der Verkäufer einer Immobilie handelt arglistig, wenn er ein konkretes Wissen über einen Schädlingsbefall im Fachwerkgebäude zurückhält, während er dem Käufer nur einen Mangelverdacht durch die Besichtigung ermöglicht. Der Verkäufer schuldet dem Käufer die Erstattung der Grunderwerbsteuer nur gegen Abtretung des Anspruchs auf Rückerstattung. Der Kläger hat Anspruch auf Rückzahlung des Kaufpreises zugunsten des Schadens durch den Schädlingsbefall, sowie auf Ersatz der angefallenen Erwerbskosten. Der Beklagte kann sich nicht auf einen Gewährleistungsausschluss berufen, da er den Schädlingsbefall arglistig verschwiegen hat.)
Arglistiges Verschweigen im Grundstückskaufvertrag: LG Kleve entscheidet über Schadenersatzforderung
von Hendrik Jürgens 26 März, 2024
Grundstückskaufvertrag, Rücktritt, Sachmangel, Wochenendhausgebiet, dauerhaftes Wohnen, Bebauungsplan, Garage, Baurechtswidrigkeit, arglistiges Verschweigen. Klage dem Grunde nach gerechtfertigt, Feststellung der Schadensersatzpflicht der Beklagten wegen arglistiger Täuschung. Grundstückskaufvertrag, Rücktritt, Sachmangel, Wochenendhausgebiet, dauerhaftes Wohnen, Bebauungsplan, Garage, Baurechtswidrigkeit, Normenkette: BGB §346, §347, §433, §437, §440, §444. Schlüsselwörter: Immobilienrecht, arglistiges Verschweigen, Grundstückskaufvertrag, Rückabwicklung. Real Estate Law, Fraudulent Concealment, Property Purchase Agreement, Rescission.
Rückabwicklung eines Grundstückskaufvertrages
von Hendrik Jürgens 14 März, 2024
Das Landgericht Bielefeld hat entschieden, dass die Kläger Anspruch auf Rückabwicklung eines Grundstückskaufvertrages haben, da die Beklagte arglistig falsche Angaben zum Baujahr gemacht hat. Der Rücktritt vom Vertrag wurde als gerechtfertigt angesehen, auch trotz baulicher Maßnahmen am Gebäude. Die Beklagte wurde zur Zahlung des Kaufpreises, zur Eigentumsübertragung im Grundbuch und zur Erstattung von Rechtsanwaltskosten verurteilt. Die Entscheidung basierte auf verschiedenen Beweismitteln und rechtlichen Grundlagen, darunter das BGB und die Zivilprozessordnung. Besonders entscheidend waren die Beschaffenheitsvereinbarung im Vertrag, das arglistige Verhalten des Vaters der Beklagten, das Ergebnis der Beweisaufnahme und der Annahmeverzug der Beklagten.
Gemäß § 464 Abs. 1 BGB kann das Vorkaufsrecht durch Erklärung gegenüber dem Verkäufer ausgeübt werde
von Hendrik Jürgens 14 März, 2024
Der vorliegende Fall betrifft die Ausübung des Vorkaufsrechts durch den Beklagten bezüglich des Grundstücks in H.- R. im Rahmen eines Vergleichs zwischen den Parteien. Gemäß § 464 Abs. 1 BGB kann das Vorkaufsrecht durch Erklärung gegenüber dem Verkäufer ausgeübt werden. Die Formvorschriften für den Kaufvertrag gelten hierbei nicht, daher ist keine notarielle Beurkundung erforderlich. Der Beklagte hat sein Vorkaufsrecht durch Schriftsatz seines Prozessbevollmächtigten wirksam ausgeübt, wobei zusätzliche Ausführungen wie die Bitte um Aufnahme der Ehefrau in den Vertrag, Auskunft über Belastungen und die Frage der Maklergebühr nicht als Bedingung zu werten sind.
Schadensersatz, Kaufvertrag, Eventualvorsatz, Sachmangel, Pflicht zur Offenbarung verborgener Mängel
von Hendrik Jürgens 14 März, 2024
Die Zusammenfassung des Urteils des OLG Saarbrücken vom 21.02.2018 - 2 U 24/17 lautet wie folgt: Arglist setzt zumindest Eventualvorsatz in Bezug auf das Vorliegen eines Mangels voraus. Bei einem Verkauf eines Gebäudegrundstücks besteht eine Pflicht zur Offenbarung verborgener Mängel oder von Umständen, die auf die Entstehung und Entwicklung bestimmter Mängel schließen lassen. Der Verkäufer muss gemäß seinem Kenntnisstand aufklären und sein konkretes Wissen nicht zurückhalten. Der Käufer kann Rechte wegen eines Mangels geltend machen, wenn der Verkäufer den Mangel arglistig verschwiegen hat oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen hat. In diesem Fall wurde festgestellt, dass der Beklagte arglistig gehandelt hat, indem er falsche Angaben zur fachgerechten Ausführung der Abdichtung und Drainage gemacht hat. Dies führte zur Verurteilung des Beklagten zur Zahlung von Schadensersatz und zur Feststellung der Einstandspflicht für weitere Schäden. Der Kläger war berechtigt, den Kaufpreis wegen
Wann können Verkäufer vom Immobilienvertrag zurücktreten?
von Hendrik Jürgens 14 März, 2024
- Der Käufer gerät in Zahlungsverzug, wenn er den vereinbarten Kaufpreis nicht pünktlich zahlt. - Der Verkäufer kann Verzugszinsen verlangen und vom Kaufvertrag zurücktreten. - Der Verkäufer kann auch Schadenersatz verlangen, falls er durch den Zahlungsverzug einen Schaden erleidet. - Vor einem Rücktritt muss dem Käufer in der Regel eine angemessene Frist gesetzt werden, es sei denn, der Käufer verweigert die Zahlung endgültig und ernsthaft. - Der Käufer sollte vor Vertragsabschluss über die Bonität des Käufers informieren und im Vertrag eine Zwangsvollstreckungsklausel aufnehmen, um Zahlungsprobleme vorzubeugen. - Es ist ratsam, bei Problemen mit der Zahlung des Kaufpreises professionellen fachlichen Rat einzuholen.
Die Beklagten haben die Feuchtigkeitsschäden bestritten
14 März, 2024
1. Beim Verkauf einer Immobilie, die in einen Nachlass fällt, gelten für die Erben keine höheren Anforderungen als für andere Verkäufer. Sie haften nur bei arglistigem Verschweigen von Mängeln. 2. Für die Feststellung von Arglist ist ein Maß an persönlicher Gewissheit erforderlich, welches Zweifeln Schweigen gebietet, ohne sie vollständig auszuschließen. 3. Die Berufung der Kläger wurde zurückgewiesen, da keine ausreichenden Anhaltspunkte für Arglist der Beklagten festgestellt werden konnten.
Feuchter Keller: Aufklärungspflicht beim Hauskauf
von Hendrik Jürgens 14 März, 2024
Unsubstantiierte Behauptungen reichen nicht aus, um die Darlegungslast zu erfüllen. Parteien sollten ihre Vorwürfe genau und nachvollziehbar darlegen, um ihren Ansprüchen gerecht zu werden. Es ist ratsam, sich mit den konkreten Anforderungen an die Darlegungslast auseinanderzusetzen, um die eigene Position bestmöglich zu vertreten. Die Bedeutung der korrekten Darlegung von Tatsachen und Rechtsgrundlagen in juristischen Streitigkeiten, vor allem bei Arglist im Zusammenhang mit Mängeln, sollte nicht unterschätzt werden.
Feuchter Keller: Aufklärungspflicht beim Hauskauf
von Hendrik Jürgens 14 März, 2024
Dieses Urteil des OLG Brandenburg behandelt die Frage des arglistigen Verschweigens von Feuchtigkeit in den Kelleraußenwänden eines Wohnhauses beim Verkauf. Es wird festgestellt, dass Feuchtigkeit im Keller ein Sachmangel darstellen kann, insbesondere wenn die Nutzung des Kellers als Wohnraum beeinträchtigt wird. Der Verkäufer muss den Mangel offenlegen, andernfalls kann dies als arglistiges Verschweigen gewertet werden. Im vorliegenden Fall hat der Beklagte den Mangel der Feuchtigkeit im Keller arglistig verschwiegen, da er selbst Maßnahmen zur Beseitigung der Feuchtigkeit durchgeführt hat, dies jedoch den Klägern nicht mitgeteilt hat. Die Kläger werden daher zur Zahlung von Schadensersatz verurteilt, wobei die Kosten für die Herstellung der Horizontal- und Vertikalsperre sowie vorgerichtliche Anwalts- und Sachverständigenkosten berücksichtigt werden. Die Berufung des Beklagten hat nur hinsichtlich der Höhe der geltend gemachten Ansprüche teilweise Erfolg.
Grundstückskaufvertrag & Beschaffenheitsvereinbarung
von Hendrik Jürgens 14 März, 2024
Eine Beschaffenheitsgarantie ist daher eine verbindliche Vereinbarung zwischen Verkäufer und Käufer, in der der Verkäufer bestimmte Eigenschaften oder Zustände der Immobilie garantiert. Diese Garantie überlagert in der Regel den Gewährleistungsausschluss und bedeutet, dass der Verkäufer für bestimmte Mängel oder Fehler haftet, auch wenn sie zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses nicht bekannt waren. Es ist wichtig, dass alle vertraglichen Vereinbarungen und Beschreibungen im Kaufvertrag festgehalten werden, um spätere Missverständnisse oder Streitigkeiten zu vermeiden. Im Falle einer arglistigen Täuschung oder falschen Angaben des Verkäufers kann der Käufer Schadensersatzansprüche geltend machen und im schlimmsten Fall den Kaufvertrag rückabwickeln. Insgesamt zeigt das Urteil des Bundesgerichtshofs, wie wichtig es ist, dass Verkäufer ehrlich und transparent über den Zustand der Immobilie informieren, um rechtliche Konsequenzen zu vermeiden. Eine Beschaffenheitsgarantie kann sowohl für Käufer als auch Verkäufe
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